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Décision

RRB Nr. 1705/2010

Gemeindewesen, Zweckverband ARA Bassersdorf, neue Statuten, Genehmigung

1 décembre 2010Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband ARA Bassersdorf, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2010

1705. Gemeindewesen (Zweckverband ARA Bassersdorf)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Bassersdorf, Lindau und Nürensdorf bilden seit 2001 einen Zweckverband für den gemeinsamen Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage (RRB Nr. 1179/2001). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu orga- nisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbands- statuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 23. März und 21. Juni 2010 haben die Stimmberechtigten der drei Verbandsgemein- den den neuen Statuten zugestimmt. Die Bezirksräte Bülach und Pfäf- fikon haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechts- mittel ergriffen wurden. Die Neuerungen der Statuten umfassen im Wesentlichen die demo- kratische Ausgestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferen- dums im Verbandsgebiet. Im Weiteren wurden die Finanzbefugnisse der Verbandsorgane neu geregelt. Die Bestimmungen geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen. Da der Zweckverband seinen Sitz in Bassersdorf hat, obliegt die Aufsicht dem Bezirksrat Bülach.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands ARA Bassersdorf werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an die Betriebskommission des Zweckverbands ARA Bassersdorf, c/o Gemeindeverwaltung Bassersdorf, Karl Hügin-Platz, 8303 Bassersdorf, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Bas- sersdorf, Karl Hügin-Platz, 8303 Bassersdorf, Lindau, Tagelswanger- strasse 2, 8315 Lindau, und Nürensdorf, Kanzleistrasse 2, Postfach, 8309 Nürensdorf, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bau- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi