Bezirksanlage Pfäffikon, Teilinstandsetzung und Umbau Sicherheitsabteilung, Generalplanerleistungen, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Februar 2022
165. Bezirksanlage Pfäffikon, Teilinstandsetzung und Umbau
Erwägungen
Sicherheitsabteilung (Vergabe Generalplanerleistungen) Mit RRB Nr. 1114/2021 wurde für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der Teilinstandsetzung der Bezirksanlage Pfäffikon und den Umbau der Sicherheitsabteilung eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 300 000 bewilligt. Für die Generalplanerleistungen liegt aufgrund eines im selektiven Ver- fahren durchgeführten Leistungsoffertverfahrens ein Angebot vom 14. Mai 2021 von Fr. 6 100 000 (einschliesslich MWSt) vor. Aufgrund der Emp- fehlung des Bewertungsgremiums sind die Leistungen nach § 10 Abs. 1 lit. i der Submissionsverordnung (LS 720.11) an die Generalplanerin Ba- timo AG Architekten SIA, Zürich, zu vergeben. Die Offertsumme für die Teilaufträge 1 und 2 von Fr. 4 200 000 gemäss Angebot vom 14. Mai 2021 kann sich für Spezialistinnen und Spezialisten um Fr. 300 000 und für Unvorhergesehenes um Fr. 500 000 auf Fr. 5 000 000 erhöhen. Die Kosten für die Teilaufträge 1 und 2 sind in der mit RRB Nr. 1114/ 2021 bewilligten Ausgabe enthalten. Die Vergabesumme ist durch die Ausgabenbewilligung gedeckt und geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Generalplanerleistungen für die Teilinstandsetzung der Be- zirksanlage Pfäffikon und den Umbau der Sicherheitsabteilung werden ge- mäss Angebot vom 14. Mai 2021 für die Teilaufträge 1 und 2 zu Fr. 4 200 000 an die Batimo AG Architekten SIA, Zürich, vergeben. Die Vergabe- summe kann sich für Spezialistinnen und Spezialisten um Fr. 300 000 und für Unvorhergesehenes um Fr. 500 000 auf Fr. 5 000 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli