Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz, Änderung, Inkraftsetzung, Kantonale Opferhilfeverordnung, Änderung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023
1470. Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz, Änderung;
Erwägungen
Inkraftsetzung Kantonale Opferhilfeverordnung; Änderung
I. Die Direktion der Justiz und des Innern unterbreitet einen Antrag vom 1. Dezember 2023 über die Inkraftsetzung der Änderung vom 20. März 2023 des Einführungsgesetzes zum Opferhilfegesetz (Finan- zierungsmodell, Schutzunterkünfte, Zusammenarbeit mit Dritten) und die Änderung der Kantonalen Opferhilfeverordnung. Der Regierungsrat beschliesst die Inkraftsetzung und die Verordnungsänderung (siehe ABl 2023-12-22). II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli