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Décision

RRB Nr. 1510/2021

Gemeindewesen, Zweckverband Berufswahlschule Limmattal, neue Statuten, Genehmigung

15 décembre 2021Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Berufswahlschule Limmattal, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2021

1510. Gemeindewesen (Zweckverband Berufswahlschule Limmattal)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Dietikon, Schlieren und die Schulge- meinde Urdorf bilden seit 1994 einen Zweckverband für die Führung der den Verbandsgemeinden obliegenden Berufsvorbereitungsjahre ge- mäss § 6 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufs- bildung (LS 413.31) (RRB Nr. 1061/1994). Anlässlich der Urnenabstim- mung vom 26. September 2021 haben die Stimmberechtigten der Ver- bandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Be- zirksrat Dietikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Berufswahlschule Limmattal enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 27. September 2009.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Bildungsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Berufswahlschule Limmattal werden genehmigt.

II. Mitteilung an – die Schulkommission des Zweckverbands Berufswahlschule Limmattal, Schöneggstrasse 36, 8953 Dietikon, – die Stadträte der Politischen Gemeinden – Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, – Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, – die Schulpflege der Schulgemeinde Urdorf, Im Embri 49, 8902 Urdorf, – den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, – die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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