Lexipedia

Gesamtmelioration Wetzikon Nordost, Landumlegung, Beitrag, Erhöhung, Zusicherung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2008

1532. Gesamtmelioration Wetzikon Nordost (Zusatzsubvention) Mit Beschluss Nr. 1080/2003 hat der Regierungsrat das Projekt der Gesamtmelioration Wetzikon Nordost genehmigt, die entsprechende Bau- bewilligung erteilt und insgesamt folgende Staatsbeiträge zugesichert: Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten Fr. Fr.

Erwägungen

1. Güterzusammenlegung Technische Vorarbeiten 110 000 100% 110 000 Umlegungsarbeiten 777 000 50% 388 500 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 1 455 000 45% 654 750 Insgesamt Feld 2 342 000 1 153 250

2. Waldzusammenlegung Technische Vorarbeiten 130 000 100% 130 000 Umlegungsarbeiten 580 000 50% 290 000 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 1 450 000 45% 652 000 Insgesamt Wald 2 160 000 1 072 000

In der Zwischenzeit sind mit dem Wegebau die kostenträchtigsten Arbeiten ausgeschrieben worden. Eine Zwischenabrechnung zeigt, dass der Kostenvoranschlag nicht eingehalten werden kann. Nach den vom Amt für Landschaft und Natur, Abteilungen Landwirtschaft und Wald, aufgrund des heutigen Arbeitsstands vorgenommenen Kostenberech- nungen ergibt sich folgende Gegenüberstellung der Kostenvoranschlags- summen: Kostenvoranschlag Minder-/Mehr- 2003 2008 Ausgaben Fr. Fr. Fr.

1. Güterzusammenlegung Technische Vorarbeiten 110 000 110 000 – Umlegungsarbeiten 777 000 600 000 –177 000 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 1 455 000 2 890 000 1 435 000 Insgesamt Feld 2 342 000 3 600 000 1 258 000

2. Waldzusammenlegung Technische Vorarbeiten 130 000 130 000 – Umlegungsarbeiten 580 000 480 000 –100 000 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 1 450 000 1 850 000 400 000 Insgesamt Wald 2 160 000 2 460 000 300 000

Die Beendigung der Arbeiten bedingt demnach eine Erhöhung der beitragsberechtigten Kosten für die Gesamtmelioration Wetzikon Nordost von Fr. 4 502 000 um Fr. 1 558 000 auf Fr. 6 060 000. Die Mehr- kosten bei den Bauarbeiten von rund 100% im Feld und rund 30% im Wald sind weitgehend auf die zwischen der Ausarbeitung des Kosten- voranschlags und der Ausschreibung wesentlich gestiegenen Preise zurückzuführen. Ausserdem ist der Zustand der auszubauenden beste- henden Wege wesentlich schlechter als angenommen; aufgrund des schwachen Unterbaus ist auf weiten Strecken eine neubauähnliche Sanierung erforderlich. Zudem schlagen die mit RRB Nr. 1080/2003 verlangten Bachöffnungen stärker zu Buche als veranschlagt. Die Teue- rung spielt eine untergeordnete Rolle. Um die Kosten tief zu halten, wurde das Normalprofil der Wege herabgesetzt und auf den Einbau von Belägen weitgehend verzichtet. Bei der Vergabe der Umlegungsarbeiten konnten gegenüber dem Kostenvoranschlag 2003 im Feld Fr. 177 000 und im Wald Fr. 100 000 eingespart werden. Es rechtfertigt sich, an die Mehrkosten in Anwendung der Beitrags- sätze gemäss RRB Nr. 1080/2003 folgende Staatsbeiträge auszurichten: Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Mehr-/Minderkosten Fr. Fr.

1. Güterzusammenlegung Technische Vorarbeiten – 100% – Umlegungsarbeiten –177 000 50% –88 500 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 1 435 000 45% 645 750 Insgesamt Feld 1 258 000 557 250

2. Waldzusammenlegung Technische Vorarbeiten – 100 % – Umlegungsarbeiten –100 000 50 % –50 000 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 400 000 45 % 180 000 Insgesamt Wald 300 000 130 000

Die Ausrichtung der Subvention hat unter denselben Bedingungen und Auflagen zu erfolgen, wie sie im RRB Nr. 1080/2003 festgehalten worden sind, und nach Massgabe der vom Kantonsrat beschlossenen Voranschlagskredite. Im Globalbudget 2008 sind für das Vorhaben Fr. 400 000 eingestellt. Die Betreffnisse für die folgenden Jahre sind im KEF 2008–2011 enthalten. Die Stadt Wetzikon wird eingeladen, sich an den Mehrkosten mit den vom Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen und allfälligen weiteren Beiträgen zu beteiligen. Die endgültigen Beiträge werden aufgrund der Schlussabrechnung ermittelt.

Die in Dispositiv II genannten Beträge werden wie folgt verbucht: a) für die Landumlegung zulasten des Buchungskreises 5102, Abteilung Landwirtschaft, Konto 5650 0000, Investitionsbeiträge an private Institutionen, CO-Auftrag 5102 510 03 000, Investitionsbeiträge an Private für Tiefbau; b) für die Waldzusammenlegung zulasten des Buchungskreises 5103, Abteilung Wald, Konto 5650 0000, Investitionsbeiträge an private Institutionen, CO-Auftrag 5103 510 01 000, Investitionsbeiträge an Private für Privatwaldzusammenlegungen. Die Beiträge werden aus buchungstechnischen Gründen bis zur Ein- führung von IPSAS innerhalb des bisherigen Buchungskreises 5102 bzw. 5103 abgerechnet, jedoch im KEF unter der neuen Leistungs- gruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, ausgewiesen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der mit RRB Nr. 1080/2003 für die Landumlegung der Gesamt- melioration Wetzikon Nordost genehmigte Betrag der beitragsberech- tigten Kosten von Fr. 2 342 000 wird um Fr. 1 258 000 auf Fr. 3 600 000 erhöht. Der mit RRB Nr. 1080/2003 für die Waldzusammenlegung geneh- migte Betrag der beitragsberechtigten Kosten von Fr. 2 160 000 wird um Fr. 300 000 auf Fr. 2 460 000 erhöht.

II. An die für die Landumlegung auf Fr. 1 435 000 veranschlagten bei- tragsberechtigten Mehrkosten für die baulichen Massnahmen und die Vermarkung werden zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, Subventionen von 45%, höchstens Fr. 645 750, zugesichert. Der zugesicherte Beitrag erhöht sich damit von Fr. 654 750 auf insgesamt Fr. 1 300 500. Der für die Um- legungsarbeiten zugesicherte Beitrag von Fr. 388 500 wird um Fr. 88 500 auf Fr. 300 000 herabgesetzt. An die für die Waldzusammenlegung auf Fr. 400 000 veranschlagten beitragsberechtigten Mehrkosten für die baulichen Massnahmen und die Vermarkung werden zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, Subventionen von 45%, höchstens Fr. 180 000, zugesichert. Der zugesicherte Beitrag erhöht sich damit von Fr. 652 000 auf insgesamt Fr. 832 000. Der für die Umlegungs- arbeiten zugesicherte Beitrag von Fr. 290 000 wird um Fr. 50 000 auf Fr. 240 000 herabgesetzt. Die teuerungsbedingten Mehrkosten (Preisstand Januar 2008) sind ebenfalls subventionsberechtigt.

III. Die Ausrichtung der Subventionen erfolgt unter den Bedingun- gen und Auflagen gemäss RRB Nr. 1080/2003 und nach Massgabe der vom Kantonsrat beschlossenen Voranschlagskredite.

IV. Mitteilung an die Meliorationsgenossenschaft Wetzikon Nordost (Präsident: Jakob Schneider, Waldegg 24, 8623 Wetzikon), den Gemein- derat Wetzikon, 8622 Wetzikon, den Präsidenten des Landwirtschafts- gerichts, Postfach 3024, 8023 Zürich, den Bezirksrat Hinwil, Bezirksge- bäude, 8340 Hinwil, das Grundbuchamt Wetzikon, Turnhallenstrasse 2, 8620 Wetzikon, das Ingenieur- und Vermessungsbüro TBB Ingenieure AG, Florastrasse 5a, 8353 Elgg, das Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Strukturverbesserungen, Mattenhofstrasse 5, Postfach, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Gesamtmelioration Wetzikon Nordost, Landumlegung, Beitrag, Erhöhung, Zusicherung | Lexipedia | Lexipedia