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Haushaltungsschule Mariasee, Weesen, Liegenschaftsübertragung,Gebäudesanierung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2010

148. Haushaltungsschule Mariasee, Weesen (Liegenschaftsübertragung und Gebäudesanierung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Im Rahmen des Sanierungsprogramms 2004 wurden die Hauswirt- schaftskurse an Mittelschulen abgeschafft. Als Folge davon wurde die kantonale Liegenschaft Mariasee in Weesen ab August 2004 nicht mehr für Hauswirtschaftskurse genutzt und vom Verwaltungs- ins Finanzver- mögen übertragen (RRB Nr. 89/2005). Die Liegenschaft Mariasee in Weesen besteht aus dem Schulgebäude Vers.-Nr. 360, dem Pavillon Vers.-Nr. 359 und dem Werkgebäude Vers.- Nr. 552. Die Gebäudegrundfläche und der Umschwung betragen 4076 m2. Die Liegenschaft wird durch den Kanton derzeit nicht genutzt. Am 2. Juli 2007 beschloss der Kantonsrat mit einer Änderung des Mittelschulgesetzes, die Hauswirtschaftskurse an den Mittelschulen in Form von dreiwöchigen Internatskursen wieder einzuführen. Das denkmalgeschützte Haus Mariasee und der Standort Weesen werden als geeignet zur Durchführung der Hauswirtschaftskurse beur- teilt. Die Raumeinteilung ist ideal und erprobt. Eine entsprechende Infrastruktur ist schon vorhanden. Dadurch, dass die Liegenschaft Mariasee wieder für staatliche Zwecke benötigt wird, ist sie gemäss den Grundsätzen von IPSAS zum Buchwert vom Finanz- ins Verwaltungs- vermögen zu übertragen. Am gesamten Gebäude sind bauliche Massnahmen notwendig. Der Eingriff umfasst einerseits Sanierungsmassnahmen, die unabhängig von der Nutzung fällig sind, und anderseits Investitionen, die spezifisch für die Durchführung der Kurse erforderlich sind.

B. Projekt Mit der Wiederinbetriebnahme der Liegenschaft Mariasee in Weesen wird ein Teil des für die Durchführung der Hauswirtschaftskurse drin- gend benötigten Schulungsraums zur Verfügung gestellt. Dazu sind bau- liche Instandsetzungen und Anpassungen notwendig. Entsprechend seinem Alter weist das Gebäude verschiedene Mängel und Schwach- stellen auf. Zur Hauptsache sind die Mängel im Bereich der haustech- nischen Installationen vorhanden. Das Gebäude soll unter Berücksich-

tigung von denkmalpflegerischen Auflagen wärmetechnisch saniert und die Energiebilanz dadurch verbessert werden. Ferner sind die Anforde- rungen des Brandschutzes zu erfüllen. Innentüren, Täfer und Einbau- schränke sind in einem schlechten Zustand und werden gemäss den Brandschutzanforderungen ersetzt.

C. Ausgabenbewilligung Liegenschaftsübertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen Das Grundstück Mariasee in Weesen, Kat.-Nr. 148, befindet sich in der Kurhauszone und weist eine Grundstücksfläche von 4076 m2 auf. Hinsichtlich der Umstellung der kantonalen Rechnungslegung nach IPSAS wurden sämtliche Liegenschaften des Finanz- und Verwaltungs- vermögens per Stichtag 1. Januar 2009 neu bewertet. Dabei gilt nach IPSAS 16 das Verkehrswertprinzip für das Finanzvermögen sowie ge- mäss IPSAS 17 die Bewertung nach Anschaffungskosten für das Ver- waltungsvermögen. Laut § 11 Abs. 2 der Rechnungslegungsverordnung (RLV) sind Immobilien des Finanzvermögens zum aktuellen Buchwert in das Verwaltungsvermögen zu übertragen. Der aktuell im Finanz- vermögen geführte Buchwert der Liegenschaft beträgt Fr. 1 736 000. Hierfür ist eine gebundene Ausgabe zu bewilligen (§ 34 Abs. 1 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG]). Ausgehend von der besonderen Tatsache, dass die Liegenschaft Mariasee mit RRB Nr. 89/ 2005 infolge Wegfalls des bisherigen bzw. damaligen Verwendungs- zwecks als Haushaltungsschule vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertrage wurde und nun wieder diesem gleichen Zweck zu widmen ist, besteht für den Regierungsrat keine wesentliche anderweitige Hand- lungsmöglichkeit, weshalb es sich um keine neue Ausgabe handelt (§ 37 Abs. 1 CRG e contrario). Die Finanzierung zur Übertragung der Liegenschaft erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, Bu- chungskreis Nr. 7323. Die Gebäudekosten gehen zulasten des Kontos Nr. 5040 0 00000, Hochbauten, und die Grundstückkosten gehen zu- lasten des Kontos Nr. 5000 0 00000, Grundstück.

D. Ausgabenbewilligung Bauprojekt Mit Beschluss Nr. 850/2009 (Sammelantrag 1. Quartal 2009) wurde die Sanierung der Liegenschaft für die Phase Projektierung freige- geben. Die Baukosten betragen gemäss dem Kostenvoranschlag des Hochbauamtes vom November 2009 Fr. 2 500 000 (Preisstand 1030,7 Punkte vom 1. April 2009). Sie setzen sich wie folgt zusammen:

BKP-Nr. Arbeitsgattung KV-Betrag in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 23 700 21 Rohbau 1 187 200 22 Rohbau 2 526 700 23 Elektroanlagen 226 300 24 Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen 24 200 25 Sanitäranlagen 127 600 27 Ausbau 1 294 300 28 Ausbau 2 267 400 29 Honorare 261 200 5 Baunebenkosten 39 900 6 Reserve 217 000 9 Ausstattungen 304 500 Total 2 500 000 Da es sich um Erneuerungsunterhalt handelt und die Liegenschaft zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hauswirtschafts- kurse in Form von dreiwöchigen Internatskursen gebraucht wird, ist der Betrag von Fr. 2 500 000 als gebundene Ausgabe zu bewilligen. Die bisher entstandenen Kosten für die Projektierung von Fr. 320 000, die mit Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 29. Juni 2009 bewilligt wurden, sind im Betrag von Fr. 2 500 000 enthalten; diese Verfügung ist aufzuheben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Die Kosten gehen zulasten des Kontos Nr. 5041 0 00000, Erneuerungsunterhalt Hochbauten und 5060 0 00000, Mobilien Ausstattung. Der Gesamtbetrag von Fr. 4 236 000 für die Übertragung der Liegen- schaft ins Verwaltungsvermögen und deren Sanierung ist im Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2010–2013 für 2010 mit Fr. 2 200 000 und für das Planjahr 2011 mit Fr. 1 700 000 eingestellt. Der Restbetrag von Fr. 336 000 kann durch Einsparungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, ausgeglichen werden. Tabelle 5: Bau- und Kapitalfolgekosten für die Sanierung Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 248 532 9,9% 120 2 071 3 728 5 799 Hochbauten Rohbau 2 699 262 28,0% 40 17 482 10 489 27 970 Hochbauten Ausbau 745 729 29,8% 30 24 858 11 186 36 044 Hochbauten Installationen 501 977 20,1% 30 16 733 7 530 24 262 Ausstattung, Mobilien 304 500 12,2% 10 30 450 4 568 35 018 Total 2 500 000 100,0% 39,3* 91 593 37 500 129 093 * Kostengewichtete Nutzungsdauer

Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 2 500 000 betragen jährlich Fr. 129 093. Die Folgekosten bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteil- gruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulato- rischen Zinsen von 3,0% der Baukosten. Die jährlich anfallenden betrieblichen und personellen Folgekosten werden auf Fr. 680 000 ge- schätzt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Liegenschaft Mariasee in Weesen wird zum Buchwert von Fr. 1 736 000 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen.

II. Für die Übertragung ins Verwaltungsvermögen und die Sanierung der Liegenschaft Mariasee wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 236 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittel- schulen bewilligt.

III. Der Betrag von Fr. 2 500 000 für die Sanierung erhöht oder ver- mindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukosten- indexes. Der Preisstand beträgt 1030,7 Punkte (Stand 1. April 2009).

IV. Die Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 29. Juni 2009 wird aufgehoben.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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