RRB Nr. 1882/2008
Amt für Justizvollzug, Stellenplan, Änderung
3 décembre 2008Allemand12 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2008
1882. Amt für Justizvollzug, Stellenplan
Erwägungen
A. Ausgangslage Im Jahr 2009 gelangen drei Grossprojekte des Amtes für Justizvoll- zug in die Realisierungs- und Umsetzungsphase, nämlich die Betriebs- aufnahme der Massnahmenabteilung in der Strafanstalt Pöschwies gemäss Art. 59 Abs. 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. De- zember 1937 (StGB), sodann der Umbau und die Sanierung des Mass- nahmenzentrums Uitikon und schliesslich die Betriebsaufnahme des neuen Gefängnisses Limmattal. Für jedes dieser Projekte liegen Beschlüsse des Regierungsrates bzw. ein Beschluss des Kantonsrates vor, in denen die damit verbundenen Stellenvermehrungen bereits begründet und in Aussicht genommen worden sind (RRB Nr. 751/2008: Stationärer Massnahmenvollzug nach Art. 59 Abs. 3 StGB in der Straf- anstalt Pöschwies, Konzept und Auftrag; RRB Nr. 611/2008: Massnah- menzentrum Uitikon; Umbau und Teilsanierung der offenen Abteilung, sowie RRB Nr. 1414/2008 betreffend Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Kredits für den Umbau und die Erweiterung der geschlossenen Abteilung des Massnahmenzentrums Uitikon [Vorlage 4546], beide in Verbindung mit RRB Nr. 558/2006: Massnahmenzen- trum Uitikon, Gesamtkonzept für Sanierung und Umbau; KRB vom 9. Februar 2004 [Zustimmung zur Vorlage 3972a: Kredit für den Bau eines Bezirksgebäudes in Dietikon]). Hieraus erwächst der zwingende Bedarf nach einer Stellenplananpassung auf den 1. Januar bzw. den 1. Juli 2009. Ebenfalls auf den 1. Januar 2009 erfordern betriebliche Gründe eine zusätzliche geringfügige Stellenanpassung. Sämtliche Vorhaben bilden einen wesentlichen Schritt zur Umset- zung des Legislaturziels des Regierungsrates Nr. 16 zur Förderung der objektiven und subjektiven Sicherheit und Gewaltprävention im Kanton Zürich.
B. Stationärer Massnahmenvollzug nach Art. 59 Abs. 3 StGB in der Strafanstalt Pöschwies In Reaktion auf die veränderte Gesetzeslage und ein damit einherge- hendes akutes Vollzugsdefizit im Bereich geschlossene Unterbringung psychisch gestörter Straftäter ist in RRB Nr. 751/2008 (S. 4, lit. D) der zusätzliche Stellenbedarf ausgewiesen und begründet (5.4 lit. d). Dem- entsprechend sind auf den 1. Januar 2009 folgende neue Stellen im Stel- lenplan des Amts für Justizvollzug zu schaffen:
Stellenplan Strafanstalt Pöschwies Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 1,0 Abteilungschef/-chefin / Stationsleiter/-leiterin 18 VVO Pöschwies 1,0 Sektorleiter/-leiterin 16 VVO Pöschwies 1,0 Aufseher/Aufseherin mbA 15 VVO Pöschwies 1,0 Aufseher/Aufseherin mbA 14 VVO Pöschwies 1,0 Sozialarbeiter/-arbeiterin 16 VVO Pöschwies 1,0 Sozialpädagoge/-pädagogin 16 VVO Pöschwies
Stellenplan Psychiatrisch-Psychologischer Dienst Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 1,0 Oberarzt/ärztin / Leitende/r Psychologe/Psychologin 23 VVO PPD 1,0 Oberarzt/ärztin / Leitende/r Psychologe/Psychologin 22 VVO PPD 4,0 Assistenzarzt/ärztin / Psychologe/Psychologin 19 VVO PPD 7,0 Psychologe/Psychologin 18 VVO PPD
Zusätzlich zu diesen 19 Stellen, die vor allem mit Blick auf die fachli- chen und betrieblichen Anforderungen des Vollzugs zu schaffen sind, haben die vertieften feinkonzeptionellen Abklärungen den Bedarf für zwei weitere Stellen ergeben: Eine Massnahmenabteilung von der konzipierten Grösse mit 24 In- sassen führt zu erheblichem administrativem Aufwand (Führen der Krank- heitsgeschichten, Verfassen von Arzt- und Therapieberichten, Verkehr mit Amtsstellen, anderen Kliniken, Krankenkassen usw). Zudem wird mit der Umsetzung dieses Projektes Neuland beschritten, was eine sorg- fältige Qualitätskontrolle und Evaluation zwingend erforderlich macht. Es sind zahlreiche Daten auszuwerten, Statistiken zu führen und Kenn- zahlen zu erheben. Dementsprechend sind per 1. Januar 2009 zusätzlich die Stellen eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin sowie eines/einer Verwaltungssekretärs/Verwaltungssekretärin nötig. Stellenplan Psychiatrisch-Psychologischer Dienst 1,0 Wiss. Mitarbeiter/Mitarbeiterin 18 VVO PPD 1,0 Verwaltungssekretär/-sekretärin 13 VVO PPD
Die 21 zusätzlichen Stellen sind im Budget 2009 sowie im KEF, Plan- jahre 2010–2012 der Hauptabteilungen Pöschwies und PPD jährlich mit rund 2,4 Mio. Franken eingestellt.
C. Massnahmenzentrum Uitikon: Konzeptänderung und Umbau Bereits heute bestehen bei Jugendlichen mit schwersten Delikten ab 17 Jahren Vollzugsprobleme, insbesondere im Bereich der geschlossenen Unterbringung. Seit dem 1. Januar 2007 gilt das neue Jugendstrafgesetz vom 20. Juni 2003 (JStGB). Dieses sieht neu vor, dass für Jugendliche
zwischen 10 und 18 Jahren jugendstrafrechtliche Massnahmen und für Jugendliche ab 16 Jahren Freiheitsstrafen angeordnet werden können. Beide Sanktionen können mehrere Jahre dauern und können in gewis- sen Fällen im Massnahmenzentrum Uitikon vollzogen werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass Art. 61 StGB die Höchstdauer von Mass- nahmen für junge Erwachsene auf neu sechs statt wie bisher auf vier Jahre festgesetzt hat. Bei der Gestaltung des Vollzugs sind zudem die bundesrechtlichen Trennungsvorschriften zwischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu beachten. Das Massnahmenzentrum Uitikon erhielt vor diesem Hintergrund den Auftrag, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, sein Vollzugskon- zept den neuen rechtlichen Vorgaben anzupassen und sein Platzange- bot für junge Erwachsene einerseits und Jugendliche anderseits auf die neuen Rechtstitel auszurichten. In einer ersten Phase wurde hierfür ein neues Rahmenkonzept erstellt, das vorerst vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 558/2006 und anschliessend im Juni 2007 vom Bundesamt für Justiz genehmigt wurde. Darin wurde aufgezeigt, dass dem ausge- wiesenen Mehrbedarf im Bereich des besonders personalintensiven Freiheitsentzugs von Jugendlichen mit einer Erhöhung der Gesamt- kapazität begegnet werden muss. Neu zu schaffende zwölf Plätze sollen diesem Bereich zugutekommen. In einer zweiten Phase wurde für das Massnahmenzentrum das neue Feinkonzept im Sinne des Bundesgeset- zes vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG), der dazugehörenden Verordnung (LSMV) sowie der Beitragsrichtlinien (BRL) des Bundesamtes für Justiz (BJ) erarbeitet und im Juni 2008 genehmigt. Die auf dieser Genehmigung beruhenden Bau- und Betriebsbeiträge des Bundes (Bau 8,1 Mio. Franken, Betrieb 1,5 Mio. Franken jährlich) sind streng an die Verwirklichung der genehmigten Konzepte im Rahmen des neuen Massnahmenzentrums gebunden. Die Anforderungen an den Vollzug sowie die baulichen Rahmenbedingungen müssen seitens des Massnah- menzentrums Uitikon mit der Verwirklichung des Projektes «Neues MZU» erfüllt werden. Entsprechend ist neben den baulichen Massnah- men auch die Schaffung der konzipierten zusätzlichen Stellen zwingend, da andernfalls die Anerkennung des Bundes und somit die Bundesbei- träge gefährdet sind. Inzwischen hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1415/2008 den gebundenen Teil der Sanierung der geschlossenen Abteilung des Mass- nahmenzentrums Uitikon bewilligt und dem Kantonsrat mit Beschluss Nr. 1414/2008 den Antrag zur Bewilligung eines Kredits für den Umbau und die Erweiterung der geschlossenen Abteilung vorgelegt (Vorlage 4546). Insgesamt werden infolge des Umbaus und der Konzeptände- rung 26 zusätzliche Stellen notwendig sein. Im RRB Nr. 611/2008 (S. 3)
sowie in Vorlage 4546 (S. 12) sind für die direkte Betriebsführung zusammen 20 Stellen ausgewiesen. Für die vollständige Umsetzung des vom Bundesamt für Justiz bewilligten Konzeptes, von der die erwähn- ten Betriebsbeiträge des Bundes abhängen, sind ab 2012 sechs weitere Stellen erforderlich. Mit Beschluss Nr. 611/2008 hat der Regierungsrat den Kredit für den Umbau und die Teilsanierung der offenen Abteilung des Massnahmen- zentrums bereits in eigener Kompetenz beschlossen. Die vorgezogenen Bauarbeiten können per 2009 abgeschlossen werden. Die damit einher- gehende Konzeptänderung für die offene Abteilung ist damit ebenfalls ab 2009 umzusetzen, weshalb bereits auf diesen Zeitpunkt die Schaf- fung von fünf Stellen erforderlich ist. Diese zusätzlichen Stellen sind auch dann notwendig, wenn der Kantonsrat der Vorlage 4546 wider Erwarten nicht zustimmen würde, da die offene Abteilung ab 2009 nach neuem Konzept mit entsprechendem Personalschlüssel betrieben wer- den muss. Dementsprechend sind auf den 1. Januar 2009 folgende neue Stellen im Stellenplan des Amts für Justizvollzug zu schaffen: Stellenplan Massnahmenzentrum Uitikon (offene Abteilung) Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 1,0 Sozialpädagoge/-pädagogin 16 VVO MZU 4,0 Sozialpädagoge/-pädagogin 15 VVO MZU
Diese zusätzlichen fünf Stellen sind im Budget 2009 mit 0,6 Mio. Franken eingestellt und im KEF enthalten.
D. Gefängnisse Kanton Zürich: Eröffnung des neu gebauten Gefängnisses Limmattal Mit Beschluss vom 9. Februar 2004 stimmte der Kantonsrat dem Neubau eines Bezirksgebäudes in Dietikon zu (Zustimmung zur Vor- lage 3972a: Kredit für den Bau eines Bezirksgebäudes in Dietikon). Im Bezirksgebäude integriert ist auch ein neues Gefängnis mit 72 Plätzen. Der Bedarf für diese zusätzlichen Plätze ist nach wie vor ausgewiesen. Mit Inbetriebnahme des Gefängnisses Limmattal wird es zudem end- lich möglich sein, den vom Bundesamt für Justiz (als Subventions- behörde) geforderten Abbau der Doppelbelegung im Erweiterungsbau der Strafanstalt Pöschwies (58 Plätze) vorzunehmen sowie das befris- tete Bauprovisorium (Container mit 30 Plätzen) im Gefängnis Zürich aufzuheben. Im Weiteren kann im Neubau die dringend erforderliche grössere Jugendabteilung bereitgestellt werden. Der Betrieb eines Gefängnisses mit dieser Grösse erfordert insgesamt 27 Stellen. Der Stellenplan des Gefängnisses Pfäffikon als Referenzwert umfasst zwar nur 24 Stellen. Es sind aber zwei zusätzliche Aufseher-Stellen im
Stellenplan des Gefängnisses nötig wegen des besonders intensiven Betreuungsbedarfs für die Jugendlichen in der neuen Jugendabteilung, der auch bundesrechtlich vorgegeben ist. Aus dem gleichen Grund sowie wegen der Ausweitung des mit der Neueröffnung des Gefängnis- ses Limmtattal verbundenen Leistungsauftrages sind zudem bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten und beim Psychiatrisch-Psychologi- schen Dienst je eine zusätzliche halbe Stelle zu schaffen. Nachdem weder anlässlich der Inbetriebnahme des Bauprovisoriums, noch für die Doppelbelegung im Erweiterungsbau der Strafanstalt Pöschwies zu- sätzliche Stellen geschaffen wurden, können keine bestehenden Stellen ins Gefängnis Limmattal verschoben werden. Die Inbetriebnahme des Gefängnisses Limmattal ist per Anfang 2010 geplant. Für eine reibungslose Betriebsaufnahme müssen die neuen Stellen bereits im Laufe des Jahres 2009 besetzt werden, damit die neuen Mitarbeitenden ausgebildet und eingearbeitet werden können. Es sind deshalb im Stellenplan des Amts für Justizvollzug folgende neuen Stellen auf den 1. Juli 2009 zu schaffen: Stellenplan Gefängnisse Kanton Zürich Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 1,0 Abteilungschef/-chefin 21 VVO GKZ 2,0 Oberaufseher/-aufseherin 17 VVO GKZ 3,0 Oberaufseher/-aufseherin 16 VVO GKZ 1,0 Werkstattchef/-chefin 16 VVO GKZ 4,0 Aufseher/Aufseherin 14 VVO GKZ 1,0 Aufseher/Aufseherin 13 VVO GKZ 14,0 Aufseher/Aufseherin 12 VVO GKZ
Stellenplan Psychiatrisch-Psychologischer Dienst Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 0,5 Assistenzarzt/-ärztin 19 VVO PPD
Stellenplan Bewährungs- und Vollzugsdienste Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 0,5 Adjunkt/-in 18 VVO BVD
Die 26 GKZ-Stellen sind im Budget für das 2. Halbjahr 2009 mit rund 1,5 Mio. Franken enthalten und im KEF Planjahre 2010–2012 jährlich mit rund 3,0 Mio. Franken eingestellt. Die benötigten 0,5 Stellen des PPD sind im Budget 2009 noch nicht berücksichtigt, können aber im Globalbudget kompensiert werden. Im KEF Planjahre 2010–2012 sind hierfür jährlich Fr. 40 000 eingestellt. Die 0,5 BVD-Stellen sind im Budget 2010 und im KEF 2010–2013 mit jähr- lich Fr. 50 000 zu berücksichtigen.
E. Stelle einer Kommunikationsverantwortlichen oder eines Kommunikationsverantwortlichen Bis anhin verfügt das Amt für Justizvollzug über keine Kommuni- kationsverantwortliche bzw. keinen Kommunikationsverantwortlichen. Tägliche Medienanfragen, grosse Berichterstattungen in Zusammen- hang mit schwierigen Rückfällen von Wiederholungstätern und damit verbundene Medienkampagnen belasten die Kader und die Amtslei- tung mit intensiver Medienarbeit sehr stark, und dies meist in Zeiten, in denen diese ein besonderes Krisenmanagement sicherstellen müssen. Diese Problematik und der damit verbundene Handlungsbedarf wur- den auch besonders im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates über ihre Tätigkeiten 2007/2008 (S. 6) aufgegriffen. Eine Unterstützung durch eine professionelle Kommunikationsverantwort- liche oder einen professionellen Kommunikationsverantwortlichen er- weist sich als dringend und unverzichtbar. Auch das Inkrafttreten des neuen Informations- und Datenschutzgesetzes per 1. Oktober 2008 und das damit verbundene Öffentlichkeitsprinzip führen zu zusätzlichem Aufwand. Es ist daher bei der Leitung des Amtes für Justizvollzug per 1. Januar 2009 die neue Stelle eines/einer Kommunikationsverantwort- liche/n zu schaffen. Stellenplan Amtsleitung Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 1,0 Kommunikationsverantwortlicher/verantwortliche 20 VVO Amtsleitung
Diese zusätzliche Stelle ist im Budget 2009 sowie im KEF, Planjahre 2010–2012, jährlich mit rund Fr. 125 000 eingestellt.
F. Strafmediation in den Bewährungs- und Vollzugsdiensten Die Strafmediation trat per 1. Juli 2007 in der revidierten Strafpro- zessordnung des Kantons Zürich in Kraft. Am 5. März 2008 wurde die Verordnung über die Strafmediation erlassen. Gestützt auf § 1 der Ver- ordnung betreibt das Amt für Justizvollzug eine Stelle für Strafmedia- tion. Die Stelle führt auch Mediationen im Jugendstrafverfahren durch. Zur Strafmediation bestehen im Kanton Zürich bereits Erfahrungen: Seit Oktober 2002 wurden Strafmediationen im Rahmen eines Pilot- projektes des Vereins Strafmediation Zürich angeboten, der die Fach- stelle «kon§ens» betrieb. Das Kriminologische Institut der Universität Zürich führte unter der Leitung von Professor Christian Schwarzen- egger eine Evaluation des Pilotprojektes durch. Gemäss dem Schluss- bericht «Mediation im Strafrecht: Erfahrungen im Kanton Zürich» vom Dezember 2005 (Schlussbericht) war die Mediation sehr erfolgreich. In 90% der mediationstauglichen Verfahren war eine Vereinbarung zwi- schen der oder dem Geschädigten und der oder dem Beschuldigten
zustande gekommen. Ab 2006 wurde die Strafmediation in die Bewäh- rungs- und Vollzugsdienste des Amtes für Justizvollzug integriert. Die Mediationspraxis wurde weiter optimiert und die Kosten konnten da- durch erheblich gesenkt werden. Die neue schweizerische Strafprozess- ordnung, die voraussichtlich per 2011 in Kraft treten wird, sieht im Erwachsenenstrafprozess die Strafmediation zwar nicht ausdrücklich vor. Dennoch können die Kantone diese erfolgreiche und kostengüns- tige Erledigungsart für Antragsdelikte weiterhin bereitstellen. Für das Jugendstrafverfahren sieht die Jugendstrafprozessordnung die Medita- tion sogar ausdrücklich vor (Art. 8 JStGB). Insgesamt rechtfertigt es sich, das erfolgreiche Institut der Strafmediation zumindest im bisher betriebenen bescheidenen Umfang zu erhalten. Gegenwärtig sind hier- für 1,5 (bis 31. Dezember 2008) befristete Stellen vorhanden. Die befris- teten Stellen sind auf den 1. Januar 2009 in 1,5 unbefristete Stellen umzuwandeln: Stellenplan Bewährungs- und Vollzugsdienste Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 1,0 Abteilungschef/in 20 VVO BVD 0,5 Verwaltungsassistent/in 13 VVO BVD
Diese 1,5 Stellen sind als befristete Stellen bereits im Budget 2008 und im Budget 2009 sowie im KEF, Planjahre 2010–2012, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug werden mit Wirkung ab 1. Januar 2009 folgende (28,5) neue Stellen geschaffen: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 1,0 Oberarzt/ärztin / Leitende/r Psychologe/Psychologin 23 VVO PPD 1,0 Oberarzt/ärztin / Leitende/r Psychologe/Psychologin 22 VVO PPD 4,0 Assistenzarzt/ärztin / Psychologe/Psychologin 19 VVO PPD 7,0 Psychologe/Psychologin 18 VVO PPD 1,0 Wiss. Mitarbeiter/Mitarbeiterin 18 VVO PPD 1,0 Verwaltungssekretär/Verwaltungssekretärin 13 VVO PPD 1,0 Abteilungschef/-chefin / Stationsleiter/-leiterin 18 VVO Pöschwies 1,0 Sektorleiter/-leiterin 16 VVO Pöschwies 1,0 Aufseher/Aufseherin mbA 15 VVO Pöschwies 1,0 Aufseher/Aufseherin mbA 14 VVO Pöschwies 1,0 Sozialarbeiter/-arbeiterin 16 VVO Pöschwies 1,0 Sozialpädagoge/-pädagogin 16 VVO Pöschwies 1,0 Sozialpädagoge/-pädagogin 16 VVO MZU 4,0 Sozialpädagoge/-pädagogin 15 VVO MZU 1,0 Kommunikationsverantwortlicher/-verantwortliche 20 VVO AL 1,0 Abteilungschef/in 20 VVO BVD 0,5 Verwaltungsassistent/in 13 VVO BVD
II. Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug werden mit Wirkung ab 1. Juli 2009 folgende (27) neue Stellen geschaffen: Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz Klasse Bereich 1,0 Abteilungschef/-chefin 21 VVO GKZ 2,0 Oberaufseher/-aufseherin 17 VVO GKZ 3,0 Oberaufseher/-aufseherin 16 VVO GKZ 1,0 Werkstattchef/-chefin 16 VVO GKZ 4,0 Aufseher/Aufseherin 14 VVO GKZ 1,0 Aufseher/Aufseherin 13 VVO GKZ 14,0 Aufseher/Aufseherin 12 VVO GKZ 0,5 Assistenzarzt/-ärztin 19 VVO PPD 0,5 Adjunkt/-in 18 VVO BVD
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi