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Décision

RRB Nr. 1851/2009

Gemeindewesen, Sicherheits-Zweckverband Thurtal-Süd, neue Statuten, Genehmigung

25 novembre 2009Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Sicherheits-Zweckverband Thurtal-Süd, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2009

1851. Gemeindewesen (Sicherheits-Zweckverband Thurtal-Süd)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon a. d. Th. und Rickenbach bilden seit 2001 einen Zweckverband für die Bildung einer gemeinsamen Organisation für den Schutz der Bevölkerung (RRB Nr. 947/2001). Seit Januar 2007 beschränkt sich die Zusammenarbeit der Gemeinden auf den Bereich der Feuerwehr (RRB Nr. 1278/2007). Infol- ge der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckver- bandsstatuten einer Revision zu unterziehen. Aufgrund der umfassenden Umgestaltung der Statuten handelt es sich dabei um eine Totalrevision. Am 31. März, 12. Mai und 12. und 29. Juni 2009 haben die vier Verbands- gemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Sicherheits-Zweckverbands Thurtal-Süd werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Sicherheitskommission des Sicherheits-Zweck- verbands Thurtal-Süd, c/o Gemeindeverwaltung Altikon, 8479 Altikon, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Altikon, 8479 Altikon,

Dinhard, 8474 Dinhard, Ellikon, 8548 Ellikon a. d. Th., und Rickenbach, 8545 Rickenbach, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Win- terthur, sowie an die Gebäudeversicherung Kanton Zürich und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi