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Décision

RRB Nr. 150/2018

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Dielsdorf, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

28 février 2018Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Dielsdorf, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2018

150. Gemeindeordnung (Gemeinde Dielsdorf)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politi­ schen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zu­ ständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Recht­ mässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wir­ kung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (§ 4 Abs. 1 Gemeindegesetz vom 20. April 2015. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Dielsdorf haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 die Totalrevi­ sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dielsdorf beschlos­ sen. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die notwendigen Anpas­ sungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015. Der Gemeindevorstand bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeindeordnung. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dielsdorf aufge­ hoben. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind des­ halb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Dielsdorf am 24. Sep­ tember 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Dielsdorf, Gemeindeverwaltung, Mühlestrasse 4, Postfach, 8157 Dielsdorf, den Bezirksrat Dielsdorf, Geiss­ ackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli