RRB Nr. 165/2015
Leitbild Kulturförderung Kanton Zürich, Festsetzung
25 février 2015Allemand5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2015
165. Leitbild Kulturförderung des Kantons Zürich (Festsetzung)
Erwägungen
1. Die Kulturförderungsverordnung sieht vor, dass der Regierungsrat ein Leitbild für die Kulturförderung beschliesst. Er legt dort insbeson- dere die qualitativen und kulturpolitischen Kriterien der Kulturförderung in den Grundzügen fest (§ 2 Abs. 1 Kulturförderungsverordnung, KFV, LS 440.11). Letztmals hat der Regierungsrat ein Leitbild zur Kulturförderung im Kanton Zürich 2002 genehmigt (vgl. RRB Nr. 583/2002). Entwicklungen wie die Professionalisierung, die Digitalisierung, die Ökonomisierung und Internationalisierung haben beinahe alle Bereiche des Kulturschaffens, dessen Vertrieb und Vermittlung verändert. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat die Fachstelle Kultur ein neues Leitbild Kultur- förderung des Kantons Zürich erarbeitet. Mit dem neuen Leitbild soll die Strategie für eine zukunftsgerichtete Kulturförderung im Kanton Zü- rich umrissen werden. Die Grundlage für das vorliegende Leitbild wurde an mehreren Zu- sammenkünften mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Bereichen von Kunst und Kultur, der Kulturförderung, der kantonalen und städtischen Verwaltungen sowie von Verbänden erarbeitet. Disku- tiert wurde dabei über gesellschaftliche Veränderungen, über die Heraus- forderungen und Bedürfnisse im Kulturbereich sowie über mögliche Mass- nahmen. Die Erarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Kul- turförderkommission.
2.1. Das Leitbild gliedert sich in acht Kapitel. In den ersten drei Ka- piteln werden die Ausgangslage und die Kulturlandschaft im Kanton Zürich mit ihren städtischen Zentren und Regionen sowie die Zürcher Besonderheiten beschrieben; namentlich dargestellt werden die grossen Häuser, die Festivals und der besondere Stellenwert des Filmschaffens sowie der Kreativwirtschaft. Das vierte Kapitel widmet sich der Kultur- förderung durch Kanton und Gemeinden sowie durch Mittel des Lotte- riefonds und geht auf die Rolle des Bundes ein. Die kulturpolitischen Herausforderungen und Spannungsfelder und die, gestützt auf die vor- stehenden Überlegungen entwickelten, kulturpolitischen Leitsätze finden sich in den Kapiteln fünf und sechs. Das siebte Kapitel umfasst schliess- lich die künftigen Schwerpunkte der Kulturförderung: Strahlkraft, Region, Kreation und Teilhabe. Das achte Kapitel gewährt eine zusammenfas- sende Übersicht über das Leitbild.
2.2. Der Kanton Zürich ist ein Ort mit weithin ausstrahlenden Kultur- leuchttürmen und er ist ein Labor aller kulturellen Branchen und Gen- res. Sowohl in den Zentren als auch in den Regionen ist die Zürcher Kulturlandschaft vielfältig und dynamisch. Das Kulturangebot trägt mass- geblich zur Attraktivität des Kantons Zürich als Wohn- und Arbeitsort bei und ist im Wettbewerb der Städte und Regionen ein entscheidender Standortfaktor. Kulturelle Institutionen schaffen zudem eine beachtliche Wertschöpfung rund um einen Kulturanlass. Der Kanton Zürich fördert das Kulturschaffen mit Staatsmitteln und Geldern aus dem Lotteriefonds. Dass dies zielgerichtet und wirtschaftlich geschieht, kann aufgrund der Zahlen des Bundesamtes für Statistik zu den Kulturausgaben der Kan- tone und Gemeinden 2011 gezeigt werden: Während der Kanton Zürich pro Einwohnerin und Einwohner (einschliesslich Lotteriefondsbeiträge) Fr. 318 ausgibt, beliefen sich die Ausgaben pro Einwohnerin und Ein- wohner im Kanton Basel-Stadt 2011 auf Fr. 914, in Genf auf Fr. 787, in Zug auf Fr. 345 und in Luzern auf Fr. 227. Diese reiche und vielfältige Kulturlandschaft ist den zahlreichen Akteu- ren zu verdanken, die sich mit Leidenschaft für das kulturelle Leben ein- setzen: Künstlerinnen und Künstlern genauso wie Institutionen, Träger- schaften und Zweckverbänden oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Ihre Stärkung und Weiterentwicklung ist das zentrale Anliegen der kantona- len Kulturförderung. Dabei orientiert sie sich an vier Schwerpunkten: – die internationale Strahlkraft, – die Unterstützung kultureller Aktivitäten in den Regionen, – die Förderung der Kreation von der Idee bis zum Dialog, – die Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe. Die Strahlkraft der Zürcher Kulturlandschaft soll auf verschiedene Art und Weise gestärkt werden. Zum einen durch die Zusammenarbeit mit den städtischen Zentren Zürich und Winterthur und den grossen Kultur- institutionen. Das Opernhaus, für das der Kanton die Verantwortung trägt, geniesst dabei ein besonderes Augenmerk. Zum anderen soll Zürich als nationales und internationales Zentrum des Filmschaffens gestärkt wer- den. Und drittens sollen herausragende künstlerische Projekte, die zur Strahlkraft der Zürcher Kulturlandschaft beitragen, im Sinne einer Ex- zellenzförderung noch gezielter gefördert werden. Die Unterstützung des Kulturschaffens in den Regionen ist ein Pro- jekt, das in den letzten Jahren mit erfreulichen Ergebnissen angestossen wurde und das deshalb mit Energie weiterentwickelt wird. Neben der Unterstützung von Institutionen und Projekten sowie von Kulturprogram- men der Gemeinden setzt die kantonale Kulturförderung künftig auf die Wirkung von regionalen Strukturen und auf die Zusammenarbeit und die Partnerschaften von Kanton und Gemeinden.
Unter dem Titel «Von der Idee zum Dialog» will die kantonale Förde- rung nicht nur die Entstehung von künstlerischen Werken, sondern auch deren Vertrieb und Vermittlung unterstützen. Das Erleben von Kultur ist ein Recht, das allen Bevölkerungskreisen zusteht. Die kantonale Kulturförderung stärkt Kultur als Brückenschlag zwischen Generationen, Regionen, Traditionen und Kulturen. Kulturelle Teilhabe ist eine Forderung, die der Kanton in Zukunft besonders ernst nimmt. Die Kulturförderung will künftig die Vernetzung, Kommunikation und Kooperation stärken. Die Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern in Kultur, Politik und Förderung hat zum Ziel, durch eine Bün- delung der Kräfte das kulturelle Leben auch in Zukunft zu sichern und nachhaltig zu stärken.
3. Das vorgelegte Leitbild Kulturförderung Kanton Zürich hat die Ent- wicklungen aufgenommen, erscheint als ausgewogen und langfristig an- gelegt. Mit der Beschreibung des heutigen Stands der kantonalen Kultur- förderung wurde zudem eine wertvolle Orientierungshilfe geschaffen. Das Leitbild Kulturförderung Kanton Zürich vom 3. Februar 2015 ist dem- zufolge zu beschliessen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Leitbild Kulturförderung des Kantons Zürich vom 3. Februar 2015 wird festgesetzt.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Leitbildes durch die Direktion der Justiz und des Innern nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Staatskanz- lei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli