RRB Nr. 171/2017
Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend markanter Anstieg der Abos und Billettpreise der SBB, Beantwortung
1 mars 2017Allemand7 min
Source zh.ch
Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend markanter Anstieg der Abos und Billettpreise der SBB, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 420/2016
Sitzung vom 1. März 2017
171. Anfrage (Markanter Anstieg der Abos und Billettpreise der SBB) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, hat am 19. Dezember 2016 folgende Anfrage eingereicht: Die Tarife im öffentlichen Verkehr sind ab dem Fahrplanwechsel im De- zember 2016 um durchschnittlich 3 Prozent gestiegen. Grund dafür seien die massive Erhöhung der Trassenpreise durch den Bund und Tarifmass- nahmen der Branche. lm Zuge der Tarifmassnahmen leisten Pendlerinnen und Pendler einen grossen Beitrag, um die hohe Qualität des öffentlichen Verkehrs und die Zuverlässigkeit der Netzwerke nachhaltig zu sichern. Als Befürworterin der freien Wahl des Verkehrsmittels stehe ich für das marktwirtschaftliche Prinzip von Angebot und Nachfrage ein. Dies im Sinne einer ganzheitlich vernetzten Verkehrsplanung unter paritätischem Einbezug aller Verkehrsmittel und Verkehrsträger. lm Kanton Zürich ist das Schienennetz der SBB im Grossen und Ganzen erstklassig ausgestal- tet. Dies ist aber kein Garant dafür, dass die SBB eine attraktive Bahn in der Mobilitätskette bleibt. Züge sind nach wie vor regelmässig verspätet und überfüllt. Daher sind Optimierungsmassnahmen zu treffen, um Ver- spätungen und überfüllten Zügen entgegenzuhalten. Bei einer Erhöhung der Abos und Billettpreise der SBB muss die Verhältnismässigkeit gewähr- leistet und ein hoher Qualitätsstandard des Bahnverkehrs spürbar sein. Da der Kanton Zürich und der Bund anteilsmässig lokale Ausbauten des Bahnnetzwerkes sowie Betriebs- und Unterhaltskosten finanzieren, sind möglichst keine und wenn ja massvolle Erhöhungen der Abos und Bil- lettpreise der SBB an Pendlerinnen und Pendler weiterzugeben. Ich ersuche daher den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Die Fahrpreise der SBB werden jährlich zum Fahrplanwechsel ange- passt. Welchen Einfluss hat der Regierungsrat auf die Preisgestaltung der Abos und Billettpreise der SBB? Wenn ja, in welchem Rahmen?
2. Setzt sich der Regierungsrat für einen Kostendeckungsgrad im Schie- nenbereich, verbunden mit einer massvollen Erhöhung der Abos und Billettpreise der SBB ein? Wenn ja, welche Erfolge konnte er erzielen?
3. Welche Massnahmen wurden getroffen, um die hohe Qualität des Bahn- verkehrs und die Zuverlässigkeit der Netzwerke der SBB zu sichern?
4. Das Angebot des öffentlichen Verkehrs wurde markant ausgebaut. In welchem Rahmen können die Einnahmen durch zusätzliche Passagiere die entstandenen Kosten decken?
5. Welchen Einfluss hat die Leistungsüberprüfung 16 des Regierungsrates auf die Anpassung der Abos- und Billettpreise der SBB?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1) legen die konzessionierten Transportunternehmen (KTU) ihre Tarife grundsätzlich selbst fest. Zu diesen KTU gehören auch die SBB. Auf die von den SBB festgelegten Abonnements- und Billettpreise hat der Regierungsrat keinen Einfluss. Dasselbe gilt für jene Billette und Abonnemente, die von den KTU im sogenannten «Direkten Verkehr» (DV) angeboten werden müssen (Art. 16 PBG). Der DV betrifft jene Reisen, bei denen ein Fahrgast die Transportleistungen zweier oder meh- rerer verschiedener KTU in Anspruch nimmt, beispielsweise eine Reise mit Bus, Bahn und Postauto. In solchen Fällen sind alle betroffenen Trans- portunternehmen verpflichtet, einen einheitlichen Tarif anzubieten, der jeweils von der Organisation DV festgelegt wird. In dieser Organisation sind alle am DV teilnehmenden Transportunternehmen in einer Art na- tionaler Tarifgemeinschaft zusammengeschlossen. Die SBB sind darin mit einer Stimme vertreten. Der Regierungsrat hat auch hier keinen direk- ten Einfluss auf die Preisgestaltung. Innerhalb des Kantons Zürich bzw. des Gebiets des Zürcher Verkehrs- verbundes (ZVV) setzt der Verkehrsrat als Führungsorgan des ZVV den für das ZVV-Gebiet geltenden Verbundtarif fest, welcher der Genehmi- gung durch den Regierungsrat bedarf (§ 17 Abs. 1 Gesetz über den öf- fentlichen Personenverkehr [PVG, LS 740.1]). Der Tarif des DV und die internen Tarife der einzelnen Transportunternehmen kommen im ZVV- Gebiet nicht zur Anwendung. Die SBB sind dementsprechend verpflich- tet, den Verbundtarif für jene Fahrten zu übernehmen, deren Quelle und Ziel sowie Gesamtverlauf sich im ZVV-Gebiet befinden.
Zu Frage 2: Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 15. Februar 2016 die «Grund- sätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr» betreffend die Fahrplanjahre 2018–2021 verabschiedet (Vorlage 5213a). In diesem Beschluss wurde der ZVV be- auftragt, eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades anzustreben. Zu- dem sorgt der ZVV laut dem PVG unter anderem für ein auf wirtschaft- liche Grundsätze ausgerichtetes Verkehrsangebot (§ 11 PVG). Um diese Ziele zu erreichen, nimmt der ZVV Einfluss auf die Leistungen und Kos- ten der im Verbundgebiet tätigen Transportunternehmen, zu denen auch die SBB gehören. Dieser Einfluss beschränkt sich aber auf die Leistun- gen der vom ZVV bestellten oder mitbestellten Angebote, insbesondere der Zürcher S-Bahn. Den Kostendeckungsgrad der national tätigen SBB kann der ZVV hingegen nicht direkt beeinflussen. Auch der Regierungs- rat hat weder auf den Kostendeckungsgrad noch auf die Billettpreise der SBB eine direkte Einflussmöglichkeit. Zu Frage 3: Der ZVV verfügt über verschiedene Instrumente zur Messung und Steuerung der Qualität des öffentlichen Verkehrs. Seit 2000 führt er re- gelmässig Umfragen zur Messung der Kundenzufriedenheit durch, mit denen die Verkehrsunternehmen in verschiedenen Bereichen bewertet werden. Der Kantonsrat hat im erwähnten Beschluss über die Grundsätze von Angebot und Tarif das Halten eines hohen allgemeinen Qualitäts- niveaus mit einem Zielwert von 76 Punkten (von 100 Punkten) gefor- dert. Um die Qualitätsziele sicherzustellen, kann der ZVV mit den Ver- kehrsunternehmen Zielvereinbarungen abschliessen. Die laufende Ziel- vereinbarung zwischen dem ZVV und den SBB betrifft unter anderem die Schwerpunkte Pünktlichkeit, Sauberkeit und Störungsmanagement. Die Zielvorgaben sind mit einem Bonus-Malus-System gekoppelt, sodass Leistungsverbesserungen bzw. -verschlechterungen für die SBB finan- zielle Folgen haben. Dieses System hat sich aus Sicht des ZVV bewährt. Im Rahmen der Planung von Ausbauten ist neben der Behebung der Kapazitätsengpässe auch die Stabilisierung des Fahrplans immer ein Hauptziel. So wurden und werden mit der Inbetriebnahme der Durch- messerlinie und der 4. Teilergänzungen der S-Bahn in den Jahren 2014, 2015 und 2018 gezielt Anpassungen am Fahrplan vorgenommen, welche die Stabilität bei Verspätungen und Störungen verbessern. Dies geschieht beispielsweise durch Verlegung von Zugskreuzungen in längere Doppel- spurabschnitte, durch bessere Verteilung der Fahrgäste auf die einzelnen
Linien oder auch durch zeitliche Entspannung der Fahrzeiten. Die guten Pünktlichkeitswerte des Jahres 2016 (75 von 100 Punkten; zweitbestes Niveau seit Beginn der Umfragen) dürften neben anderen Einflussfak- toren eine Folge der auf Dezember 2015 umgesetzten Massnahmen sein. Zu Frage 4: Im Rahmen des erwähnten Kantonsratsbeschlusses betreffend Grund- sätze über die Entwicklung von Angebot und Tarif wurde unter anderem festgehalten, dass die Bevölkerungs- und Beschäftigungszahlen im Ver- bundgebiet weiter ansteigen werden. Zusammen mit dem zusätzlichen Verkehr als Folge des Angebotsausbaus im Rahmen der 4. Teilergänzun- gen der Zürcher S-Bahn führt dies voraussichtlich zu höheren Verkehrs- einnahmen aus der Nachfrageentwicklung von durchschnittlich 2,7% pro Jahr. Gleichzeitig fallen aber auch höhere Kosten an, insbesondere im Zu- sammenhang mit den Angebotsausbauten. Um die Kostenunterdeckung entsprechend den Vorgaben des Kantonsrates in der erwähnten Vorlage 5213a höchstens auf dem Niveau des erwarteten Wirtschaftswachstums zu halten, müssen die Verkehrseinnahmen durchschnittlich um 4% pro Jahr steigen. Da die Zunahme der Verkehrseinnahmen aus der Nachfrage- entwicklung (+2,7%) dazu allein nicht ausreicht, sind zusätzliche Mehr- einnahmen aus Tarifanpassungen erforderlich. Der Kantonsrat hat den ZVV in der Vorlage 5213a deshalb beauftragt, für teuerungsbedingte Mehrkosten sowie Anpassungen der Leistungen und der weiteren Ver- besserung des Kostendeckungsgrades periodische Preisanpassungen vor- zunehmen. Zu Frage 5: Die Leistungsüberprüfung 2016 hat keinen direkten Einfluss auf die Anpassungen der Abonnements- und Billettpreise der SBB (siehe Be- antwortung der Frage 1).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli