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Décision

RRB Nr. 1621/2022

Strassen, Winterthur, Flugplatzstrasse, Projektgenehmigung, Unterhaltspauschale

14 décembre 2022Allemand3 min

Source zh.ch

Strassen, Winterthur, Flugplatzstrasse, Projektgenehmigung, Unterhaltspauschale

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2022

1621. Strassen (Winterthur, Flugplatzstrasse)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 3. Ok- tober 2022 das Projekt zur Instandsetzung der Flugplatzstrasse, im Be- reich der Brücke über die SBB-Linie Frauenfeld (Projekt Nr. 11 527), Winterthur, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig er- suchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhalts- pauschale. Die Flugplatzstrasse ist für den motorisierten Individualverkehr kommunal klassiert. Auf ihr verlaufen eine regional klassierte Veloroute und ein regional klassierter Fuss- und Wanderweg. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 Abs. 1 StrG in Verbindung mit § 1 StrG. Auf der Brücke über die SBB-Linie Frauenfeld an der Flugplatz- strasse und beim anschliessenden Knoten zur Deltastrasse wurden starke Spurrillenbildungen festgestellt. Die Zustandsüberprüfung an der Brücke hat gezeigt, dass einzelne Bauteile in schlechtem Zustand sind. Aus diesen Gründen werden die Brücke und ein Teil der Flug- platzstrasse instand gesetzt. Im Rahmen dessen werden unter anderem die Fahrbahnübergänge, Beläge und Randsteine erneuert. Der Baubeginn ist für Sommer 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 18. Februar 2022 Stellung genommen. Die darin vorgebrachte Empfehlung in Bezug auf die Umsetzung der regio- nalen Veloroute gilt als bereinigt. Bauarbeiten in der Nähe der Bahnanlagen benötigen die Zustimmung der SBB gemäss Art. 18m des Eisenbahngesetzes (SR 742.101). Die SBB haben dem Tiefbauamt der Stadt Winterthur mit Schreiben vom 20. April 2022 die Projektzustimmung mit Auf‌lagen und Bedingungen erteilt. Mit Stadtratsbeschluss vom 7. September 2022 wurden die Kosten frei- gegeben und das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt zur Instandsetzung der Flugplatz- strasse im Bereich der Brücke über die SBB-Linie Frauenfeld betragen voraussichtlich Fr. 2 610 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke

und Stadtratsreserven). Die Aufwendungen zulasten der Unterhalts- pauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 783 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadt- ratsreserven). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt zur Instandsetzung der Flugplatzstrasse im Bereich der Brücke über die SBB-Linie Frauenfeld in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli