Lexipedia

Décision

RRB Nr. 175/2011

Regionaler Richtplan Glattal, Teilrichtplan Siedlung und Landschaft, Ergänzung, Festlegung

16 février 2011Allemand3 min

Source zh.ch

Regionaler Richtplan Glattal, Teilrichtplan Siedlung und Landschaft, Ergänzung, Festlegung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Februar 2011

175. Regionaler Richtplan Glattal (Änderung Teilrichtplan

Erwägungen

Siedlung und Landschaft) Mit RRB Nr. 2256/1998 wurde der regionale Richtplan Glattal neu fest- gesetzt. Mit Schreiben vom 13. Januar 2011 ersucht die Zürcher Planungs- gruppe Glattal (ZPG) darum, im Teilrichtplan Siedlung und Landschaft in der Stadt Kloten im Waldstück zwischen dem Schluefweg und dem Schulhaus Spitz ein besonderes Erholungsgebiet C (Seil- und Adventu- repark) neu festzusetzen. Auf private Initiative soll im Gebiet der Parzelle Kat.-Nr. 4108 (Eigen- tum der Stadt Kloten) im Wald der erste Seil- und Adventurepark im Kanton Zürich erstellt werden. Das Waldstück zwischen Schluefweg und dem Schulhaus Spitz eignet sich gut für diese Nutzung. Der Wald- bestand ist ideal. Die Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sind in der Nähe und Parkplätze stehen zur Verfügung. Als planungsrechtliche Grundlage sind die Festlegung von beson- derem Erholungsgebiet im regionalen Richtplan sowie ein privater Ge- staltungsplan nötig. Im regionalen Richtplan ist der Hardwald als Landschaftsförde- rungsgebiet eingestuft. Der durch das Areal führende Schluefweg ist als bestehender regionaler Fuss- und Wanderweg bezeichnet. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 16. Juli 2010 bis zum 14. Septem- ber 2010. Gleichzeitig wurde die Anhörung der nach- und der nebenge- ordneten Planungsträger durchgeführt. Die Anhörung nach § 7 des Pla- nungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) ergab fünf Stellungnahmen von Verbandsgemeinden und fünf Nachbarregionen. Es wurden keine Einwände vorgebracht. Die öffentliche Auflage ergab keine Einwen- dungen. Am 25. Oktober 2010 beschloss die Delegiertenversammlung der ZPG die Ergänzung des regionalen Richtplans mit der Festlegung eines besonderen Erholungsgebiets C für den geplanten «Seil- und Adventurepark Zürich Kloten» im Schluefweg. Gegen diesen Beschluss wurde gemäss Bescheinigung des Bezirksrats Uster kein Rechtsmittel eingereicht. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Die Ergänzung des regionalen Richtplans, Teilrichtplan Siedlung und Landschaft mit der Festlegung eines besonderen Erholungsgebiets C für den geplanten «Seil- und Adventurepark Zürich Kloten» ist zweck- mässig. Der Festsetzung dieser Ergänzung steht nichts entgegen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der regionale Richtplan Glattal (Teilrichtplan Siedlung und Land- schaft) wird mit der Festlegung eines besonderen Erholungsgebiets C für den geplanten «Seil- und Adventurepark Zürich Kloten» ergänzt.

II. Der regionale Richtplan steht bei den Kanzleien der Regions- gemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 14, 4. Stock, Anmeldung Büro 437, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen.

III. Dispositiv I und II ist von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a PBG öffentlich bekannt zu machen.

IV. Mitteilung an die Zürcher Planungsgruppe Glattal ZPG, Sekre- tariat, Neuhofstrassse 30, Postfach, 8600 Dübendorf (für sich und zuhan- den der Gemeinden der ZPG [13]), das Verwaltungsgericht, die Kanzlei des Baurekursgerichts, sowie an die Direktionen des Regierungsrates.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi