RRB Nr. 1705/2008
Betrieblicher Unterhalt, Wartungsvertrag Breitbandkommunikationsnetz, Vergebung
5 novembre 2008Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2008
1705. Betrieblicher Unterhalt
Erwägungen
(Wartungsvertrag Breitbandkommunikationsnetz) Mit RRB Nr. 1589/2008 wurde für die Wartung des Breitbandkommu- nikationsnetzes (BKN) ein Kredit von Fr. 1 073 631 für drei Jahre bewilligt. Der bestehende Wartungsvertrag mit dem Hersteller des BKN, Sie- mens Enterprise Communications AG läuft per Ende Oktober 2008 aus. Die Beschaffenheit des Kommunikationsnetzes ist komplex. Es muss ein einwandfreier Betrieb gewährleistet werden. Einzig die Herstellerin und jetzige Betreiberin kommt dafür infrage. Deshalb ist der Wartungs- vertrag gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f) der Submissionsverordnung frei- händig zu vergeben. Aufgrund des unterbreiteten Wartungsvertrags vom 25. Juli 2008 sind die Leistungen an die Siemens Enterprise Communications AG, Zürich, zu vergeben. Die Vergabesumme der jährlichen Unterhaltskosten von Fr. 357 877 mit einer Laufzeit vom 1. November 2008 bis 31. Oktober 2011 beträgt insgesamt Fr. 1 073 631. Es handelt sich dabei um gebundene Ausgaben. Der Vergabebetrag ist durch den eingangs erwähnten Kredit gedeckt. Die Kosten gehen zulasten des Kontos 8400.3146.4100, Betrieb- licher Unterhalt. Der Betrag ist im Budget 2008 mit Fr. 90 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind anteilsmässig im KEF 2009–2012 einge- stellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Wartungsarbeiten für den betrieblichen Unterhalt des Breit- bandkommunikationsnetzes werden an die Siemens Enterprise Com- munications AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme mit einer Lauf- zeit von drei Jahren beträgt insgesamt Fr. 1 073 631.
II. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
III. Es wird davon Kenntnis genommen, dass das Bundesamt für Strassen die Kosten im Rahmen der NFA finanziert.
IV. Mitteilung an das Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi