Strassen, Zürich, Vogelsangstrasse / Gladbachstrasse reg. S-52, Projekt, Genehmigung, Baupauschale
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Oktober 2008
1580. Strassen (Zürich, Vogelsangstrasse/Gladbachstrasse reg. S-52)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 22. Juli 2008 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erneuerung von Kanalisation und Werkleitungen sowie die Instandstellung des Strassenoberbaus in der Vogelsang- und der Glad- bachstrasse reg. S-52, Abschnitt Universität- bis Landoltstrasse, Zürich (Bau Nr. 05 065), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG). Gleich- zeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- pauschale sowie an die Baupauschale unter dem Titel «öV Bau». Das Projekt sieht vor, nach der Sanierung von Kanalisation und Werkleitungen den Strassenoberbau in der Vogelsang- und der Glad- bachstrasse reg. S-52 wieder instand zu stellen. In der Vogelsangstrasse, Abschnitt Universität- bis Stäblistrasse, wird der Veloverkehr für die geplante Radroute R-138 in Richtung Gladbachstrasse neu auf dem verbreiterten Gehweg geführt. Deshalb müssen die Strassenränder in diesem Abschnitt gemäss den kantonalen Normen leicht korrigiert wer- den. Ausserdem wird der Platz im Kreuzungsbereich Vogelsang-/Glad- bach-/Winkelriedstrasse mit einer Neupflanzung und der Neuanord- nung der Wertstoffsammelstelle aufgewertet. Die Bauarbeiten sind ab Spätherbst 2008 geplant und sollen bis Ende 2009 andauern. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen Fr. 6 812 000. Gemäss RRB Nr. 117/2006 finanziert der Strassenfonds auch die Strasseninfra- struktur des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs ist danach ebenfalls zulasten des Strassenfonds sichergestellt. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 331 000. Die Aufwendungen für den öV-Anteil des Baus betragen voraussichtlich Fr. 138 000. Der Genehmigung des Projektes im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG steht nichts entgegen. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu ermächtigen, nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk diejenigen Beträge festzusetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG sowie gemäss RRB Nr. 117/2006 dem Strassenfonds, Anteil öffentlicher Verkehr, belastet werden können.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung von Kanalisation und Werkleitungen sowie die Instandstellung des Strassenoberbaus in der Vogelsang- und der Gladbachstrasse reg. S-52, Abschnitt Univer- sität- bis Landoltstrasse, Zürich, wird im Sinne von § 45 des Strassen- gesetzes genehmigt.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk diejeni- gen Anteile der Kosten festzusetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 des Strassengesetzes sowie im Sinne von RRB Nr. 117/2006 dem Strassenfonds, Anteil öffent- licher Verkehr, belastet werden können.
III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli