RRB Nr. 1450/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Birmensdorf, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
8 décembre 2021Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1450. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Birmensdorf)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Birmensdorf und der Politischen Gemeinde Birmensdorf haben anlässlich der Urnenab- stimmung vom 29. August 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Birmensdorf sowie sinngemäss die Auflösung der Primarschulgemeinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Birmensdorf tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschul- pflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkraft- tretens dieser Gemeindeordnung werden die bis dahin geltende Gemeinde- ordnung der Politischen Gemeinde Birmensdorf sowie die Gemeinde- ordnung der Primarschulgemeinde Birmensdorf aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Birmens- dorf am 29. August 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Birmensdorf, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, die Primarschulpflege, Schulhausstrasse 1, 8903 Bir- mensdorf, den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, so- wie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli