RRB Nr. 169/2015
Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge, Auflösung in der Rechnung 2014
25 février 2015Allemand5 min
Source zh.ch
Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge, Auflösung in der Rechnung 2014
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2015
169. Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge, Beurteilung für die Rechnung 2014
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit RRB Nr. 1358/2011 wurden in der Rechnung 2011 Rückstellungen von 2,617 Mrd. Franken für die Massnahmen zur Sanierung der BVK gebildet. Davon betreffen 2 Mrd. Franken die Anfang 2013 geleistete Ein- maleinlage in die BVK und 617 Mio. Franken die während der Sanie- rungsdauer vom Kanton zu leistenden Sanierungsbeiträge an die BVK. Während die Rückstellung für die Einmaleinlage 2013 vollumfänglich verwendet worden ist, muss die Angemessenheit der Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge jährlich neu beurteilt werden. Die Festlegung der Rückstellungshöhe von 617 Mio. Franken in der Rechnung 2011 stützte sich auf die Angaben in der Vorlage 4851, welcher der Kantonsrat am 2. April 2012 zugestimmt hat. Darin wurde von folgen- den Annahmen über die erwartete Sanierungsdauer von sieben Jahren (2013–2019) bis zur Erreichung eines BVK-Deckungsgrads von 100% ausgegangen: Tabelle 1: Sanierungsfahrplan Jahr Deckungsgrad BVK Arbeitgeberbeitrag Rückstellungsbetrag Sanierung in % in Mio. Franken des versicherten Lohns 2013 80–90% 3,75% 116 2014 80–90% 3,75% 116 2015 90–100% 2,50% 77 2016 90–100% 2,50% 77 2017 90–100% 2,50% 77 2018 90–100% 2,50% 77 2019 90–100% 2,50% 77 Total 617 Mit Beschluss Nr. 915/2012 hat der Regierungsrat zudem festgelegt, dass sich der Kanton über die eigenen Arbeitgeberbeiträge hinaus auch anteilsmässig an den BVK-Sanierungsbeiträgen verschiedener staatsbei- tragsberechtigter Institutionen beteiligen werde. Dabei wurde davon aus- gegangen, dass diese Mehrbelastung in etwa durch die erwartete Entlas- tung aus der Mitfinanzierung von BVK-Sanierungsbeiträgen durch Dritte kompensiert wird.
2. Beurteilung Dank guter Anlagerenditen in den letzten drei Jahren hat sich der De- ckungsgrad schneller verbessert, als bei der Planung der BVK-Sanierung vorgesehen. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung von Deckungs- grad und Anlagerendite der BVK über die letzten zehn Jahre. Tabelle 2: Entwicklung von Anlagerendite und Deckungsgrad der BVK Jahr Anlagerendite Deckungsgrad* 2005 10,6% 97,7%* 2006 7,3% 101,4%* 2007 2,9% 100,7%* 2008 –15,6% 81,0%* 2009 11,2% 87,3%* 2010 2,2% 86,5%* 2011 –0,7% 83,4%* 2012 8,0% 87,5%* 2013 7,4% 96,1%* 2014 (provisorisch) 6,1% 99,3%* * 90,9% am 1. Januar 2013 einschliesslich Einmaleinlage von 2 Mrd. Franken
Unter Berücksichtigung der Einmaleinlage überschritt der Deckungs- grad bereits am 1. Januar 2013 die Grenze von 90%. Das führte dazu, dass der Arbeitgeberbeitrag an die BVK-Sanierung 2013 und 2014 nur je 2,5% statt wie im Sanierungsfahrplan vorgesehen 3,75% des versicherten Lohns betrug. Der Deckungsgrad Ende 2014 wird von der BVK provisorisch mit 99,3% angegeben. Da eine Änderung des Sanierungsbeitrags gemäss § 70e lit. c der Statuten der BVK jeweils auf Mitte des folgenden Jahres wirksam wird, kann daher davon ausgegangen werden, dass der Arbeit- geberbeitrag an die BVK-Sanierung bis Mitte 2016 weiterhin bei 2,5% liegen wird. Würde 2015 eine ähnliche Anlagerendite wie in den letzten drei Jahren erzielt, wäre das Sanierungsziel von 100% Deckungsgrad statt Ende 2019 bereits Ende 2015 erreicht. Die durch die Aufhebung des Euro-Mindest- kurses ausgelösten Währungs- und Börsenturbulenzen haben aber auch die Anlagen der BVK in Mitleidenschaft gezogen. Anlässlich der Jahres- medienkonferenz vom 27. Januar 2015 gab die BVK bekannt, dass der Deckungsgrad seit Ende Jahr um 2,3 Prozentpunkte auf rund 97% gesun- ken sei. Daher ist Vorsicht angebracht. Wie die Statistik der letzten zehn Jahre (Tabelle 2) zeigt, können immer wieder bedeutend tiefere Rendi- ten oder sogar Verluste anfallen. Die BVK rechnet jedenfalls nicht damit, dass die Sanierung bereits auf Ende 2015 abgeschlossen werden kann.
