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Décision

RRB Nr. 1866/2010

Fremdkapitalaufnahmen 2011, Ermächtigung

22 décembre 2010Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2010

1866. Fremdkapitalaufnahmen 2011 (Ermächtigung)

Erwägungen

Das Jahr 2010 weist Fremdkapitalfälligkeiten von 766 Mio. Franken (ein- schliesslich 194 Mio. Franken Kontokorrentguthaben der BVK) auf. Im Weiteren wurde gemäss Budget 2010 mit einem Finanzierungsbedarf von rund 800 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investi- tionsrechnung gerechnet. Dieser Finanzierungsbedarf von insgesamt 1,566 Mrd. Franken wird sich indessen deutlich verringern: Sowohl die Erfolgsrechnung als auch die Investitionsrechnung werden gemäss Zwischenberichterstattungen besser als budgetiert abschliessen. Die verbleibenden Finanzierungsbedürfnisse werden mittels eines Dar- lehens über 200 Mio. Franken sowie der vorhandenen Liquidität ab- gedeckt. Per Ende 2010 setzt sich das mittel- und langfristige Fremd- kapital wie folgt zusammen: In Mio. Franken 2010 in % 2009 in % Kassenscheine 500,0 14,7 500,0 13,3 Darlehen mit variablem Zinssatz 50,0 1,5 321,5 8,5 Darlehen mit festem Zinssatz 350,0 10,3 200,0 5,3 Staatsanleihen 2500,0 73,5 2750,0 72,9 Total 3400,0 100,0 3771,5 100,0 In Einklang mit den seinerzeitigen Vertragsbedingungen ist 2011 ein Darlehen über 50 Mio. Franken zurückzuzahlen. Im Weiteren sind der BVK 320 Mio. Franken an Kontokorrentguthaben zurückzubezahlen. Damit beziffern sich die Fremdkapitalfälligkeiten 2011 auf insgesamt 370 Mio. Franken: Gläubiger Volumen Zins Laufzeit (in Franken) Liechtenst. Landesbank 50,0 Mio. Var. Zins 2005 – 07.03.2011 BVK 320,0 Mio. Var. Zins Nach derzeitiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2011 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung knapp 100 Mio. Franken. Zusammen mit den Fremdkapitalfälligkeiten von 370 Mio. Franken beziffert sich der zu refinanzierende Betrag 2011 somit auf rund 470 Mio. Franken. 2011 sollen deshalb höchstens 500 Mio. Franken am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sollen hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Festübernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen erfolgen. In

Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapitalmarkt können sämt- liche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei langfristige Kapitalauf- nahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewogenen Fälligkeitsstaffe- lung gebührend Rechnung zu tragen ist. Wie in den Vorjahren ist bei der Vergebung von Staatsanleihen wiederum ein Emissionsvolumen von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe anzustreben und bei den Darlehen ein Volumen von mindestens 50 Mio. Franken. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regierungs- rat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, insbesonde- re zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, 2011 mittel- und langfristige Fremdgelder bis zum Gesamtbetrag von höchstens 500 Mio. Franken aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, im Jahr 2011 auf dem Weg der Anleihensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamtbetrag von höchstens 500 Mio. Franken zu beschaffen und die Konditionen zu vereinbaren.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi