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Décision

RRB Nr. 1925/2009

Lotteriefonds, Zoo Zürich AG, Betriebsbeitrag 2009, Teuerungsausgleich 2009

2 décembre 2009Allemand4 min

Source zh.ch

Lotteriefonds, Zoo Zürich AG, Betriebsbeitrag 2009, Teuerungsausgleich 2009

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Dezember 2009

1925. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Zoo Zürich AG, Betriebsbeitrag 2009, Teuerungsausgleich 2009)

Erwägungen

A. Für die Angestellten der Zoo Zürich AG (früher Genossenschaft Zoologischer Garten) gelten die selben Bestimmungen wie für die Arbeit- nehmer der Stadt Zürich. Für den Kanton zeigen sich die praktischen Auswirkungen dieser Regelung hauptsächlich bei der teuerungsbeding- ten Anpassung der Löhne. Die dadurch notwendigen Mehraufwendun- gen und die Beiträge für den Einkauf der Lohnerhöhungen in die Ver- sicherungskasse wurden regelmässig durch Stadt und Kanton je hälftig gedeckt, da der Zoo nicht in der Lage war und ist, diese Ausgaben selbst zu tragen. Die Stadt Zürich prüft jeweils bei teuerungsbedingten Anpassungen der Staatsbeiträge die Unterlagen des Zoos eingehend und erhöht als Erste den Beitrag sowie die einmalige Zuwendung für den Einkauf der Erhöhungen in die Pensionskasse. Diese Praxis berücksichtigt den Um- stand, dass für die Angestellten der Zoo Zürich AG die städtische Lohnregelung gilt und das Personal der städtischen Versicherungskasse angeschlossen ist.

B. Mit Vorlage 3279a (KRB vom 5. April 1993) wurden die Leistun- gen an die damalige Genossenschaft Zoologischer Garten Zürich dem damaligen Fonds für gemeinnützige Zwecke übertragen. Mit diesem Beschluss gewährte der Kantonsrat der Genossenschaft ab 1. Januar 1993 einen jährlichen Beitrag von Fr. 1 602 000 zusammen mit einer teue- rungsbedingten Anpassung der Löhne des Personals sowie für den Ein- kauf der gewährten Teuerungszulagen in die Versicherungskasse zu- lasten des Fonds. 1994 (RRB Nr. 12/1994) erhöhte der Regierungsrat die jährliche Beitragsleistung des Fonds erstmals und gewährte gleich- zeitig eine teuerungsbedingte Anpassung der Pensionskassenleistun- gen. Eine letzte Anpassung erfolgte mit RRB Nr. 1723/2008, wodurch der jährliche Betriebsbeitrag auf Fr. 3 239 300 stieg.

C. Mit Beschluss des Stadtrates von Zürich vom 18. März 2009 wurde festgelegt, die Löhne des städtischen Personals zum Ausgleich der Teuerung mit Wirkung ab 1. April 2009 allgemein um 0,3% zu erhöhen. In der Regel gewährt die Stadt einigen von ihr unterstützten Institu- tionen die gleichen Lohnanpassungen wie ihrem Personal, wenn die Löhne zum Ausgleich der Teuerung erhöht werden. Zu diesen Institu- tionen zählt die Zoo Zürich AG.

Eine solche Beitragsanpassung fand auch vor einem Jahr statt und umfasste einen Teuerungsausgleich von 2,2%. Da dieser damals erst ab 1. April 2008 und mithin lediglich für neun Monate abgegolten wurde, ist nun eine Nachzahlung dieser Teuerungszulage für die ersten drei Monate 2008 fällig.

D. Die Teuerung 2009 wird zunächst für das ganze Kalenderjahr aus- gewiesen. Da der Teuerungsausgleich 2009 aber erst auf den 1. April 2009 in Kraft gesetzt worden ist, wird dieser Betrag anschliessend um den Anteil der ersten drei Monate 2009 gekürzt. Die Nachzahlung die- ser drei Monate erfolgt voraussichtlich 2010. Da 2008 – wie unter C erwähnt – der Teuerungsausgleich ebenfalls erst ab dem 1. April 2008 gewährt wurde, erfolgt nun eine entsprechen- de Nachzahlung für die ersten drei Monate 2008.

E. Die unter Abschnitt C aufgeführten Massnahmen führen zu folgen- dem Betrag: in Franken – Teuerungsausgleich 2009 10 800 * – abzüglich nicht ausgerichteter Teuerungszulage für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2009 (deren Nachzahlung erfolgt voraussichtlich 2010) –2 700 * – zuzüglich nicht ausgerichteter Teuerungszulage für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2008 (Nachzahlung für 2008) 28 400 * Total 36 500 * * (= 50% Kantonsanteil)

Somit ist der Betriebsbeitrag 2009 wie folgt zu berechnen: in Franken – Jahresbeitrag 2008 3 239 300 – Erhöhung Teuerungszulage 2009 36 500 Jahresbeitrag 2009 3 275 800

F. Im Budget 2009 sind Fr. 3 500 000 als Betriebsbeitrag für die Zoo Zürich AG eingestellt. Fr. 3 239 300 sind bereits ausbezahlt. Folglich kann der Betrag von Fr. 36 500 ohne Beantragung eines Nachtragskre- dites ausbezahlt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der letztmals mit RRB Nr. 1723/2008 festgesetzte Jahres-Betriebs- beitrag von Fr. 3 239 300 für die Zoo Zürich AG wird rückwirkend auf den 1. Januar 2009 auf insgesamt Fr. 3 275 800 erhöht.

II. Die Erhöhung des Betriebsbeitrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Zürich die Beitragserhöhung ebenfalls umsetzt.

III. Mitteilung an die Zoo Zürich AG, Zürichbergstrasse 221, 8044 Zürich, das Finanzdepartement der Stadt Zürich, 8022 Zürich, sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi