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Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2008, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2008

1643. Projektanträge der Sicherheitsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2008

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die geltende Gewich- tung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 427/2008 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Projektie- rungs- und Objektkreditanträgen, unter Einbezug der Baudirektion (Immobilienamt), entschieden.

B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vor- gängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge.

Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Netto- Davon Nutzer investitionen Projektierung Hochbau Fr. Fr.

1. Zürich, Alte Kasernenstrasse 49 Militärkaserne, Nutzerausbau 2009 270 000 10 000 Schulungsraum Informatik Kantonspolizei

2. Birmensdorf, Gebäude G, Waffenplatz Nutzungsverbesserung 2008–2009 165 000 – Reppischtal, Restaurant «Grüner Igel» Amt für Militär und Zivilschutz

Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV

1. Zürich, Kasernenstrasse 49, Nutzerausbau Schulungsraum Informatik Kantonspolizei Im Zusammenhang mit der Einführung einer dritten Polizeischule ab September 2008 sowie der zunehmenden Nachfrage bezüglich Informatik- weiterbildung besteht ein Bedarf nach einem zusätzlichen Schulungs- raum. Der Aus- und Weiterbildungsauftrag kann damit sowohl räumlich als auch qualitativ gewährleistet werden. Im Erdgeschoss der Kaserne wird der Saal 18 in ein Informatiklabor mit 34 Arbeitsplätzen umgebaut. Die wichtigsten Arbeiten umfassen Anpassungen an den Elektro-, den Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Erneuerung der Ober- flächen. Die Baumassnahmen sollen im Jahr 2009 umgesetzt werden. Für die Raumbereitstellung und Ausstattung ist mit Gesamtkosten von Fr. 270 000 (einschliesslich MWSt) zu rechnen. Der Aufwand von Fr. 10 000 für die Phase Projektierung ist im Budget 2008 enthalten und wird dem Buchungskreis Nr. 3100, Kantonspolizei, Konto 3181 0000, Entschädi- gung für Planungs- und Projektierungsarbeiten Dritter, belastet. Er gilt als Vorleistung für einen Objektkredit.

2. Birmensdorf, Waffenplatz Reppischtal, Nutzungsverbesserung Gebäude G – Restaurant «Grüner Igel» Das im Gebäude G des Waffenplatzareals Reppischtal angeordnete Restaurant «Grüner Igel» wird vermehrt durch Zivilpersonen genutzt. Da die Räumlichkeiten teilweise innerhalb des militärischen Areals liegen, entstehen dadurch Sicherheitsprobleme. Um eine vom Militär- betrieb unabhängige Nutzung der Sanitäranlagen sowie eine polyvalente

Nutzung der Saalräumlichkeiten zu ermöglichen, sind bauliche Mass- nahmen erforderlich. Mit der Umsetzung der Massnahmen soll noch im Jahr 2008 begonnen werden. Es ist mit Gesamtkosten von Fr. 165 000 (einschliesslich MWSt) zu rechnen. Für die Projektierung fallen keine Aufwendungen an.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und für die Phase Pro- jektierung freigegeben:

1. der Nutzerausbau des Schulungsraumes für Informatik der Kantons- polizei an der Kasernenstrasse 29 (alte Militärkaserne) in Zürich;

2. die Nutzungsverbesserung des Restaurants «Grüner Igel» im Gebäude G des Waffenplatzareals Reppischtal in Birmensdorf. II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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