Von einem Abschluss der Sanierung vor dem vorgesehenen Zeitpunkt von Ende 2019 ging anlässlich der Jahresmedienkonferenz aber auch der Präsident des BVK-Stiftungsrates aus. Auf Anfrage äusserte die BVK aber keine konkreten Erwartungen über den Zeitpunkt des Sanierungsab- schlusses und empfahl, keine Rückstellungen aufzulösen. Gemäss Berichterstattung über die Jahresmedienkonferenz der BVK wird angenommen, dass auf Ende 2017 ein Deckungsgrad von über 100% erreicht werden kann. Bei diesem Szenario müsste der Kanton Zürich noch bis Mitte 2018 Sanierungsbeiträge von 2,5% des versicherten Lohns leisten. Daraus ergeben sich die folgenden Auswirkungen auf die Rück- stellung für die BVK-Sanierungsbeiträge: Tabelle 3: Entwicklung der Rückstellung für die BVK-Sanierungsbei- träge in Mio. Franken Bestand 31. Dezember 2013 414 Verwendung 2014 –69 Bestand 31. Dezember 2014 vor einer eventuellen Teilauflösung 345 Voraussichtliche Verwendung 2015–2018 bei Annahme der Erreichung –242 eines Deckungsgrads von über 100% auf Ende 2017 (jährlicher Betrag von 69 Mio. Franken) Teilauflösung in Rechnung 2014 103 Von dem nach der Verwendung für die Sanierungsbeiträge 2014 übrig bleibenden Bestand von 345 Mio. Franken sind noch Rückstellungen von insgesamt 242 Mio. Franken für dreieinhalb Jahre notwendig. Die restli- chen Rückstellungen von 103 Mio. Franken können in der Rechnung 2014 erfolgswirksam aufgelöst werden. Das bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem Budget 2014 von 63 Mio. Franken, da dort eine Teilauf- lösung von 40 Mio. Franken eingestellt war. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung verbessert sich, weil die geplanten Sanierungsbeiträge teilweise (2018) oder ganz (2019) weg- fallen. Käme man in den nächsten Jahren zum Schluss, dass die Sanierung doch bis 2019 dauert, müssten wieder erfolgswirksam Rückstellungen gebildet werden. Für den mittelfristigen Ausgleich spielt es keine Rolle, ob 2014 Rückstellungen aufgelöst und später in gleicher Höhe wieder gebildet wurden oder ob weder eine Auflösung noch eine Bildung erfolgt ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der in der Rechnung 2011 gebildeten Rückstellung für die wäh- rend der Sanierungsdauer vom Kanton zu leistenden Sanierungsbeiträge an die BVK werden 103 Mio. Franken in der Rechnung 2014 aufgelöst.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Rechnung 2014 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli