RRB Nr. 1922/2008
Sportfonds, Beiträge 2009, Genehmigung
9 décembre 2008Allemand5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2008
1922. Sportfonds (Beiträge 2009)
Erwägungen
1. Gemäss § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) führt der Kanton einen Sportfonds, der aus Gewinnanteilen der Sport-Toto-Gesellschaft sowie 21% des Ertragsanteils der Genossen- schaft Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) gespeist wird. Diese Mit- tel verwendet der Regierungsrat für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports. Im Jahr 2008 wurde ein Beitrag von Fr. 15 602 265 aus dem kantonalen Ertragsanteil am Gewinn von Swisslos in den Sportfonds (Buchungskreis Nr. 3910, Sportfonds, Konto 4690 0000, Übrige Betriebsbeiträge) überwiesen. Aufgrund der Neuausrichtung der Tätigkeit der Sport-Toto-Gesellschaft hat diese im Jahr 2008 erstmals keine Gewinnanteile mehr in den Sportfonds überwiesen.
2. a) Gestützt auf RRB Nr. 1852/2001 betreffend Verwendung des Sportfonds erhält der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) von den in den Sportfonds überwiesenen Ertrags- und Gewinnanteilen des Vorjahrs jeweils einen Verbandsanteil zugeteilt. Für dessen Verwen- dung stellt er bei der Sicherheitsdirektion zuhanden des Regierungsrates jährlich Antrag. Der Verbandsanteil kann bis 40% der kantonalen Ertrags- und Gewinnanteile betragen. Er ist einerseits bestimmt für die Unterstützung von Aktivitäten des ZKS als kantonaler Dachverband und der ihm angeschlossenen Verbände und deren Vereine, anderseits für den Betrieb des kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg in Filz- bach GL und des dazugehörenden Hotel-Restaurant Kerenzerberg.
2. b) Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 12. Oktober 2008 für das Jahr 2009 folgende Verwendung des Verbandsanteils: – Ausbildung, Kurse und Jugendlager der Mitgliederverbände des ZKS, Fr. 930 005 ZKS-Ausbildung (KV Zürich Business School und Swiss Olympic) Workshops, Konferenzen, Weiterbildung der ZKS-Gremien – Infrastrukturbeiträge (Grundbeiträge) für die Sportverbände Fr. 560 000 – Infrastrukturbeitrag (Grundbeitrag) für den ZKS Fr. 210 000 – Beiträge an Sportmaterial von Verbänden und Vereinen Fr. 917 662 – Beiträge an Sportanlagen von Verbänden und Vereinen Fr. 1 111 700 (ohne Anlagen, die im Katalog des Kantonalen Sportanlagenkonzepts aufgeführt sind) – Projekte kantonale Sportförderung, Zürcher Orientierungslauf, Fr. 390 000 Jugendlager, Nachwuchsförderung, Projekt Anerkennung Ehrenamt, der andere Sportpreis, Krisenkonzept, verschiedene weitere Projekte wie Versa, Mira, Internetplattform, Website – Kommunikation/Marketing mit Sportverbänden und -vereinen (Anteil) Fr. 110 000 – Sportzentrum mit Hotel-Restaurant Kerenzerberg Fr. 530 475 Total Fr. 4 759 842
2. c) Der beantragte Verbandsanteil von Fr. 4 759 842 für das Jahr 2009 liegt im Rahmen des Betrags von höchstens 40% der Ertrags- und Gewinnanteile des Vorjahres (40% entsprechen Fr. 6 240 906). Er kann genehmigt werden und wird dem Buchungskreis Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet.
3. a) Gestützt auf RRB Nr. 654/2007 betreffend Festlegung des Kan- tonalen Sportanlagenkonzepts sowie RRB Nr. 1852/2001 betreffend Verwendung des Sportfonds werden aus dem Sportfonds Sportanlagen von Gemeinden und anderen Institutionen (insbesondere nicht dem ZKS angeschlossene Sportverbände und -vereine) unterstützt.
3. b) Beitragsgesuche für Sportanlagen, die im Katalog des Kantona- len Sportanlagenkonzepts (KASAK ZH) aufgeführt sind, werden von der KASAK-ZH-Kommission bearbeitet, die aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheitsdirektion (Fachstelle Sport) und des ZKS zusammengesetzt ist. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den Ausführungs- bestimmungen der Sicherheitsdirektion zum kantonalen Sportanlagen- konzept (AFB KASAK ZH). Die KASAK-ZH-Kommission beantragt mit Beschluss vom 22. Oktober 2008, Bauvorhaben für zehn Anlagen mit insgesamt Fr. 4 768 200 zu unterstützen. Beiträge von 1 Mio. und mehr Franken werden für den (Ersatz-)Neubau der Sportanlage Heeren- schürli in Zürich (3,5 Mio. Franken) und den Neubau der Sporthalle in Bonstetten (1 Mio. Franken) beantragt.
3. c) Beitragsgesuche für die nicht im Katalog des Kantonalen Sport- anlagenkonzepts aufgeführten Sportanlagen werden vom ZKS im Auf- trag der Sicherheitsdirektion bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt nach Richtlinien des ZKS (Sportanlagen-Richtlinien für Gemeinden und Dritte). Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 12. Oktober 2008 für 49 Bauvorhaben Beiträge von gesamthaft Fr. 1 823 000. Der grösste bean- tragte Beitrag beläuft sich auf Fr. 450 000 für den Neubau einer Sport- halle in Pfäffikon.
3. d) Die Beitragsgesuche können gemäss den Anträgen der KASAK- ZH-Kommission und des ZKS berücksichtigt werden. Die entsprechen- den Beiträge werden direkt durch die Sicherheitsdirektion ausgerichtet und dem Buchungskreis Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kosten- beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet.
4. Die Sicherheitsdirektion als Sportdirektion ist gestützt auf das in RRB Nr. 530/2006 festgelegte Sportpolitische Konzept des Kantons Zürich zu ermächtigen, besondere Aktivitäten, Anlässe und Projekte des Jugend- und Breitensports mit Beiträgen oder Defizitgarantien zu unterstützen. Der Gesamtbetrag dieser Beiträge und Defizitgarantien ist für das Jahr 2009 auf höchstens Fr. 650 000 festzulegen.
Die Unterstützung der Aktivitäten, Anlässe und Projekte des Jugend- und Breitensports durch die Sicherheitsdirektion werden dem Buchungs- kreis Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3130 0 00000, Dienstleistungen Dritter oder Konto 3636 2 00000, Kostenbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet.
5. Die benötigten Mittel aus dem Sportfonds sind im vom Regie- rungsrat verabschiedeten Budgetentwurf 2009 (Antrag an den Kantons- rat) enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Zürcher Kantonalverband für Sport werden gemäss seinem Antrag vom 12. Oktober 2008 Fr. 4 759 842 als Verbandsanteil zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, über- wiesen.
II. Der Antrag des Zürcher Kantonalverbandes für Sport vom 12. Ok- tober 2008 über Fr. 1 823 000 und der Antrag der KASAK-ZH-Kommis- sion vom 22. Oktober 2008 über Fr. 4 768 200 für die Unterstützung von Sportanlagen von Gemeinden und anderen Institutionen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, wird geneh- migt.
III. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, im Jahr 2009 besondere Aktivitäten, Anlässe und Projekte des Jugend- und Breitensports gemäss den Zielen und Grundsätzen des Sportpolitischen Konzept des Regie- rungsrates mit bis Fr. 650 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, zu unterstützen.
IV. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesell- schaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi