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Décision

RRB Nr. 1541/2010

Umweltbericht 2010, Veröffentlichung, Kenntnisnahme, Freigabe

27 octobre 2010Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2010

1541. Periodischer Umweltbericht (Veröffentlichung Bericht 2010)

Erwägungen

Der sechste Umweltbericht liegt vor. Er informiert die Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt im Kanton Zürich. Zudem bildet er eine Grundlage für die gegen Ende der Legislatur vorzunehmende Lage- beurteilung. Er wurde gemäss Beschluss des Regierungsrates Nr. 1760/ 2008 terminlich auf den Erarbeitungsprozess der Legislaturziele abge- stimmt und erscheint deshalb bereits zwei Jahre nach dem letzten Be- richt. Der Umweltbericht wurde entsprechend als Zwischenbericht konzipiert. Der Umweltbericht stützt sich auf die Beschlüsse des Regierungs- rates Nrn. 3631/1991, 1112/2001, 1117/2005 und 1760/2008. Er ist von der Koordinationsstelle für Umweltschutz in der Baudirektion zusammen mit den Umweltschutzfachstellen des Kantons erarbeitet worden. In seiner Systematik entspricht er den Berichten von 2004 und 2008. Weiter geführt wird das Umweltcontrolling, das auf einem Indikatoren- system mit zugehörigen Ziel- und Grenzwerten beruht.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Umweltbericht 2010 der Baudirektion wird Kenntnis genom- men. Er wird zur Veröffentlichung freigegeben.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, mit der vierjährlichen Berichts- reihe fortzufahren.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli

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