RRB Nr. 163/2024
Strassen, Zürich, Stöckengasse, Stöckenacker- bis Jonas-Furrer-Strasse, Projektgenehmigung
28 février 2024Allemand3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Stöckengasse, Stöckenacker- bis Jonas-Furrer-Strasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2024
163. Strassen (Zürich, Stöckengasse, Stöckenacker- bis Jonas-
Erwägungen
Furrer-Strasse, Projektgenehmigung) Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 8. Dezem- ber 2023 das Projekt an der Stöckengasse, Stöckenacker- und Jonas-Fur- rer-Strasse, Zürich (Bau Nr. 17113 und 07025) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Die Stöckengasse, Stöckenacker- und Jonas-Furrer-Strasse sind kom- munal klassiert. Entlang der Jonas-Furrer-Strasse, der Stöckengasse, der Stöckenackerstrasse und der Fronwaldstrasse verlaufen regional klas- sierte Velorouten. Über die Stöckenackerstrasse und die Jonas-Furrer- Strasse verläuft ein regional klassierter Fuss- und Wanderweg. Diese Ver- bindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Im Anschluss an Werkleitungsarbeiten werden die Strassen im Pro- jektperimeter saniert und teilweise umgestaltet. Die Bushaltestelle «Fron- wald» wird von der Stöckengasse in die Stöckenackerstrasse verschoben und behindertengerecht ausgebaut. Entlang der Stöckengasse entsteht ein neues Trottoir und bei der Einmündung der Fronwald- in die Stöcken ackerstrasse wird eine Trottoirüberfahrt mit einer Belagsrampe erstellt. Das Trottoir entlang der Stöckenackerstrasse wird verbreitert, wodurch der regionale Fuss- und Wanderweg aufgewertet wird. An der Jonas-Fur- rer-Strasse wird der bestehende Querschnitt beibehalten und der Belag saniert. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2025 geplant. Das Amt für Mobilität (ehemals Amt für Verkehr) hat zum vorliegen- den Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 14. November 2019 Stellung genommen und einen Hinweis in Bezug auf die velogerechte Umsetzung der Trottoirüberfahrt angebracht. Dieser Hinweis wurde berücksichtigt. Die Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualver- kehrs wird durch das Projekt nicht vermindert, weshalb es mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar ist. Im vorliegenden Projekt wurden die Mitwirkungs- und Auflageverfah- ren gemäss §§ 13 und 16 f. StrG ordnungsgemäss durchgeführt. Das Pro- jekt wurde vom 28. Februar bis 30. März 2020 öffentlich aufgelegt. Inner- halb der Auflagefrist ging eine Einsprache ein. Der Stadtrat von Zürich
hat mit Beschluss Nr. 1180 vom 9. Dezember 2020 über die Einsprache entschieden und das Projekt festgesetzt. Die Projektfestsetzung ist rechts- kräftig. Mit Beschluss Nr. 2371 vom 30. August 2023 hat der Stadtrat von Zürich die Ausgaben bewilligt. Einer Genehmigung steht nichts ent- gegen. Die Gesamtkosten für das Projekt an der Stöckengasse, der Stöcken acker- und der Jonas-Furrer-Strasse betragen voraussichtlich Fr. 10 730 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Davon können voraussicht- lich Fr. 69 000 der Bau- und Fr. 277 000 der Unterhaltspauschale (beide Beiträge sind einschliesslich Verwaltungskosten Werke) belastet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Stöckengasse, der Stöckenacker- und der Jonas- Furrer-Strasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Stras- sengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli