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Décision

RRB Nr. 1498/2022

Kantonsschule Zürich Wiedikon, Filiale Hohlstrasse, Provisorium, gebundene Ausgabe

16 novembre 2022Allemand7 min

Source zh.ch

Kantonsschule Zürich Wiedikon, Filiale Hohlstrasse, Provisorium, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. November 2022

1498. Kantonsschule Zürich Wiedikon, Filiale Hohlstrasse,

Erwägungen

Provisorium, gebundene Ausgabe

Ausgangslage Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst gemäss Prognose des Statistischen Amtes bis 2050 auf rund 2 Mio. an. Mit dem Wachstum der Bevölkerung steigt auch der Bedarf an Infrastruktur, um die öffentli- chen Aufgaben zu erfüllen. Besonders hoch ist der Bedarf im Bildungs- bereich. In den nächsten 25 Jahren wird an den Mittelschulen ein Wachs- tum von rund 6000 Schülerinnen und Schülern erwartet. Die Kantons- schule Wiedikon ist aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Zürich besonders stark vom steigenden Kapazitätsdruck betroffen. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1207/2021 den Standort Baubereich II des ehemaligen Güterbahnhofareals an der Hohlstrasse in Zürich für die Planung einer Mittelschule festgelegt (Baufeld westlich des neuen Polizei- und Justizzentrums Zürich). Um den sehr schnell stei- genden Schülerzahlen – unter anderem auch in den Fachmittelschulen – zu begegnen, soll rasch ein Schulraumprovisorium bereitgestellt werden. Dieses soll ab dem Schuljahr 2024/2025 bis 2031 als Filiale der Kantons- schule Wiedikon betrieben werden. Die Kapazität ist auf rund 650 Schülerinnen und Schüler (rund 26 Klassen) ausgerichtet. Die definitive Mittelschule für rund 1500 Schülerinnen und Schüler auf demselben Areal soll gemäss heutigem Planungsstand bis 2031 bezugsbereit sein. Mit RRB Nr. 631/2022 wurde für das Provisorium ein Projektierungs- kredit von Fr. 2 950 000 bewilligt.

Projekt Holzmodulbausystem Die Machbarkeit sowohl des Schulraumprovisoriums als auch der definitiven Mittelschule wurde im Rahmen einer umfassenden Studie geklärt. Darin eingeschlossen sind auch zusätzliche Baufelder für wei- tere kantonale Nutzungen. Mit einem Holzmodulbausystem sollen zeit- gemässe Schulgebäude einschliesslich zweier Sporthallen erstellt werden. Für die Schultrakte kann auf den bestehenden Rahmenvertrag mit der Blumer-Lehmann AG zurückgegriffen werden, die bereits die Kantons- schule Uetikon am See und das Schulprovisorium des Strickhofs in Wädenswil mit einem ähnlichen System erstellt hat. Für die Erstellung

des Sporthallentrakts wird ebenfalls auf einen bestehenden Werkvertrag mit der Blumer-Lehmann AG zurückgegriffen. Dies ermöglicht die Realisierung innerhalb der engen Terminvorgaben. Die Nutzungsdauer der Module ist – unabhängig vom Standort – für mindestens 30 Jahre gewährleistet. Die Schultrakte werden im Minergie- Eco-Standard und der Sporthallentrakt im Minergie-A-Eco-Standard erstellt. Es handelt sich um vorgefertigte Holzelement- und -modulbauten, was ein einfaches Montieren und Demontieren ermöglicht. Somit ist eine weitere Verwendung nach Ablauf der siebenjährigen Nutzung an der Hohlstrasse mit mindestens zweifachem Ab- und Wiederaufbau gewähr- leistet. Raumprogramm Es sollen zwei Schultrakte und ein Sporthallentrakt mit zwei Einfach- hallen erstellt werden. Neben 18 Klassenzimmern für den allgemeinen Unterricht sind Fachräume bzw. Infrastrukturen für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik), für Bildneri- sches Gestalten und die Musik erforderlich. Aus pädagogischer Sicht ist sichergestellt, dass der Unterricht im Provisorium in der gleichen Quali- tät wie in einem definitiven Schulhaus erfolgen kann. Das Raumpro- gramm berücksichtigt die Erfahrungen und Erkenntnisse der Kantons- schulprovisorien in Uetikon a. S. und Au-Wädenswil. Nicht vorgesehen sind eine Aula und eine Mensa. Im Aussenbereich wird ein Allwetter- Sportplatz mit Ballfang erstellt. Energie und Ausstattung Auf dem Dach der Schultrakte wird jeweils eine Photovoltaikanlage installiert. Die Wärme- und Kälteerzeugung erfolgt über Luft-Wasser- Wärmepumpen. Es wird eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärme- rückgewinnung installiert. Sämtliche Unterrichts-, Vorbereitungs- und Verwaltungsräume werden mit Standardmobiliar ausgestattet. Die Aus- rüstung mit audiovisuellen Medien und weiteren Geräten und Apparaten für Unterricht, Betrieb und Unterhalt erfolgt gemäss den standardisier- ten Vorgaben der Bildungsdirektion.

Finanzielles Die Kosten für das Schulraumprovisorium an der Hohlstrasse belau- fen sich auf Fr. 41 900 000 (Stand Kostenschätzung vom 22. August 2022; Preisstand 1. April 2022, 1128,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±15% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 1 303 000 2 Gebäude 31 321 000 3 Betriebseinrichtungen 840 000 4 Umgebung 1 858 000 5 Baunebenkosten 829 000 6 Reserve 2 912 000 9 Kunst am Bau 250 000 BKP 1–6 und 9 (einschliesslich 7,7% MWSt) 39 313 000 6 Reserve 191 000 9 Ausstattung 2 396 000 Ausstattung und Reserve (einschliesslich 7,7% MWSt) 2 587 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 41 900 000 Gemäss kantonaler Praxis handelt es sich bei der Erstellung von Bau- provisorien, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grundsätzlich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurteilung der Handlungsfreiheit ist es gemäss Bundesgericht gerechtfertigt, zu be- rücksichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisatori- schen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu sein hat (Urteil des Bundesgerichts vom 23. August 2017, 1C_17/2017, E. 4.3.2 und 5.2.2). Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Aus- gabe von insgesamt Fr. 41 900 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung der Kosten des Bauprojekts von Fr. 39 313 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegen- schaften Verwaltungsvermögen. Die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 2 587 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen. In den Gesamtkosten von Fr. 41 900 000 sind die mit RRB Nr. 631/2022 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 2 950 000 enthalten. Der Be- schluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Für das Vorhaben sind in den Leistungsgruppen Nrn. 8750 und 7301 im Budgetentwurf 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Fi- nanzplan (KEF) 2023–2026 folgende Beträge eingestellt:

Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) Investitionen (in Franken) 2023 2024 2025 2026 Total 19,5 14,0 Die zusätzlichen Mittel können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden bzw. sind im Planjahr 2024 im KEF 2024–2027 einzustellen. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 41 900 000 betragen jährlich Fr. 1 966 986. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss Handbuch für Rech- nungslegung 2022, Ziff. 3.7.13.10.2, nach der Dauer der Nutzung für das entsprechende Objekt und beträgt demzufolge längstens 30 Jahre. Tabelle 4: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 20 807 467 49,7 30 693 582 78 028 771 610 Hochbauten Rohbau 2 2 187 516 5,2 30 72 917 8 203 81 120 Hochbauten Ausbau 6 765 423 16,1 30 225 514 25 370 250 884 Hochbauten Installationen 9 302 594 22,2 30 310 086 34 885 344 971 Ausstattung Kunst am Bau 250 000 0,6 250 000 250 000 Ausstattung Mobilien 2 587 000 6,2 10 258 700 9 701 268 401 Total 41 900 000 100 1 810 799 156 187 1 966 986 Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Kosten für die Haus- wartung und die Gebäudereinigung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt genau feststehen. Die entsprechenden Unterhaltskosten dürften sich auf jährlich rund Fr. 400 000 belaufen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Schulraumprovisorium auf dem Baubereich II an der Hohlstrasse in Zürich wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 41 900 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 39 313 000 zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwal- tungsvermögen, und Fr. 2 587 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2022)

III. Die mit RRB Nr. 631/2022 bewilligte Ausgabe von Fr. 2 950 000 für die Projektierung wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli