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Décision

RRB Nr. 1862/2010

Finanzausgleichsbeiträge 2011 für die Städte Zürich und Winterthur, Festsetzung

22 décembre 2010Allemand6 min

Source zh.ch

Finanzausgleichsbeiträge 2011 für die Städte Zürich und Winterthur, Festsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2010

1862. Finanzausgleichsbeiträge 2011 für die Städte Zürich und Winterthur

Erwägungen

1. Mit Beschluss Nr. 3492/1985 gewährte der Regierungsrat den Städten Zürich und Winterthur gemäss § 33a des Finanzausgleichsgeset- zes vom 11. September 1966 (FAG) aus dem verstärkten Steuerkraft- ausgleich erstmals Beiträge für ihre Kulturinstitutionen von kantonaler und regionaler Bedeutung. § 16 der Verordnung zum Finanzausgleichs- gesetz vom 29. November 1978 bestimmt, dass von den Nettoablie- ferungen an den Steuerkraftausgleichsfonds höchstens 10% an die Städte Zürich und Winterthur überwiesen werden. Wie in den Vor- jahren ist der Satz auch für das Jahr 2011 auf 10% festzulegen unter Bei- behaltung der 2008 eingeführten oberen Grenze von 30 Mio. Franken. Aufgrund der Berechnungen des Gemeindeamtes können für 2011 aus dem verstärkten Steuerkraftausgleichsfonds 30 Mio. Franken zu- gunsten der Kulturinstitutionen in den Städten Zürich und Winterthur erwartet werden. Dieser Betrag ist im Budget 2011 eingestellt.

2. Gestützt auf § 33a Abs. 3 FAG wurden die Beiträge an die Städte Zürich und Winterthur seit der Kantonalisierung des Opernhauses entsprechend dem Verhältnis der städtischen Gesamtsubventionen für die einzelnen Kulturinstitutionen errechnet. Seit 1995 wurden die durchschnittlich erwarteten rund 14 bis 15 Mio. Franken in einem Ver- hältnis von ungefähr 83 : 17 auf die Städte Zürich und Winterthur ver- teilt (Abschöpfung 1998: 14,5 Mio. Franken). Infolge der Lastenausgleichsvorlage vom 7. Februar 1999 lockerte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2184/1999 erstmals für 2000 die enge Anbindung der Finanzausgleichsbeiträge gemäss § 33a FAG an die Gesamtsubventionen der beiden Städte Zürich und Winterthur. Dabei sollten die Stadtkassen grundsätzlich im selben Umfang wie vor der Einführung des Lastenausgleichs entlastet werden. Die über die rund 14 bis 15 Mio. Franken hinausgehenden Mittel können für eine punk- tuelle Verbesserung der finanziellen Möglichkeiten von Kulturinstitutio- nen eingesetzt werden. Als Ziel wird ein Verteilungsschlüssel für die beiden Städte im Verhältnis von 70 : 30 angestrebt. Zur Umsetzung führte der Regierungsrat gleichzeitig ein neues Verteilungsmodell mit zwei Gruppen ein. In die Gruppe 1 gehören die pauschalen Finanzausgleichsbeiträge an die Städte Zürich und Winter- thur. In der Gruppe 2 werden die Kulturinstitutionen zusammengefasst,

für die Beiträge aus dem erwarteten Mehranteil der Abschöpfung be- stimmt sind. Bei der Gruppe 2 werden diese Sonderbeiträge an die Stadtkasse unter der Auflage ausgerichtet, dass sie vollumfänglich für die Erhöhung der eigenen Beiträge an die begünstigten Kulturinstitu- tionen verwendet werden. Der über die beiden Gruppen hinausgehen- de Restanteil wird in einer dritten Stufe im Verhältnis von 70 : 30 ohne weitere Auflagen auf die beiden Städte Zürich und Winterthur auf- geteilt, mit anderen Worten ebenfalls der Gruppe 1 zugewiesen. 2000 wurden in die Gruppe 2 aufgenommen: Fotomuseum Winterthur, Technorama, Theater Winterthur, Musikkollegium Winterthur und Kunstverein Winterthur. Dieses Modell führte der Regierungsrat von 2001 bis 2010 weiter (RRB Nrn. 1891/2000, 1726/2001, 1838/2002, 1916/2003, 1863/2004, 1816/2005, 820/2007, 114/2008, 1688/2008 und 1948/2009). Dabei bezog er ab 2004 neu auch die Zürcher Filmstiftung in die Gruppe 2 ein.

3. Das Verteilungsmodell ist grundsätzlich ein weiteres Jahr fortzu- setzen. Im Hinblick auf die Kulturinstitutionen der Gruppe 2 ergeben sich folgende Bemerkungen: Der Stiftung Fotomuseum Winterthur ist unter Berücksichtigung des erheblichen Rückgangs der Sponsoringeinnahmen ein zusätzlicher Beitrag von Fr. 100 000, mithin ein Gesamtbeitrag von Fr. 300 000 zu- zugestehen. Beim Musikkollegium Winterthur ist der ursprüngliche Beitrag von Fr. 250 000 einzusetzen. Dem Kunstverein Winterthur, dem im Jahr 2010 eine Erhöhung von Fr. 200 000 für die Verwirklichung von baulichen Massnahmen gewährt wurde, ist für das Jahr 2011 ein Beitrag von Fr. 250 000 für die Erstellung des Sammlungskataloges zuzusprechen, wodurch der Gesamtbeitrag auf Fr. 500 000 steigt. Der Verein Kurzfilmtage Winterthur, der mit RRB Nr. 1269/2008 als beitragsberechtigt anerkannt wurde, ist aufgrund seiner stets wachsen- den internationalen Ausstrahlung neu als grosses Kunstinstitut gemäss § 33a FAG zu bezeichnen. An die Betriebskosten des Vereins Kurzfilm- tage Winterthur ist ein Beitrag von Fr. 90 000 zu gewähren.

4. Die endgültige Verteilung der durchlaufenden Finanzausgleichs- beiträge für 2011 an die beiden Stadtkassen obliegt im Sinne der ange- stellten Überlegungen der Direktion der Justiz und des Innern. Die Überweisung kann frühestens im Dezember 2011, nach der Ermittlung der Nettoablieferungen 2011 in den Ausgleichsfonds, erfolgen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Anteil der Städte Zürich und Winterthur für die Kulturinsti- tutionen an den Nettoablieferungen in den Ausgleichsfonds gemäss § 33a Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes wird für 2011 auf 10% fest- gesetzt bis zum Höchstbetrag von 30 Mio. Franken.

II. Die Verteilung für 2011 geschieht in drei Stufen: a) Gruppe 1: Finanzausgleichsbeiträge zur Entlastung der Städte Zürich und Winterthur für die grossen Kulturinstitutionen in Franken Stadt Zürich pauschal 12 400 000 für Schauspielhaus Zürich AG, Tonhalle-Gesellschaft Zürich, Zürcher Kunstgesellschaft / Stiftung Zürcher Kunsthaus Stadt Winterthur pauschal 2 600 000 für Theater am Stadtgarten Winterthur, Musikkollegium Winterthur, Kunstverein Winterthur b) Gruppe 2: Finanzausgleichsbeiträge an die Stadt Winterthur und die Stadt Zürich zugunsten in Franken Stiftung Fotomuseum Winterthur 300 000 Technorama 300 000 Theater Winterthur 500 000 Musikkollegium Winterthur 250 000 Kunstverein Winterthur 500 000 Verein Kurzfilmtage Winterthur 90 000 Zürcher Filmstiftung 3 000 000 c) Mehrertrag über Fr. 19 940 000: Finanzausgleichsbeiträge an die Stadt Winterthur und die Stadt Zürich in Franken 10 060 000 Total 30 000 000

III. Die endgültige Verteilung der Finanzausgleichsbeiträge 2011 er- folgt durch die Direktion der Justiz und des Innern nach folgenden Grundsätzen: – Ein Mehrertrag über Fr. 19 940 000 wird bis zum Betrag von 30 Mio. Franken der Gruppe 1 zugeschlagen und im Verhältnis 70 : 30 auf die Städte Zürich und Winterthur aufgeteilt. – Ein Minderertrag wird anteilmässig auf die Beiträge der Gruppe 2 aufgeteilt.

IV. Die Stadt Winterthur und die Stadt Zürich werden verpflichtet, die Finanzausgleichsbeiträge gemäss Ziffer II.b vollumfänglich für die Erhöhung ihrer Beiträge an die begünstigten Kulturinstitutionen zu verwenden.

V. Mitteilung durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern an den Stadtrat von Zürich und den Stadtrat Winterthur, das Präsidial- departement der Stadt Zürich und das Departement Kulturelles und Dienste der Stadt Winterthur (je für sich selbst und zuhanden der stra- tegischen und der operativen Führung der begünstigten Kulturinstitu- tionen) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi