RRB Nr. 1818/2008
Universitätsspital, Erweiterung Notstromanlage, Provisorium, Kredit
26 novembre 2008Allemand4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2008
1818. Universitätsspital (Erweiterung Notstromanlage, Provisorium)
Erwägungen
Das Universitätsspital (USZ) wird im Normalfall über das Unterwerk Sempersteig der Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (EWZ) mit Strom versorgt. Bei einem Ausfall des Unterwerks Sempersteig wird automa- tisch auf das Unterwerk Irchel umgeschaltet. Fällt das EWZ-Netz total aus, werden selbstständig die drei Notstromaggregate des USZ angelas- sen und übernehmen die Versorgung der notstromberechtigten Verbrau- cher. Ab 2009 gelten beim EWZ sogenannte Lastabwurfsszenarien, nach denen ganze Verbrauchersektoren (z. B. Stadtteile) ohne Voranmel- dung abgeschaltet werden können. Damit wollen die Energielieferwerke einen flächendeckenden Zusammenbruch der Energieversorgung ver- hindern. Sollte das USZ von einer solchen Abschaltung betroffen sein, müsste es die eigene Elektroversorgung mit ihrer eigenen Notstrom- anlage aufrechterhalten. Die im USZ vorhandenen drei Dieselnotstromaggregate decken zusammen lediglich 30% der normalen Netzleistung des USZ ab; ver- gleichbare Spitäler haben eine Notstromabdeckung von 50 bis 90% des Normalbedarfs an Strom. Mit einem derart tiefen Deckungsgrad (30%) kann der Spitalbetrieb des USZ während längerer Zeit (Stunden, Tage) ohne öffentliches Netz nicht aufrechterhalten werden. Davon betroffen sind auch die wichtigen OP- und IPS-Abteilungen. Diese könnten höchs- tens ein bis zwei Stunden weiterbetrieben werden. Die Frischluftzufuhr würde fehlen, die Keimfreiheit könnte nicht mehr gewährleistet werden und die Raumtemperatur stiege unkontrolliert an. Zudem hat der dies- jährige Notstromtestlauf gezeigt, dass beim Ausfall eines Dieselnot- stromaggregats die beiden anderen Aggregate die hohe Notstromnetz- last nicht übernehmen können. Wegen Überlastung beim Hochfahren der beiden Aggregate musste der Test abgebrochen werden. Es besteht somit die Gefahr, dass bei einem Ausfall des EWZ-Netzes weite Teile des USZ ohne Strom sind und dadurch die Sicherheit der Patientinnen und Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann. Wegen des weiter steigenden Strombedarfes am USZ ist geplant, die Notstromversorgung des USZ auf eine Kapazität von 120% des heuti- gen Tagesleistungsbedarfes auszubauen, um den künftigen Notstrombe- darf abdecken zu können. Der Finanzbedarf für den gesamten Ausbau wird auf rund 35 Mio. Franken geschätzt. Ein solches Grossprojekt kann nur in mehreren Phasen über einen Zeitraum von einigen Jahren erfol- gen. Als Sofortmassnahme soll vorerst zusätzlich zu den bestehenden
drei Aggregaten eine provisorische Notstromanlage mit zwei weiteren Aggregaten erstellt werden. Zusammen mit der bestehenden Anlage könnte so ein Deckungsgrad mit Notstrom von rund 83% erreicht wer- den. Für die Erstellung der provisorischen Notstromanlage sind folgende Massnahmen erforderlich: – Zwischen dem Küchentrakt, Geschoss F, und dem Haus Schmelz- berg 16 werden drei Container als Einheit für die Aufnahme der pro- visorischen Notstromanlage erstellt. – Darin werden zwei dieselelektrische Aggregate mit je einem Tages- tank, zwei Leistungstransformatoren und die erforderlichen Lüftungs- und Abgasanlagen installiert. – Das heutige Netzleitsystem wird ersetzt. – Die bestehende Mittelspannungsstation in der Energiezentrale muss an die neuen Bedingungen angepasst werden. Das Hochbauamt hat durch das Ingenieurbüro Amstein + Walthert AG, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag vom April 2007 Fr. 7 470 000 (Kostenstand 1. April 2007). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Vorbereitungsarbeiten Fr. 22 000 Gebäude einschliesslich Notstromanlage Fr. 6 470 000 Umgebung Fr. 110 000 Baunebenkosten Fr. 69 000 Reserve (rund 12%) Fr. 799 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) Fr. 7 470 000 Da mit der baulichen Massnahme keine Korrekturen am heutigen Leistungsauftrag verbunden sind, und weil die Notstromaggregate im weiteren Projektverlauf an einen noch festzulegenden endgültigen Standort verlegt werden sollen, handelt es sich bei der Investition um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 45 Abs. 1 Verordnung über die Finanzverwaltung. Für das Vorhaben ist ein Objektkredit von Fr. 7 470 000 zu bewilligen. Die Ausgaben gehen zulasten des Kontos 6340.5037, Erneuerungsun- terhalt der Liegenschaften des Verwaltungsvermögens. Im Budget 2008 sind für das Vorhaben Fr. 2 000 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2008–2011 für das Jahr 2009 enthalten. Bei einem Standardsatz für Abschreibung und Zinsen von 10% belaufen sich die Kapitalfolgekosten auf Fr. 747 000 pro Jahr. Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erstellung einer provisorischen Notstromanlage für das Universitätsspital wird ein Kredit von Fr. 7 470 000 bewilligt. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes.
II. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi