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Décision

RRB Nr. 148/2026

Strassen, Zürich, Sihlhölzlibrücke, Projektgenehmigung

25 février 2026Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2026

148. Strassen (Zürich, Sihlhölzlibrücke, Projektgenehmigung)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 17. Juli 2025 das Projekt an der Sihlhölzlibrücke (Bau Nr. 15 020) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Die Sihlhölzlibrücke verbindet die Manesse- mit der Tunnelstrasse und ist eine kantonal klassierte Hauptverkehrsstrasse (HVS 3). Auf ihr verläuft eine regionale Veloroute. Diese Verbindungen gelten als über- kommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmi- gung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Im Rahmen einer Zustandsuntersuchung wurde festgestellt, dass die Sihlhölzlibrücke sanierungsbedürftig ist. Das vorliegende Projekt sieht vor, die Abdichtungen und den Belag zu erneuern, lokale Betonschäden zu beheben, die Geländer und Fahrbahnübergänge zu ersetzen und das Widerlager auf Seite Stauffacherquai zu verstärken. Gleichzeitig wird die Brücke unterwasserseitig um 3,5 m verbreitert. Dies ermöglicht eine bauliche Trennung zwischen dem Fuss- und Veloverkehr, schafft damit mehr Platz und senkt das Konfliktpotenzial. Im Vorbereich der Brücke, auf Seite Sihlhölzlistrasse, wird die bestehende Unterführung teilweise überdeckt und die Treppe zurückgebaut, um im Anschlussbereich die engen Platzverhältnisse zu beheben. Die Unterführung auf Seite Stauf- facherquai wird aufgrund der guten oberirdischen Querungsmöglichkeit sehr wenig genutzt. Deshalb wird sie gemeinsam mit den Treppenan- lagen zurückgebaut. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant. Das Amt für Mobilität hat im Rahmen der Begehrensäusserung ge- mäss § 45 Abs. 1 StrG zum Bauprojekt am 2. März 2022 Stellung ge- nommen. Es hat dabei keine Begehren vorgebracht. Die Leistungsfähig- keit des überkommunalen Strassennetzes wird vom vorliegenden Projekt nicht beeinträchtigt, da die Spurbilder und die Verkehrsführung des motorisierten Individualverkehrs nicht geändert werden. Es ist keine Änderung der bestehenden Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Das Vorhaben ist mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) ver- einbar.

Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss §§ 13, 16 und 17 StrG wurden durchgeführt. Das Projekt wurde vom 7. Juni bis 8. Juli 2024 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wurden die neuen Verkehrsvorschrif- ten publiziert. Innerhalb der Frist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 256 vom 29. Januar 2025 das Projekt festgesetzt. Sowohl die Verkehrsvorschriften als auch das Bauprojekt sind rechtskräftig. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 5 945 000. Diese Ausgaben wurden einerseits mit Stadtratsbeschluss Nr. 256 vom 29. Januar 2025 (gebundene Ausgaben) und anderseits mit Beschluss Nr. 4865 des Gemeinderates der Stadt Zürich vom 9. Juli 2025 (Objektkredit) bewilligt. Der kantonale Kostenanteil richtet sich nach dem Anteil der überkommunal klassierten Verbindungen. Daraus re- sultieren voraussichtlich Fr. 3 365 000 zulasten der Bau- und Fr. 2 580 000 zulasten der Unterhaltspauschale. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Ab- rechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt an der Sihlhölzlibrücke in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli