RRB Nr. 1593/2008
Melioration, Grüningen, Wegebau, Projekterweiterung, Genehmigung
22 octobre 2008Allemand3 min
Source zh.ch
Melioration, Grüningen, Wegebau, Projekterweiterung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Oktober 2008
1593. Melioration Grüningen (Projekterweiterung)
Erwägungen
Mit RRB Nr. 475/2003 wurde das Projekt Güter- und Waldzusammen- legung Grüningen genehmigt und für die Landumlegung folgende Staatsbeiträge zugesichert: Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten Fr. Fr. Technische Vorarbeiten 80 000 100% 80 000 Umlegungsarbeiten 790 000 50% 395 000 Bauliche Massnahmen (Umsetzung des 850 000 45% 382 500 ökologischen Ausgleichs) und Vermarkung Insgesamt 1 720 000 857 500
Im genehmigten Projekt sind keine Kosten für Wegebau und Entwäs- serungen vorgesehen. Bauliche Massnahmen sowie allfällige Entwässe- rungsmassnahmen sollten nur so weit durchgeführt werden, als sie einem dringenden landwirtschaftlichen Bedürfnis entsprechen. Allfäl- lige begründete Bauprojekte sollten zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Zuge der Neuzuteilung zeigte sich nun, dass das bestehende Weg- netz für die Erschliessung der neuen Grundstücke nicht genügt. Für die zusätzlich notwendigen Wege ist mit Fr. 190 000, für die Erneuerung von Entwässerungsanlagen mit Fr. 100 000, insgesamt mit Mehrkosten von Fr. 290 000 zu rechnen. In der Projektgenehmigung (RRB Nr. 475/2003) sind Fr. 700 000 für die Umsetzung des ökologischen Ausgleichs eingestellt worden. Diese können nicht ausgeschöpft werden, da insbesondere die Gewässeröff- nungen der zweiten Priorität mit geschätzten Kosten von Fr. 300 000 nicht ausgeführt werden können. Es kann somit eine Umlagerung der Kosten bzw. der entsprechenden Beiträge innerhalb des Projektes für Wegebauten und hydraulische Massnahmen vorgenommen werden, sodass keine Krediterhöhung erforderlich ist. Die Projekterweiterung bedarf einer Baubewilligung. Gemäss § 309 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (PBG) schliesst die Genehmigung von Meliorationsprojekten die baurechtli- che Bewilligung ein. Das Bauvorhaben liegt in der Landwirtschaftszone gemäss Art. 16 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG). Es dient der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, ent- spricht dem Zweck der Nutzungszone und ist in dieser standortgebun- den. Die Projekterweiterung wurde am 23. Mai 2008 im Amtsblatt publiziert. Die Zustellung des baurechtlichen Entscheides durch Dritte wurde nicht verlangt.
Die Projekterweiterung ist daher entsprechend den eingereichten Unterlagen im Sinne von § 86 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. Sep- tember 1979 (LG) zu genehmigen. Für die Entwässerungen bestehen noch keine ausgearbeiteten Pro- jekte. Diese werden zu gegebener Zeit zur Genehmigung vorgelegt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Projekterweiterung für den Wegebau in der Melioration Grü- ningen, gemäss Bericht und Plan 1:10 000 vom 22. April 2008, wird genehmigt.
II. Die Baudirektion wird beauftragt, beim Bundesamt für Landwirt- schaft, Abteilung Strukturverbesserungen, um Zuerkennung eines ent- sprechenden Bundesbeitrages für die Projekterweiterung nachzusuchen.
III. Die Ausrichtung der Subvention erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen gemäss RRB Nr. 475/2003. Zusätzlich gelten folgende Bedingungen und Auflagen: – Zwei Wochen vor Baubeginn ist die Kantonsarchäologie beizuziehen. Kommen archäologische Funde zum Vorschein, sind diese umgehend dem Gemeinderat und der Kantonsarchäologie anzuzeigen. Der Fundort darf nicht verändert werden. – Die Arbeiten sind bodenschonend auszuführen. – Weg Nr. 5 ist nur zwei Meter breit, der Weg Nr. 7 ist als Stichweg zu erstellen.
IV. Für die Ausführung der Arbeiten und die Einsendung der Abrechnung wird Frist bis 31. Dezember 2012 gewährt.
V. Mitteilung an die Meliorationsgenossenschaft (Präsident: Kurt Morf, Buechholz, 8627 Grüningen), den Gemeinderat Grüningen, 8627 Grünin- gen, den Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, das Grundbuchamt Grüningen, 8627 Grüningen, das Ingenieur- und Vermessungsbüro SWR, Wagi- strasse 6, 8952 Schlieren, das Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Strukturverbesserungen, Mattenhofstrasse 5, Postfach, 3003 Bern, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli