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Décision

RRB Nr. 167/2021

Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Gesamtinstandsetzung, Projektierung, zusätzliche gebundene Ausgabe

24 février 2021Allemand4 min

Source zh.ch

Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Gesamtinstandsetzung, Projektierung, zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

167. Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Gesamtinstandsetzung (Projektierung, zusätzliche gebundene Ausgabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die ältesten zwei Gebäude der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon (GBW) an der Gewerbeschulstrasse 10 in Oberwetzikon stammen aus den Jahren 1961 und 1968. 1984 wurden beide Bauten durch einen Erweite- rungsbau ergänzt und verbunden, 1999 wurde der Trakt mit Baujahr 1968 aufgestockt. Verschiedene Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen erneuert oder ersetzt werden. Mit RRB Nr. 1105/2019 wurden Fr. 5 740 000 für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der Gesamtinstandsetzung der GBW bewilligt.

2. Projekt Die Gesamtinstandsetzung berücksichtigt insbesondere die Bedürf- nisse an einen zeitgemässen Schulbetrieb sowie die neuen Anforderungen an den Brandschutz, die Fassade, die Akustik, die Ökologie und die Tech- nik. Geplant sind unter anderem eine Entflechtung der Personenverkehrs- ströme und eine Neugestaltung des Eingangs- und Empfangsbereichs, verbunden mit einer neuen Mensa. Ein energetisches Gesamtsanierungs- konzept wird zusammen mit der Erneuerung der Fassaden erarbeitet. Die Gebäudetechnik muss von Grund auf erneuert und teilweise ersetzt wer- den. Es wird eine Minergie-Zertifizierung angestrebt. Aufgrund der verschiedenen Bauten mit sehr unterschiedlichen Bau- bzw. Erneuerungsjahren konnten die tatsächlich erforderlichen Mass- nahmen erst im Laufe der Projektierungsarbeiten genau festgelegt wer- den. Es stellte sich heraus, dass in einigen Bereichen deutlich höhere Auf- wendungen als vorgesehen anfallen. Dies gilt beispielsweise für das dezentrale Lüftungssystem. Zudem erfordern die Gebäudehülle und ver- schiedene Nutzungsoptimierungen zusätzliche Massnahmen und eine höhere Eingriffstiefe, was sich in höheren Kosten niederschlägt. Eben- so werden zusätzliche Unterrichtsflächen durch Dachausbau und Um- organisation (z. B. Einbezug der Automobilwerkstatt) geschaffen. Insge- samt erhöht sich der Nutzwert deutlich und die Nutzungsflexibilität so- wie die Raumluftqualität können verbessert werden.

Die Gesamtkosten der Instandsetzung dürften statt bei den ursprüng- lich geschätzten 30 Mio. Franken bei rund 36 Mio. Franken liegen. Die umfangreicheren Arbeiten erfordern auch einen Mehraufwand bei der Projektierung. Dieser wird auf Fr. 660 000 veranschlagt.

3. Finanzielles Die Kosten für Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung setzen sich neu wie folgt zusammen: Tabelle 1: Kostenzusammenstellung Projektierungskredit mit vorge- zogener Ausführungsplanung (in Franken) BKP-Nr. Arbeitsgattung Projektierung Projektierung Vorgezogene Kosten bewilligt Erhöhung Ausführungs- planung bewilligt 10 Bestandesaufnahme 70 000 20 000 90 000 51 Bewilligungen, Gebühren 70 000 70 000 52 Muster, Modelle, 90 000 175 000 105 000 370 000 Vervielfältigungen 55 Bauherrenleistungen 50 000 50 000 59 Honorare (Übergangskonto) 2 345 000 415 000 2 710 000 5 470 000 61 Reserve 250 000 100 000 350 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 2 825 000 660 000 2 915 000 6 400 000 Für die Projektierung der Gesamtinstandsetzung der GBW ist eine zu- sätzlich gebundene Ausgabe von Fr. 660 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und RechnungslegungLS 611) durch den Re- gierungsrat zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausga- bensumme beträgt Fr. 6 400 000. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2021 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 folgende Beträge eingestellt: Tabelle 2: Investitionen (in Franken) 2020 2021 2022 2023 2024 ff. Investitionen 2 000 000 2 000 000 6 000 000 11 500 000 8 500 000 6 100 000 Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitions- rechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung der Gesamtinstandsetzung der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1105/2019 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 660 000 zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegen- schaften Verwaltungsvermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 6 400 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli