RRB Nr. 1809/2008
Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. Februar 2009, Durchführung
26 novembre 2008Allemand1 min
Source zh.ch
Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. Februar 2009, Durchführung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2008
1809. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung
Erwägungen
der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 2. Juli 2008 findet am 8. Feb- ruar 2009 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung der Wei- terführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien (BBl 2008, 5323). Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil. IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungs- büro und an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi