RRB Nr. 185/2026
Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan
25 février 2026Allemand3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2026
185. Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan
Erwägungen
1. Ausgangslage Das Gefängnis Pfäffikon (GFP) hat insgesamt 80 Plätze für Unter- suchungs- und Sicherheitshaft. Es wird zurzeit umfassend instandgesetzt (vgl. RRB Nr. 1042/2023). Rückfragen bei der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass für die nächsten Jahre mit einem mindestens gleichbleibenden Bedarf an Untersuchungshaftplätzen zu rechnen ist. Ein Expertenbericht (Christoph Urwyler, Grundlagen für die Institutionenplanung, Bericht zuhanden des JuWe, nachfolgend Be- richt Urwyler) vom Oktober 2025 zeigt auf, dass selbst mit einer mo- deraten Bevölkerungsentwicklung der Bedarf an Untersuchungshaft- plätzen im Kanton Zürich weiter steigen wird. Eine Wiedereröffnung des GFP sowie der langfristige Betrieb ist bei dieser Ausgangslage un- abdingbar. Die Wiederöffnung ist für Juli 2026 vorgesehen. Das GFP umfasst auch in Zukunft eine Sicherheitsabteilung, allerdings mit neu zwölf statt bisher sechs Plätzen, um dem entsprechenden Bedarf nachzukommen. In der Sicherheitsabteilung untergebracht werden Personen, die fremd- oder selbstgefährdet sind oder bei denen ein hohes Fluchtrisiko besteht. Das Bundesamt für Justiz empfiehlt seit 2023 für die Untersuchungs- haft einen Personalschlüssel von 1,3 Plätzen pro 1,0 Mitarbeiter/in (Hand- buch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzugs, Einrichtungen Erwachsene). Aufgrund der bestehenden Infrastruktur ist eine voll ständige Umsetzung dieses Schlüssels in den Untersuchungsgefängnis- sen des Kantons Zürich noch nicht möglich. Die Berechnungen von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) haben ergeben, dass mit einem Personalschlüssel von 1,7 anstatt 1,3 Plätzen pro Mitarbeiter/in die infrastrukturellen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können. Für die Sicherheitsabteilung wird ein Personalschlüssel von 1,3 Plätzen pro Mitarbeiter/in benötigt. Um diesen Personalschlüssel zu erreichen, sind für das GFP insge- samt 24,0 neue Stellen erforderlich.
2. Stellenbedarf Mit RRB Nr. 719/2025 wurden auf den 1. Januar 2026 12,0 der insge- samt erforderlichen 24,0 Stellen befristet für sechs Jahre geschaffen. Dies erfolgte aufgrund der vielen Unbekannten in der Entwicklung des Bedarfs an Untersuchungshaftplätzen in den kommenden Jahren. Zur Entwicklung des zukünftigen Bedarfs an Untersuchungshaftplätzen liegen inzwischen neue Erkenntnisse vor. So zeigt der Bericht Urwyler auf, dass der Bedarf an Untersuchungshaftplätzen im Kanton Zürich weiter steigen wird. Dies wird auch gestützt durch die Tatsache, dass die Anzahl Aufenthaltstage in der Untersuchungshaft 2025 erneut gestiegen sind. Es ist daher bereits heute klar, dass zumindest 10,0 Stellen der ins- gesamt benötigten 24,0 Stellen dauerhaft notwendig sein werden. Es sind deshalb, zusätzlich zu den 12,0 mit RRB Nr. 719/2025 befristet ge- schaffenen Stellen, ab Januar 2027 weitere 10,0 unbefristete Stellen zu schaffen. Diese 10,0 Stellen setzen sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 6,0 Aufseher/in 13 1,0 Handwerkermeister/in 14 2,0 Pflegefachfrau/-mann HF 15 1,0 Oberaufseher/in 17 Im Stellenplan von JuWe bestehen bereits identische Stellen. Es han- delt sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf.
3. Finanzierung Für die 10,0 unbefristet zu schaffenden Stellen für das GFP fällt ein finanzieller Aufwand von rund 1,33 Mio. Franken pro Jahr an. Die ent- sprechenden Mittel sind im Budget 2027 sowie im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2027–2030 sowie in den Folgejahren in der Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvollzug und Wiedereingliederung, ein- zustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 6,0 Aufseher/in 13 1,0 Handwerkermeister/in 14 2,0 Pflegefachfrau/-mann HF 15 1,0 Oberaufseher/in 17
II. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Jus- tiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli