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Décision

RRB Nr. 1435/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Pfungen, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

8 décembre 2021Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Pfungen, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021

1435. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Pfungen)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfungen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Teilrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Pfungen beschlos- sen. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Abschaffung des mittelfristigen Ausgleichs, die Verringerung der Anzahl Mitglieder des Gemeinderates und die Verringerung der Anzahl der unterstellten Kom- missionen.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfungen am 26. September 2021 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Pfungen, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 25, Postfach, 8422 Pfungen, den Bezirksrat Winterthur, Lind- strasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli