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Décision

RRB Nr. 1483/2021

Covid-19-Verordnung 3, Verlängerung, Schreiben ans EDI

8 décembre 2021Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021

1483. Verlängerung der Covid-19-Verordnung 3 (Konsultation) Mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 wurden die Kantone vom Eidgenös- sischen Departement des Inneren zu einer Konsultation zur Verlänge- rung und technischen Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818. 101.24) eingeladen. Die Covid-19-Verordnung 3 ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Angesichts der neusten Entwicklung der Covid-19-Pandemie sollen die für die Bekämpfung der Krise notwendigen gesetzlichen Grundlagen weiterhin zur Verfügung stehen. Deshalb soll eine Verlängerung der Co- vid-19-Verordnung 3 um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Damit einhergehend sollen Verlängerungen bzw. Anpassungen einzelner Bestimmungen aus anderen Verordnungen des Bundes vorgenommen werden. Des Weiteren sind kleinere Anpassungen vorwiegend technischer Natur vorgesehen. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Verlängerungen und Anpassungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Beantwortung der gestellten Fragen.

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (auch via Umfragetool): Mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 haben Sie uns zur Konsultation zur Verlängerung und technischen Anpassungen der Covid-19-Verord- nung 3 (SR 818.101.24) eingeladen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne wie folgt:

1. Ist der Kanton mit einer Verlängerung der Covid-19- Verordnung 3 bis 31. Dezember 2022 einverstanden? Ja.

2. Ist der Kanton mit der Verlängerung der Regelung der Mehrwert- steuerverordnung in Bezug auf die Durchführung von Covid-19-Tests durch berechtigte Personen einverstanden? Ja.

3. Ist der Kanton mit der Verlängerung und Anpassung von Artikel 71e der Verordnung über die Krankenversicherung, welche die Übernahme der Kosten von Arzneimitteln zur Behandlung von Sars-Cov-2 regelt, einverstanden? Ja.

4. Befürwortet der Kanton die Kostenübernahme des Bundes von zentralisierten Poolings in Gesundheitseinrichtungen? Ja.

5. Befürwortet der Kanton die Neuformulierung der Indikation zur Testkostenübernahme nach einem Kontakt zu einem bestätigten Fall in der Covid-19-Verordnung 3? Ja.

6. Befürwortet der Kanton die Anpassung der Indikation betreffend die individuelle Sequenzierung in der Covid-19-Verordnung 3? Ja.

7. Befürwortet der Kanton die Anpassung der Indikation zur Kostenübernahme von Antikörpertests bei Personen mit schwerer Immundefizienz in der Covid-19-Verordnung 3? Ja.

8. Befürwortet der Kanton die Zertifikatsausstellung auf der Grundlage der auf der EU-Liste geführten laborbasierten Antigen- Tests in der Schweiz? Ja.

9. Hat der Kanton weitere Vorschläge? Nein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktorenkonferenz (office@gdk-cds.ch) sowie an die Gesundheitsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli