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Décision

RRB Nr. 1642/2022

Einführung Building Information Modeling, Phase Konzeption, gebundene Ausgabe

14 décembre 2022Allemand4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2022

1642. Einführung Building Information Modeling in der Baudirektion, Phase Konzeption (Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Baudirektion steht vor der Herausforderung, mit der schnellen digitalen Transformation in der Baubranche Schritt zu halten. Gleich- zeitig steigen die Anforderungen in den zunehmend komplexen Bau- projekten. Die Einführung des Building Information Modeling (BIM) in der Baudirektion schafft die Voraussetzung, diesen Herausforderun- gen gerecht zu werden und so weiterhin als attraktiver Arbeitgeber zu überzeugen sowie die effiziente Erfüllung des Leistungsauftrags sicher- zustellen. BIM@BD Viele öffentliche Bauherrschaften legen Strategien zur Einführung der BIM-Methodik fest und bauen mit Hochdruck eigene BIM-Kom- petenzteams auf. Vor diesem Hintergrund lancierte die Baudirektion im Mai 2021 das Organisations- und IT-Projekt «BIM@BD» unter der Co- Leitung des Hochbauamtes (HBA) und des Tiefbauamtes (TBA) so- wie mit Beteiligung des Immobilienamtes (IMA) und des Generalse- kretariats (GS BD). Die Baudirektion verfolgt mit dem Projekt das Ziel, die BIM-Methodik in ihren sechs Ämtern bis 2025 einzuführen. In enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern wurde 2021 die «Studie BIM@BD» erarbeitet. Die Studie sieht einen sehr grossen und dringenden Entwicklungsbedarf im Bereich der vorherrschenden IT- Infrastruktur mit ihren vielen Medienbrüchen. Viele unterschiedliche IT-Systeme und Applikationen sowie das Fehlen definierter Schnittstel- len führen dazu, dass Daten und Informationen mehrheitlich unstruktu- riert verwendet (PDF, Papier) und redundant erfasst werden. Dies bedeu- tet einen erheblichen administrativen Mehraufwand bei der Bearbeitung der Bauprojekte und dem Betrieb der Anlagen. Mit RRB Nr. 1331/2022 wurden sechs Stellen für das Projekt BIM@BD bewilligt. Eine weitere Stelle wird mit Sammelantrag im Frühling 2023 beantragt werden. Mit vorliegendem Beschluss werden nun die Ausgaben für die Konzeptphase von BIM@BD bewilligt.

B. Vorhaben Das Projekt BIM@BD soll rasch vorangetrieben werden, damit der Kanton Zürich von den Möglichkeiten der digitalen Kollaboration und den neuen IT-Modellen profitieren kann. Es kann auf die Ausführun- gen in RRB Nr. 1331/2022 verwiesen werden (S. 36–37).

C. Ausgaben Die Kosten für die Phase «Konzept» (Schritt 1) setzen sich wie folgt zu- sammen: Leistung Kosten in Franken Prozesse 80 000 – Auswahl betroffene Prozesse – Prozessbeschreibungen anpassen – Rollenbeschreibungen erstellen Betriebsorganisation 30 000 – Aufbau BIM-Kompetenzteam (fachliche und technische Betriebsorganisation) – Ausbildungskonzept – Konzept für Amtsaustausch Rechtliche Aspekte 260 000 – Grundlagenaufbereitung für Gesetzesanpassungen – Wegleitungen/Richtlinien anpassen – Option: Rechtliche Beratung (Budget) Grundlagen zu Daten 180 000 – Konzeption der Fachdatenkataloge Projekt Informationsmanagement – Konzeption der Fachdatenkataloge Asset Informationsmanagement – Definieren der Standardobjekte für die Baudirektion Grundlagen IT-System 650 000 – Erstellung Pflichtenheft Datenhaltung, Common Data Environment – Erstellung Umsetzungskonzept Datenpflege – Erstellung Pflichtenheft Datenauswertung – Erstellung Pflichtenheft Schnittstellen Anlagemanagement/Projekte Support Projektmanagement und QS 450 000 Reserve 500 000 Total 2 150 000 Insgesamt belaufen sich die Ausgaben für die Konzeptphase auf Fr. 2 150 000. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) um eine gebundene Ausgabe.

Die Ausgaben verteilen sich über die nächsten Jahre wie folgt: Finanzplanung Ausgaben (in Franken) 2023 2024 2025 2026 Total 600 000 1 000 000 550 000 0 Diese Ausgaben sind im Budgetentwurf 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 nicht enthalten. Sie können nicht kompensiert werden und sind deshalb im KEF 2024–2027 neu einzuplanen. Da die Ausgaben für das Jahr 2023 unterhalb der Be- träge gemäss § 18 Abs. 2 CRG liegen, ist gemäss § 21 Abs. 2 CRG kein Nachtragskreditbegehren möglich. Die Ausgaben für das Jahr 2023 sind demnach so weit wie möglich zu kompensieren.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Einführung von Building Information Modeling, Phase Konzeption, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 150 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, bewilligt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli