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Décision

RRB Nr. 1468/2022

Prävention und Gesundheitsförderung 2023, Leistungsauftrag, Subvention, Zusicherung

9 novembre 2022Allemand8 min

Source zh.ch

Prävention und Gesundheitsförderung 2023, Leistungsauftrag, Subvention, Zusicherung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2022

1468. Prävention und Gesundheitsförderung 2023; Leistungsauftrag an das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 46 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1) unterstützen der Kanton und die Gemeinden Massnahmen zur Verbesserung der Ge- sundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) und zur Verhütung, Früherkennung und Früherfassung von Krankheiten (Prävention). Sie können dazu eigene Massnahmen treffen oder Massnahmen Dritter bis zu 100% subventionieren. Kanton und Gemeinden haben zudem von Gesetzes wegen den Suchtmittelmissbrauch zu bekämpfen (§ 48 GesG). Die Gesundheitsdirektion überwacht den Gesundheitszustand der Be- völkerung, soweit damit nicht die Bundesbehörden betraut sind, und informiert die Öffentlichkeit regelmässig darüber. Sie kann Dritte mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragen (§ 47 GesG). Mit Beschluss Nr. 4050/1991 beauftragte der Regierungsrat das Ins- titut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPMZ), heute Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention Zürich (EBPI), mit der Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton, soweit diese Aktivitäten dem Kan- ton obliegen. Das EBPI hat dazu die Abteilung «Prävention und Gesund- heitsförderung Kanton Zürich» (Abteilung P&G EBPI) geschaffen und die Mittel für das Gesundheitsmonitoring und die praktische Präventions- arbeit dieser Abteilung zugewiesen. Die Abteilung wird von der Beauf- tragten des Kantons Zürich für Prävention und Gesundheitsförderung geleitet.

2. Aufgaben des EBPI Im Auftrag der Gesundheitsdirektion erfüllt die Universität Zürich bzw. das EBPI seit 2000 folgende kantonalen Aufgaben in den Bereichen Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsüberwachung sowie Präven- tion und Gesundheitsförderung:

1. Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsüberwachung – Überwachung des Gesundheitszustandes der Zürcher Bevölkerung und periodische Berichterstattung darüber – Unterstützung des Zürcher Krebsregisters – Evaluation ausgewählter präventiver Massnahmen

2. Prävention und Gesundheitsförderung – Gesamtkoordination und Weiterentwicklung der präventiven und gesundheitsfördernden Massnahmen einschliesslich verschiedener Programme auf kantonaler Ebene – Öffentlichkeitsarbeit zu den kantonalen Programmen und weiteren Schwerpunkten einschliesslich Präventionskampagnen – Durchführung von Veranstaltungen zu verschiedenen Themen der Gesundheitsförderung und Prävention – Vernetzung und Information der verschiedenen Akteure in der Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton – Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher oder präventiver Massnahmen bei Einzelnen, Familien oder Betrieben – Förderung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen (Policy) – Vertretung der Gesundheitsdirektion in nationalen Gremien nach Absprache – Festlegung und Überwachung von Leistungsaufträgen an Partnerorganisationen wie die kantonsweit tätigen Fachstellen für Suchtprävention im Kanton Zürich – Unterstützung von Einzelprojekten in der Gesundheitsförderung und Prävention – fachliche Unterstützung von Politik und Verwaltung. Im Auftrag der Gesundheitsdirektion erarbeitete das ISPMZ 2004 ein Konzept für die Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton. Darin nehmen kantonale Präventions- und Förderprogramme eine zen- trale Rolle ein. Die Programme sehen Massnahmen in den Bereichen Schule, Familie, Freizeit und Gemeinde auf den Ebenen Vernetzung, Policy und Kommunikation vor. Zudem sollen Prävention und Gesund- heitsförderung als Querschnittaufgaben in allen Direktionen betrieben werden. Das EBPI kann im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrags projektbezogen Anliegen der Prävention und Gesundheitsförderung aller Direktionen wahrnehmen. Deren Umsetzung ist von der betref- fenden Direktion abzugelten (RRB Nr. 1405/2013). Weiter betreibt die Abteilung P&G EBPI zusammen mit externen Partnerorganisationen ein Forum zur Förderung und Qualitätssicherung des betrieblichen Gesundheitsmanagements in Betrieben im Kanton Zürich. Ebenfalls obliegt ihr die Koordination des im Auftrag des Re- gierungsrates durchgeführten direktionsübergreifenden Schwerpunkt- programms Suizidprävention (vgl. RRB Nr. 1223/2018).

Zu allen Programmen und Angeboten betreibt die Abteilung Öffent- lichkeitsarbeit, um die Bevölkerung über die Angebote zu informieren, sie für gesundheitsrelevante Themen zu sensibilisieren und ihre Ge- sundheitskompetenz zu verbessern. Ebenso informiert und schult die Abteilung Fachpersonen zu den Programminhalten. Die Öffentlich- keitsarbeit umfasst die Konzeption, Realisierung und Verbreitung von Webseiten, Kampagnenmaterial, Informationsbroschüren und Ähnli- chem. Die in § 48 GesG vorgeschriebene Suchtprävention ist ein wichtiger Bereich der Prävention. Die Aktivitäten der regionalen Suchtpräven- tionsstellen und der spezialisierten, kantonsweit tätigen Fachstellen für Suchtprävention werden von der Abteilung P&G EBPI koordiniert und weiterentwickelt. Ebenfalls plant und koordiniert die Abteilung die Öf- fentlichkeitsarbeit im Verbund aller Stellen für Suchtprävention. Neben Massnahmen zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs werden auch Präventionsmassnahmen zu stoffungebundenen Suchtverhalten entwickelt und umgesetzt, insbesondere beim Umgang mit digitalen Medien im Kindes- und Jugendalter und bei der Kaufsucht. Werden neue Suchtformen in der Bevölkerung aktuell, sorgt das EBPI für die Erarbeitung adäquater Präventionsmassnahmen. Zudem legt das EBPI im Auftrag der Sicherheitsdirektion den Leistungsvertrag mit dem Zentrum für Spielsucht fest. Das Zentrum wird mit Lotterieabgaben finanziert (vgl. RRB Nrn. 36/2011, 731/2013, 152/2016, 1181/2018 und 1393/2021). Zur Stärkung der Prävention in der Gesundheitsversorgung werden in den verschiedenen Programmen spezifische Massnahmen umgesetzt. Zudem wird innerhalb des EBPI mit den entsprechenden Programmen und Abteilungen zusammengearbeitet. Der Vernetzung und Information der Akteure in der Gesundheits- förderung und Prävention dienen Veranstaltungen wie der jährliche Prä- ventionstag, die beiden Foren, die Vernetzungstreffen zu den einzelnen kantonalen Programmen und die Publikation des Magazins P&G und eines elektronischen Newsletters.

3. Steuerung und Finanzierung Das Amt für Gesundheit (AFG) der Gesundheitsdirektion legt in Ab- stimmung mit der Abteilung P&G EBPI, der Direktion des EBPI und der Universitätsleitung die detaillierten Zielsetzungen in einer jährli- chen Zielvereinbarung fest. Die Berichterstattung des EBPI über den Stand der Geschäfte erfolgt halbjährlich. Mit Beschluss Nr. 1196/2019 hat der Regierungsrat zuletzt die Beiträge für die Prävention und Ge- sundheitsförderung durch das EBPI für insgesamt drei Jahre von 2020 bis 2022 zugesichert.

Die Zusammenarbeit mit dem EBPI gewährleistet eine evidenzba- sierte Ausrichtung der Prävention und Gesundheitsförderung im Kan- ton – die Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden. Massnahmen in den jeweiligen Themenschwerpunkten werden auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse und konsolidierten Praxiswissens geplant und implementiert. Das System mit jährlichen Zielsetzungen und einer halbjährlichen Berichterstattung über den Stand der Geschäfte hat sich bewährt. Die zu erfüllenden Aufgaben im Konkreten sowie die Einzel- heiten zum Leistungs- und Kostencontrolling werden nach einheitlicher Praxis des AFG in einer Leistungsvereinbarung festgehalten. Der Leis- tungsvertrag mit dem EBPI erlaubt somit eine optimale Nutzung von Synergien zwischen wissenschaftlicher Praxis und praktischen Mass- nahmen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung. Damit stellt das AFG das fristgerechte Erreichen der Ziele und die Einhaltung der Vorgaben durch die Abteilung P&G EBPI sicher. Wie erwähnt, kann der Kanton Massnahmen Dritter zur Gesund- heitsförderung bis zu 100% subventionieren (§ 46 Abs. 2 GesG). Das EBPI erfüllt die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbei- trägen gemäss Staatsbeitragsgesetz (LS 132.2). Die zu erfüllenden Auf- gaben und die Einzelheiten zum Leistungs- und Kostencontrolling wer- den wie erwähnt in einer Leistungsvereinbarung festgelegt. Die Beiträge sollen künftig jeweils für eine Laufzeit von vier Jahren zugesichert werden, um den Rhythmus an denjenigen der Legislatur- planung des Regierungsrates anzupassen. Auf diese Weise können die Arbeiten der Abteilung P&G EBPI besser auf die Ziele des Regierungs- rates abgestimmt werden. Deshalb wird mit vorliegendem Beschluss nur der Beitrag für das Jahr 2023 zugesichert. Die Finanzierung ab 2024 soll dann im neuen Rhythmus erfolgen. Zudem soll ein neues Konzept zur Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt werden, auf dessen Grundlage die Beiträge in Zukunft zugesichert werden sollen. Sofern das neue Konzept im Herbst 2023 schon vorliegt, wird auf dieser Basis die Finanzierung für die Jahre 2024–2027 beantragt werden. Sollte das definitive Konzept noch nicht vorliegen, würde der Betrag erneut ledig- lich für ein Jahr, bis Ende 2024, beantragt und sodann im Folgejahr ein Antrag für die Finanzierung für die Jahre 2025–2027 gestellt. Für das Jahr 2023 setzen sich die Beiträge wie folgt zusammen: Der Personalaufwand der Abteilung P&G EBPI für die Planung und Imple- mentierung der Aktivitäten soll mit höchstens Fr. 1 300 000 abgegolten werden. In diesem Betrag ist eine Overhead-Abgabe von 10% enthalten (vgl. § 40 Universitätsgesetz [LS 415.11] und § 15 Abs. 1 Finanzregle- ment der Universität Zürich [LS 415.112]). Für die Aufwendungen der

Abteilung P&G EPBI für das Gesundheitsmonitoring und die Gesund- heitsüberwachung 2023 soll eine Abgeltung von höchstens Fr. 380 000 entrichtet werden. Dies sind insbesondere Forschungsaufgaben zur kontinuierlichen Überwachung der Gesundheit der Zürcher Bevölkerung und des kantonalen Krebsregisters. Für Projekte im Bereich der Ge- sundheitsförderung und Prävention sowie Öffentlichkeitsarbeit, die Dritte im Auftrag des EBPI erbringen, ist ein Betrag von höchstens Fr. 820 000 vorgesehen. Für 2023 fallen somit folgende Aufwendungen an (Höchstbeträge, in Franken): Aufwand der Abteilung P&G EBPI im Bereich Prävention und 1 300 000 Gesundheitsförderung Aufwand der Abteilung P&G EBPI im Bereich Gesundheitsmonitoring 380 000 und Gesundheitsüberwachung Aufwand Dritter für Aufträge des EPBI im Bereich Prävention und 820 000 Gesundheitsförderung einschliesslich Öffentlichkeitsarbeit Total 2 500 000 Für die Leistungen des EBPI in den Bereichen Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung sind für 2023 deshalb Subventionen von 100% der beitragsberechtigten Kosten, höchs- tens aber Fr. 2 500 000, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zu gewähren. Da der Kanton gemäss § 46 GesG Massnahmen zur Gesundheitsförde- rung und Prävention bis zu 100% subventionieren kann, handelt es sich gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes um eine gebundene Ausgabe. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2023 in der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Zuständigkeit der Universität Zürich für Prävention und Ge- sundheitsförderung im Kanton Zürich wird entsprechend den Erwä- gungen beibehalten und durch die Abteilung «Prävention und Gesund- heitsförderung Kanton Zürich» am Institut für Epidemiologie, Biosta- tistik und Prävention (EBPI) sichergestellt.

II. Dem EBPI wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung im Jahr 2023 eine Subvention von 100%, höchstens aber Fr. 2 500 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zugesichert.

III. Mitteilung an die Universitätsleitung, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Fi- nanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli