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Anfrage Urs Glättli, Winterthur, betreffend Schulgemeinden – wohin geht es?, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 337/2023

Sitzung vom 12. Dezember 2023

1442. Anfrage (Schulgemeinden – wohin geht es?) Kantonsrat Urs Glättli, Winterthur, hat am 2. Oktober 2023 folgende An- frage eingereicht: Die Zürcher Gemeindelandschaft ist vielfältig und komplex, manch- mal auch undurchsichtig und unnötig kompliziert. Der Kanton Zürich kennt nach wie vor den Bestand von Schulgemeinden und auch noch von Primar- und Sekundarschulgemeinden. Ihre Anzahl schwindet seit Jah- ren. Absehbar dürfte es in Kürze nur noch weniger als zehn volle Schul- gemeinden geben. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwor- tung folgender Fragen:

Erwägungen

1. In wie vielen Kantonen gibt es überhaupt noch Schulgemeinden?

2. Wie viele Schulgemeinden, Primarschulgemeinden und Sekundarschul- gemeinden wird es ab 1. Januar 2024 im Kanton Zürich noch geben und wie viele, wenn sich alle zurzeit bekannten Fusionsprojekte realisieren?

3. Wie gross ist der prozentuale ZH-Bevölkerungsanteil, der in einer poli- tischen Gemeinde wohnt, in der gar keine Schulaufgaben, auch keine Kindergarten- und Primarschulaufgaben, wahrgenommen werden?

4. Wie viele Kantonsratsmitglieder wohnen in diesen Gemeinden?

5. In welchen Bezirken gibt es keine vollen Schulgemeinden – mit einer Kindergarten-, Primar- und Sekundarschulstufe – mehr?

6. Gibt es bekannte Unterschiede der Schulqualität von Schulen, die von politischen Gemeinden, und von Schulen, die von Schulgemeinden ge- tragen werden?

7. Wieso können «kleine Gemeinden» weiterhin zusätzliche Vollzeitein- heiten erhalten (§ 6 lit. a LPVO), wenn gleichzeitig die Fusion von poli- tischen Gemeinden und von Schulgemeinden finanziell unterstützt wird?

8. Wie viele Zivilgemeinden gab es am 1. Januar 2006 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ZH-Kantonsverfassung noch, bevor diese innert Frist aufzulösen waren?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Urs Glättli, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Neben dem Kanton Zürich kennen die Kantone Appenzell Innerrho- den, Nidwalden, St. Gallen und Thurgau Schulgemeinden. Zu Frage 2: Ab dem 1. Januar 2024 wird es im Kanton Zürich noch zehn Volksschul- gemeinden, 28 Primarschulgemeinden und 28 Sekundarschulgemeinden geben. Dann werden es 108 politische Gemeinden sein, die mit der Erfül- lung von Schulaufgaben (nur der Primar- oder der Primar- und Sekun- darschule) betraut sind. 52 politische Gemeinden werden weiterhin gar keine Schulaufgaben wahrnehmen. Für vier politische Gemeinden werden die Aufgaben der Sekundar- schule auch im Jahr 2024 durch zwei Zweckverbände erfüllt. Es sind dies der Zweckverband Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon und der Zweck- verband Gemeinsame Sekundarschule Erlenbach-Herrliberg. In drei poli- tischen Gemeinden werden die Aufgaben der Sekundarschule mittels eines Anschlussvertrages durch eine politische Sitzgemeinde wahrgenommen (Politische Sitzgemeinde Wetzikon für die Politische Gemeinde Seegrä- ben, Politische Sitzgemeinde Pfungen für die Politische Gemeinde Dätt- likon sowie Politische Sitzgemeinde Nürensdorf für die Politische Ge- meinde Brütten). Zum heutigen Zeitpunkt sind zwei konkrete Projekte bekannt, bei denen eine Schulgemeinde per 1. Juli 2026 aufgelöst werden soll. Es sind dies die Volksschulgemeinde Volketswil, deren Auf‌lösung die Stimmberech- tigten am 15. Mai 2022 beschlossen haben, und die Primarschulgemeinde Hochfelden, über deren Auf‌lösung die Stimmberechtigten im Juni 2024 entscheiden werden. Unter Berücksichtigung dieser beiden Projekte würde sich die Anzahl der Volksschulgemeinden per 1. Juli 2026 von zehn auf neun und jene der Primarschulgemeinden von 28 auf 27 reduzieren. Zu Frage 3: Im Kanton Zürich gibt es ab 1. Januar 2024 52 politische Gemeinden, die keine Schulaufgaben wahrnehmen. Dies entspricht einem Bevölke- rungsanteil von rund 10%. In den folgenden Bezirken nehmen beinahe alle politischen Gemein- den Schulaufgaben wahr: Zürich (1 von 1), Horgen (9 von 9), Meilen (11 von 11), Hinwil (10 von 11), Uster (8 von 10), Pfäffikon (8 von 10) und Die- tikon (8 von 11). In den Bezirken Andelfingen (15 von 20) und Dielsdorf (12 von 22) übernehmen mehr als die Hälfte der politischen Gemeinden keine Schulaufgaben.

Zu Frage 4: Von den 180 Kantonsratsmitgliedern wohnen zum heutigen Zeitpunkt 14 Mitglieder (7,8%) in politischen Gemeinden, die keine Schulaufgaben wahrnehmen. Sie verteilen sich auf die folgenden zwölf Gemeinden: Wetts- wil a. A. (1), Marthalen (1), Dietlikon (1), Freienstein-Teufen (1), Rorbas (1), Niederweningen (1), Rümlang (1), Volketswil (2), Turbenthal (1), Aesch (2), Andelfingen (1) und Elgg (1). Zu Frage 5: In den Bezirken Zürich, Affoltern, Horgen, Meilen und Dietikon gibt es keine Schulgemeinden, die alle Schulstufen abdecken. Zu Frage 6: Die Aufgaben der Schulpflegen bezüglich der Schulführung sind in einer politischen Gemeinde und in einer Schulgemeinde die gleichen. Ent- sprechend sind keine Unterschiede in der Qualität feststellbar, die auf die Art der Gemeinde zurückgeführt werden könnten. Zu Frage 7: Die Lehrpersonalverordnung vom 19. Juli 2000 (LS 412.311) regelt in § 2c Abs. 6 die Zuteilung zusätzlicher Vollzeiteinheiten durch die Bildungs- direktion. Dies ist insbesondere für kleine Gemeinden und für Gemein- den mit einer besonderen Siedlungsstruktur vorgesehen. Die Beurteilung für das Ausrichten dieser Mittel hat unabhängig von der für Gemeinde- zusammenschlüsse vorgesehenen finanziellen Unterstützung durch den Kanton zu erfolgen. Letztere ist denn auch im Gemeindegesetz vom 20. April 2015 (LS 131.1) und in der Gemeindeverordnung vom 29. Juni 2016 (LS 131.11) geregelt. Diese Mittel dienen der Deckung von Kosten im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen. Zu Frage 8: Bei Inkrafttreten der neuen Kantonsverfassung am 1. Januar 2006 gab es noch 20 Zivilgemeinden, die anschliessend aufgelöst wurden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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