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Décision

RRB Nr. 17/2012

Opernhaus Zürich AG, Statutenänderung

11 janvier 2012Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2012

17. Opernhaus Zürich AG (Statutenänderung)

Erwägungen

Gemäss Art. 14 des Grundlagenvertrages zwischen dem Kanton Zürich und der Opernhaus Zürich AG vom 26. November 2010 / 9. Februar 2011, der am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, sind Statutenänderun- gen vor Beschlussfassung durch die Generalversammlung dem Regie- rungsrat zur Stellungnahme vorzulegen. Der Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG wird gemäss Be- schluss vom 1. Dezember 2011 der Generalversammlung vom 23. Januar 2012 beantragen, einer Erhöhung des bisherigen Aktienkapitals von Fr. 6 577 800 um höchstens Fr. 3 288 600 zuzustimmen (3654 voll zu libe- rierende Namenaktien mit einem Nennwert von je Fr. 900 zum Aus- gabebetrag von Fr. 2000). Art. 3 der Statuten der Opernhaus AG vom 22. Januar 2001 soll entsprechend geändert werden. Mit Schreiben vom 3. Januar 2012 ersucht die Opernhaus Zürich AG um Zustimmung der geplanten Statutenänderung. Die Kapitalerhöhung, die einerseits der Mittelbeschaffung für den Ausbau der neuen Probebühne Escher-Terrassen und anderseits der Verstärkung der Eigenkapitalbasis dienen soll, ist zu begrüssen, weil da- durch – ohne zusätzliche Leistung des Kantons, der sich an der Kapital- erhöhung nicht beteiligt – eine Verbesserung der finanziellen Grundlage der Opernhaus Zürich AG erreicht wird. Der beabsichtigten Statuten- änderung ist daher zuzustimmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der geplanten Änderung von Art. 3 der Statuten der Opernhaus Zürich AG gemäss Beschluss des Verwaltungsrates der Opernhaus Zü- rich AG vom 1. Dezember 2011 wird zugestimmt.

II. Mitteilung an das Präsidium und die Direktion der Opernhaus Zürich AG, Falkenstrasse 1, 8008 Zürich, die Abgeordneten des Regie- rungsrates im Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG (5, Zustellung durch die Direktion der Justiz und des Innern) und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi