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Décision

RRB Nr. 18/2016

Stiftung Chance "Einzelfallbezogene Finanzierung zusätzlicher Programme", Integrationspauschalen, gebundene Ausgabe

13 janvier 2016Allemand7 min

Source zh.ch

Stiftung Chance "Einzelfallbezogene Finanzierung zusätzlicher Programme", Integrationspauschalen, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2016

18. Stiftung Chance «Einzelfallbezogene Finanzierung zusätzlicher Programme» (Beitrag aus den Integrationspauschalen)

Erwägungen

1. Ausgangslage Zur Integration der vorläufig Aufgenommenen und der anerkannten Flüchtlinge bezahlt der Bund den Kantonen pauschal Fr. 6000 pro Per- son (Integrationspauschale; Art. 18 Abs. 1 Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; VlntA; SR 142.205). Mit diesen Mitteln werden Programme zur beruflichen Inte- gration und zur Sprachförderung finanziert (Art. 18 VIntA). Der Einsatz dieser Mittel ist im Kanton Zürich in der Strategie zur Verwendung der Integrationspauschale (Strategie vom 16. März 2015, fest- gelegt mit RRB Nr. 300/2015) sowie im kantonalen Integrationsprogramm (KIP) geregelt. Beide sind Bestandteile der Programmvereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung im Kan- ton Zürich von 2014 bis 2017 vom 4. Oktober 2013 (Art. 18 Abs. 4 VIntA; Programmvereinbarung).

2. Verankerung der einzelfallbezogenen Finanzierung Bisher wurden Integrationsangebote finanziert, indem zum Voraus ein bestimmter Leistungsumfang für eine bestimmte Anzahl Teilnehmende vertraglich festgelegt wurde (Objektfinanzierung). Die Strategie zur Ver- wendung der Integrationspauschale sieht neu auch das Instrument der einzelfallbezogenen Finanzierung vor (Subjektfinanzierung). Diese fle- xible Leistungsmöglichkeit erlaubt es, Überkapazitäten zu vermeiden, massgeschneiderte Massnahmen zu treffen und rasch auf veränderte Um- stände wie Anzahl und Herkunft von vorläufig Aufgenommenen und von anerkannten Flüchtlingen zu reagieren. Die einzelfallbezogene Finanzierung wurde 2015 erstmals eingesetzt. Der Regierungsrat bewilligte zu diesem Zweck 2,1 Mio. Franken (RRB Nr. 301/2015), die von der Triagestelle, betrieben durch die Stiftung Chan- ce, verwaltet werden. Die Erfahrungen sind ausgesprochen positiv. Die Triagestelle konnte rasch und flexibel auf Angebotslücken im Fördersys- tem reagieren. Nach dieser Testphase soll die einzelfallbezogene Finan- zierung fester Bestandteil des Fördersystems werden.

Für 2016 ist für alle Integrationsangebote, die über die Integrationspau- schalen finanziert werden, ein Gesamtkostendach von 15 Mio. Franken vorgesehen. Davon sollen 2,2 Mio. Franken für die einzelfallbezogene Finanzierung bereitgestellt werden. Für 2017 bis 2019 wird aufgrund der voraussichtlich steigenden Flüchtlingszahlen mit einem jährlichen Ge- samtkostendach von 17 Mio. Franken gerechnet. Davon sind jährlich höchstens 7,2 Mio. Franken für die einzelfallbezogene Finanzierung vor- gesehen. Insgesamt ergibt dies für 2016 bis 2019 einen Betrag von höchs- tens 23,8 Mio. Franken aus den Integrationspauschalen des Bundes für die einzelfallbezogene Finanzierung. Die Ursachen für den deutlichen Anstieg der Mittel zur einzelfallbezo- genen Finanzierung von 2,2 Mio. Franken 2016 auf 7,2 Mio. Franken 2017 sind zweierlei. Erstens sind darin die zusätzlichen Mittel aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen enthalten. Der zweite Grund ist folgender: Für die Umsetzung der Strategie zur Verwendung der Integrationspau- schale wurden im Frühling 2015 jene Programme zur beruflichen Integra- tion und zur Sprachförderung für die Periode 2016–2019 neu ausgeschrie- ben, die als Basisangebote eingeordnet werden. Es handelt sich dabei um Angebote aus der Integrationsbegleitung (Coaching, Case Management), den Basiskurs Deutsch und Integration (Sprachkurs) sowie die Triage- stelle (Abklärungen und Zuweisungen von Teilnehmenden). Diese Basis- angebote werden zwar nach wie vor objektfinanziert. Die bisher ebenfalls objektfinanzierten Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramme ge- hören aber künftig nicht mehr zum Basisangebot, weshalb die entspre- chenden Verträge nach ihrem Ablauf Ende 2016 nicht erneuert werden (vgl. Tabelle 1). Die dadurch frei werdenden Mittel (rund 3 Mio. Franken pro Jahr) sind ab 2017 für die einzelfallbezogene Finanzierung vorgesehen. Alle weiteren Angebote werden ebenfalls nur noch im Einzelfall finan- ziert (vgl. Strategie, Ziff. 4). Tabelle 1: Überblick Objekt- und Subjektfinanzierung Angebot Typ Finanzierung Submission Anbieter Zeitraum Integrationsbegleitung: Coaching und Basisangebot objekt- für neue 5 2016–2019 Case Management finanziert Periode Basiskurs Deutsch und Basisangebot objekt- für neue 2 2016–2019 Integration: Sprachkurs finanziert Periode Triagestelle Basisangebot objekt- für neue 1 2016–2019 finanziert Periode Qualifizierungs- und Zusatzangebot objekt- keine 6 2016 Beschäftigungs- finanziert programme Alle weiteren mass- subjekt- nicht unbe- 2016–2019 Angebote geschneiderte finanziert erforderlich stimmte Massnahmen Anzahl

Aufgabe der Stiftung Chance als Triagestelle ist es, im Auftrag der fall- führenden Stelle (Sozialdienst der Gemeinden) massgeschneiderte Inte- grationsmassnahmen im Einzelfall zu organisieren. Gleichzeitig ist die Triagestelle als Zahlstelle für die Abgeltung der einzelnen Leistungen tätig. Dazu werden ihr jeweils jährlich die für die Einzelfallfinanzierung im Budget und in der Planung vorgesehenen Mittel treuhänderisch über- tragen. Grössere Aufträge an einzelne Leistungsanbieter erfolgen keine. Die an die jeweiligen Anbieter zu vergebenden Leistungen bleiben damit stets unter dem für eine öffentliche Ausschreibung relevanten Betrag.

3. Budget, Planung und Finanzierung Die Integrationspauschalen des Bundes werden als Anzahlungen ver- bucht und bei Verwendung saldoneutral in der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, abgewickelt. Die Pauschalen müssen nicht im Jahr der Auszahlung durch den Bund verwen- det und können auch zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Da der Bund die pauschal Fr. 6000 pro vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtling entrichtet, schwankt die Summe der Integrations- pauschalen. Als Sockelbeitrag erhält die Fachstelle für Integrationsfragen im Rahmen des KIP jährlich Fr. 6 941 630 (vgl. Tabelle 2). Da die Fallzah- len 2014 stark angestiegen sind, hat der Bund zusätzlich eine Ausgleichs- zahlung von Fr. 10 154 873 geleistet. Auch für 2015 und die Folgejahre ist mit einer Ausgleichszahlung zu rechnen. Die Gesamtkostendächer für 2017 bis 2019 gehen von einem Szena- rio von 2800 Flüchtlingen aus. Sollten die Flüchtlingszahlen und somit die Integrationspauschalen geringer ausfallen als erwartet, schrumpfen die Mittel zur einzelfallbezogenen Finanzierung entsprechend. Tabelle 2: Budget für Integrationsmassnahmen im Asyl- und Flücht- lingsbereich in Franken 2016 2017 2018 2019 2016–2019 KEF Planwert für Beiträge 15 Mio. 15 Mio. 15 Mio. 15 Mio. 60 Mio. vom Bund im Asyl- und Flüchtlingsbereich Sockelbeitrag des Bundes 7 Mio. 7 Mio. 7 Mio. 7 Mio. 28 Mio. Ausgleichszahlungen des Bundes 8 Mio. 10 Mio. 10 Mio. 10 Mio. 38 Mio. Gesamtkostendach 15 Mio. 17 Mio. 17 Mio. 17 Mio. 66 Mio. Davon für die 2,2 Mio. 7,2 Mio. 7,2 Mio. 7,2 Mio. 23,8 Mio. Einzelfallfinanzierung

Im KEF 2016–2019 der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Inte- grationsfragen, ist die Verwendung von jährlich 15 Mio. Franken vom Bund im Asyl- und Flüchtlingsbereich enthalten. Die vorliegend zu be- willigenden Mittel sind ebenfalls im Budget 2016 enthalten. In den Plan- jahren erhöht sich das Gesamtkostendach jedoch auf der Grundlage der neusten Erkenntnisse für 2017 bis 2019 auf 17 Mio. Franken pro Jahr. Die Beträge sind im KEF 2017–2020 (Budget 2017 sowie Planjahre 2018–2020) anzupassen. Das Controlling erfolgt im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms durch die Fachstelle für Integrationsfragen. Wenn die Zahl der Entscheide für vorläufige Aufnahmen und Anerkennungen von Flüchtlingen sinken, ist die Fachstelle dafür verantwortlich, die ent- sprechenden Kostendächer anzupassen. Die Mittel für die beantragten Ausgaben stammen vollständig vom Bund (Integrationspauschalen). Es werden keine kantonalen Mittel be- ansprucht. Die damit finanzierten Integrationsmassnahmen sind stets zeitlich be- fristet und stellen die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Erreichung der sowohl im Bundesrecht als auch in der Programm- vereinbarung und im KIP zwingend vorgeschriebenen Zwecke zur Ver- fügung. Der Kanton hat damit weder hinsichtlich der Höhe, des Zeit- punkts der Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhält- nismässig grosse Handlungsfreiheit, weshalb nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) vom 9. Januar 2006 e con- trario eine gebundene Ausgabe vorliegt.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die einzelfallbezogene Finanzierung von Programmplätzen wird aus den Integrationspauschalen für vorläufig Aufgenommene und aner- kannte Flüchtlinge für 2016 bis 2019 eine gebundene Ausgabe von insge- samt Fr. 23 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, bewilligt.

II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, mit der Stif- tung Chance, Zürich, eine Leistungsvereinbarung zur einzelfallbezogenen Finanzierung von Plätzen in Integrationsangeboten abzuschliessen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi