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Décision

RRB Nr. 1559/2011

Fremdkapitalaufnahmen 2012, Ermächtigung

21 décembre 2011Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Dezember 2011

1559. Fremdkapitalaufnahmen 2012 (Ermächtigung)

Erwägungen

Das Jahr 2011 weist Fremdkapitalfälligkeiten von 370 Mio. Franken (einschliesslich 320 Mio. Franken Kontokorrentguthaben der BVK) auf. Im Weiteren wurde gemäss Budget 2011 mit einem Finanzierungsbedarf von rund 100 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investitions- rechnung gerechnet. Der Finanzierungsbedarf von insgesamt 470 Mio. Franken wird sich indessen deutlich verringern: Sowohl die Erfolgsrech- nung als auch die Investitionsrechnung werden gemäss Zwischenbe- richterstattungen besser als budgetiert abschliessen. Die verbleibenden Finanzierungsbedürfnisse werden aus der hohen Liquidität abgedeckt. Auf eine Neuaufnahme von Fremdkapital konnte im Jahr 2011 daher verzichtet werden. Ende 2011 setzt sich das am Kapitalmarkt aufge- nommene Fremdkapital wie folgt zusammen: In Mio. Franken 2011 in % 2010 in % Kassenscheine 500,0 14,9 500,0 14,7 Darlehen mit variablem Zinssatz 0,0 0,0 50,0 1,5 Darlehen mit festem Zinssatz 350,0 10,5 350,0 10,3 Staatsanleihen 2500,0 74,6 2500,0 73,5 Total 3350,0 100,0 3400,0 100,0 Gemäss den seinerzeitigen Vertragsbedingungen ist 2012 lediglich ein Darlehen über 50 Mio. Franken zurückzuzahlen: Gläubiger Volumen Zins Laufzeit Graubündner KB Fr. 50,0 Mio. 2,00% 2005–05.06.2012 Nach derzeitiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2012 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung 610 Mio. Franken. Zusammen mit den Fremdkapitalfälligkeiten von 50 Mio. Franken be- ziffert sich der zu refinanzierende Betrag 2012 somit auf 660 Mio. Fran- ken. Das Jahr 2012 weist jedoch hohe planerische Unsicherheiten auf (z. B. die Entwicklung der konjunkturellen Lage, die Auswirkungen des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes sowie die Sanierung der BVK). Deshalb ist eine entsprechende Reserve in die Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital einzustellen. 2012 sollen in der Folge höchstens 1,0 Mrd. Franken am Kapitalmarkt aufgenommen werden (ohne Berücksichtigung Einmaleinlage BVK). Mit Vorlage 4851 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Objektkredit von 2,0 Mrd. Franken für eine Einmaleinlage des Kantons in die BVK. Die Vorlage 4851 muss noch vom Kantonsrat beraten wer- den und untersteht dem fakultativen Referendum. Die Einmaleinlage

wird auf den 1. Januar 2013 geplant. Dieser Zeitpunkt bedingt, dass die benötigten Mittel im Laufe des Jahres 2012 beschafft werden. Eine subs- tanzielle Einmaleinlage ist im beantragten Gesamtbetrag von 1,0 Mrd. Franken nicht enthalten und muss zusätzlich bewilligt werden. Die Finanzdirektion wird im ersten Halbjahr 2012 eine Lagebeurteilung vornehmen und dem Regierungsrat einen Antrag zur Aufnahme von Fremdkapital für die Finanzierung der Einmaleinlage in die BVK stellen. Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sollen hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Festübernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen aufgenom- men werden. In Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapital- markt können sämtliche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei lang- fristige Kapitalaufnahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewogenen Fälligkeitsstaffelung gebührend Rechnung zu tragen ist. Wie in den Vorjahren ist bei der Begebung von Staatsanleihen wiederum ein Emis- sionsvolumen von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe anzu- streben und bei den Darlehen ein Volumen von mindestens 50 Mio. Franken. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechungs- legung ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regierungs- rat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, insbesonde- re zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, mittel- und langfristige Fremd- gelder bis zum Gesamtbetrag von höchstens 1,0 Mrd. Franken aufzu- nehmen (ohne Berücksichtigung Einmaleinlage BVK).

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, im Jahr 2012 auf dem Weg der Anleihensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamtbetrag von höchstens 1 Mrd. Franken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi