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Décision

RRB Nr. 1465/2011

Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2012, Verleihung

7 décembre 2011Allemand2 min

Source zh.ch

Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2012, Verleihung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2011

1465. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises

Erwägungen

des Kantons Zürich 2012) Das herausragende künstlerische Werk oder die Vermittlungstätigkeit einer Person oder einer Gruppe wird mit dem mit Fr. 50 000 dotierten Kulturpreis gewürdigt (vgl. RRB Nr. 340/2009). Die Kulturförderungskommission schlägt für den Kulturpreis 2012 die Kunsthistorikerin, Kuratorin, Autorin und Chefredaktorin Bice Curiger vor. Bice Curiger wurde 1948 in Zürich geboren und studierte an der Uni- versität Zürich Kunstgeschichte, Volkskunde und Literaturkritik. 1984 gründete sie mit Walter Keller, Jacqueline Burckhardt, Dieter von Graffenried und Peter Blum in Zürich die Kunstzeitschrift «Parkett», die im April des gleichen Jahres erstmals erschien und deren Chef- redaktorin sie wurde. Seit 1993 ist sie feste Kuratorin am Kunsthaus Zürich und seit 2005 Herausgeberin der Museumszeitschrift «Tate usw.». Im Mai 2010 wurde sie mit der Leitung der 54. Biennale in Venedig (2011) beauftragt. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturför- derungsgesetzes (KFG, LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig (§ 2 Abs. 2 Kulturförderungsverordnung [KFV, LS 440.11]). Die Ausgaben- bewilligung erfolgt durch die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 2 lit. d KFV). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Entwurf des Budgets 2012 der Fach- stelle Kultur enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2012 wird an Bice Curiger verliehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur persönlichen Kontaktaufnahme mit der Preisträgerin durch die Fachstelle Kultur nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Preisträgerin und die Mitglieder der Kultur- förderungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi