RRB Nr. 194/2012
Anfrage Judith Stofer und Markus Bischoff, Zürich, betreffend "Ausschaffungshaft light", Beantwortung
29 février 2012Allemand7 min
Source zh.ch
Anfrage Judith Stofer und Markus Bischoff, Zürich, betreffend "Ausschaffungshaft light", Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 336/2011
Sitzung vom 29. Februar 2012
194. Anfrage («Ausschaffungshaft light») Kantonsrätin Judith Anna Stofer und Kantonsrat Markus Bischoff, Zürich, haben am 5. Dezember 2011 folgende Anfrage eingereicht: In ihrem Bericht vom 4. Februar 2011 (veröffentlicht am 11. Mai 2011) kritisiert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) die Haftbedingungen für die Insassen des Ausschaffungsgefängnisses beim Flughafen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Einrichtung des Flughafengefängnisses für den Vollzug der Administrativhaft weder zweckmässig noch verhältnismässig ist. Durch die strengen Sicherheits- vorkehrungen werde die Bewegungsfreiheit der Inhaftierten stark ein- geschränkt. Die Grösse des Spazierhofes lasse zu wünschen übrig. Wei- ter fehle es an einem adäquaten Angebot an Gemeinschaftsräumen für Therapien, Bildung und Arbeit sowie für Sport und Fitness. Die Kommission empfiehlt dem Regierungsrat, «so bald als möglich eine angemessene Infrastruktur für die Ausschaffungshaft zur Verfügung zu stellen, welche den Insassen mehr Bewegungsfreiheit gibt, weniger Sicherheitsvorkehrungen aufweist und die im Betrieb günstiger ist». In seiner Stellungnahme vom 4. Mai 2011 auf den Bericht der NKVF stellt der Regierungsrat das Projekt «Ausschaffungshaft light» in Aus- sicht. So sollen auf dem Gelände des Vollzugzentrums Bachtel (Hinwil) «Plätze in einem offeneren Regime errichtet werden». Dieses Projekt könne – die Freigabe des Kredits vorausgesetzt – innerhalb verhältnis- mässig kurzer Zeit verwirklicht werden. Gemäss einem Zeitungsbericht im «Zürcher Oberländer» vom 22. Juni 2011 soll auf dem Areal des Vollzugszentrums Bachtel ein Neubau in Leichtbauweise erstellt wer- den (Container oder vorgefertigte Bauelemente), der 50 geschlossene Plätze beinhaltet. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Be- antwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie definiert der Regierungsrat «Ausschaffungshaft light»? Wie könnte ein solches Gefängnis für Personen, die unter die Zwangs- massnahmen im Ausländerrecht fallen, aussehen?
2. Wie weit ist der Regierungsrat mit der Planung des Projekts auf dem Areal des Vollzugszentrums Bachtel?
3. Welche konkreten Schritte sind in nächster Zeit geplant? Wie sieht der genaue Zeitplan aus?
4. Bereits vor drei Jahren stellte der Regierungsrat die Schaffung von 50 Plätzen für den Vollzug der Administrativhaft für 2011 in Aussicht (Antwort vom 9. Juli 2008 auf die Anfrage von Markus Bischoff, KR-Nr. 175/2008 «Haftbedingungen für Ausschaffungshäftlinge im Flughafengefängnis). Warum konnte dieses Vorhaben nicht umgesetzt werden?
5. Könnte das Flughafengefängnis entsprechend den Empfehlungen der NKVF baulich angepasst werden?
6. Wenn nein, gibt es weitere Alternativen?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Judith Anna Stofer und Markus Bischoff, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme zum Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) fest, dass die Mindeststandards für einen grossen Teil der Ausschaffungsgefange- nen auch nach Einschätzung dieser Kommission eingehalten werden. Zugleich hat er in Aussicht gestellt, die Haftbedingungen in der Aus- schaffungshaft für diejenigen Insassinnen und Insassen anzupassen, für die weniger weitgehende und somit weniger teure Sicherheitsvorkeh- rungen ausreichen würden (RRB Nr. 575/2011). Zudem könnten die Häftlinge sinnvoller auf die Heimschaffung vorbereitet werden. Aus diesem Grunde, aber auch wegen des seit Längerem anhaltend hohen Bedarfs an weiteren geschlossenen Plätzen im Bereich der Untersu- chungs- und Sicherheitshaft sowie im Straf- und Massnahmenvollzug wurde das Projekt «Ausschaffungshaft light» in die Wege geleitet. Zu Frage 1: Die Gefängnisse Kanton Zürich (GKZ) stehen am Beginn der kon- zeptionellen Arbeiten, weshalb erst grundsätzliche Aussagen gemacht werden können: – Bei der «Ausschaffungshaft light» sollen die Haftbedingungen weni- ger aufwendig und teuer sein als in der Abteilung Ausschaffungshaft des Flughafengefängnisses. Dies bedingt eine sorgfältige Auswahl der für dieses Haftregime infrage kommenden Insassen bezüglich ihrer Fluchtgefahr und Gewaltbereitschaft. – Es soll eine möglichst hohe Selbstorganisation der Insassen angestrebt werden, um die Insassen auf ihre Heimschaffung vorzubereiten.
– Der Sicherheitsstandard wird entsprechend angepasst, was eine er- hebliche Kostenersparnis bei den Investitionen in die Infrastruktur zur Folge hat. – Es wird eine gemeinsame und somit kostensparende Nutzung der Infrastruktur des «Vollzugszentrums Bachtel» angestrebt (Eintritts- büro, Räumlichkeiten für die medizinische Versorgung, Besuchs- räumlichkeiten, Arrestzellen usw.). Zu Frage 2: Zurzeit wird in einer Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus der Direk- tion der Justiz und des Innern und der Baudirektion ein Projektpflich- tenheft erarbeitet. Auf Grundlage eines Raumprogramms werden darin die wesentlichen betrieblichen, baulichen und finanziellen Elemente festgelegt werden. Zu Frage 3: Gemäss der Institutionenplanung des Amts für Justizvollzug soll auf 2015 der Neubau auf dem Areal des «Vollzugszentrums Bachtel» mit 50 Plätzen für den Vollzug von ausländerrechtlicher Haft bezogen wer- den können. Daraus ergibt sich nachfolgender provisorischer Projekt- und Zeitplan: – Erarbeitung Grobkonzept, Raumprogramm und Pflichtenheft (bis 1. Quartal 2012) – Freigabe Projektantrag (gemäss Standardprozess Immobilien) und Projektierungskredit durch den Regierungsrat (bis 2. Quartal 2012) – Erarbeitung Bauprojekt, Kostenvoranschlag, Ablauf- und Terminpla- nung durch Hochbauamt (bis 4. Quartal 2012) – Bewilligung des Objektkredits durch den Regierungsrat bzw. den Kantonsrat (bis 3. Quartal 2013) – Submissionen und anschliessender Baubeginn (ab 3. Quartal 2013) – Bezug Neubau (1. Quartal 2015) Zu Frage 4: Mit Beschluss vom 20. Juni 2006 wurden die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion beauftragt, eine Erweiterung des Platzangebots für ausländerrechtliche Haft zu planen. Ursprünglich bestand die Absicht, diese Erweiterung in Anbindung an das damalige Vollzugszentrum Urdorf zu verwirklichen. Nach dem Entscheid der Ge- meinde Urdorf, die befristete baurechtliche Bewilligung nicht weiter zu verlängern, wurde das Immobilienamt beauftragt, die Erweiterung des Platzangebots sowie den Ersatz des Vollzugszentrums Urdorf an einem neuen Standort zu prüfen. In der vertieften Planung hat sich jedoch ge- zeigt, dass die für dieses Projekt eingestellte Investitionssumme nicht
ausreichte, um in einem Neubau beide Teilprojekte (Ersatz Vollzugs- zentrum und Erweiterung Platzangebot für ausländerrechtliche Haft) zu verwirklichen. Es wurde deshalb entschieden, die genannten Projekte unter Ausnutzung von Synergien im organisatorischen und personellen Bereich am Standort Ringwil, in der Kolonie Ringwil, weiterzuverfol- gen. In erster Priorität musste die Integration des Vollzugszentrums Urdorf in die Kolonie Ringwil auf den 1. Januar 2010 sichergestellt und die Kolonie Ringwil unter dem neuen Namen Vollzugszentrum Bachtel in die Organisationseinheit der Gefängnisse Kanton Zürich überge- führt werden. Hierzu mussten die Sanierungsarbeiten zur Umnutzung der Kolonie Ringwil als Vollzugszentrum Bachtel an die Hand genom- men und Ersatzinvestitionen in der Produktionsküche getätigt werden. Die weitere Projektplanung für den Neubau zum Vollzug von auslän- derrechtlicher Haft wurde während der laufenden Sanierungsarbeiten sistiert und konnte nun im Herbst 2011 wieder aufgenommen werden. Zu Frage 5: Die Umsetzung der Empfehlungen der NKVF (grössere Spazierhöfe, zusätzliche Gemeinschafts- und Infrastrukturräume usw.) hätte erheb- liche bauliche Investitionen im Flughafengefängnis zur Folge. Sie müss- te zudem zulasten der Anzahl Vollzugsplätze erfolgen, was angesichts des allgemeinen Belegungsdrucks ausser Betracht fällt. Eine punktuel- le Verbesserung der Situation in den Spazierhöfen wurde in die bau- liche Planung aufgenommen. Eine Zusammenlegung der beiden Spa- zierhöfe ist hingegen aufgrund der grossen Anzahl von Inhaftierten in beiden Abteilungen (je rund 100 Personen) nicht umsetzbar und würde zu Spaziergruppen führen, die aufgrund ihrer Grösse und Zusammen- setzung nicht mehr zu kontrollieren wären. Letzteres ist jedoch un- abdingbare Voraussetzung, um die Sicherheit und Unversehrtheit der Inhaftierten wie auch des Personals jederzeit gewährleisten zu können. Multifunktionale Gemeinschaftsräume, wie z. B. für Sport und Fitness, stehen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Die hierfür nutzbaren Raumreserven wurden bereits voll ausgeschöpft. Bei der Ausgestaltung muss auf die gegebenen räumlichen Verhältnisse Rücksicht genommen werden. Zu Frage 6: Im Rahmen der Vorstudie für den Ersatz des damaligen Vollzugs- zentrums Urdorf und der Schaffung von zusätzlichen Plätzen für aus- länderrechtliche Haft wurden vom Immobilienamt mehrere alternative Standorte (z. B. Areal Hard, Embrach) geprüft, die sich jedoch aus un- terschiedlichen Gründen als nicht geeignet erwiesen. Es ist daher davon
auszugehen, dass es keine finanziell vertretbaren und in absehbarer Zeit umsetzbaren Alternativen zum heutigen Projekt «Ausschaffungs- haft light» auf dem Areal des «Vollzugszentrums Bachtel» gibt. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Synergien, die sich aus der Nutzung der Infrastruktur und der Beschäftigungsangebote im «Vollzugszentrum Bachtel» für die Ausschaffungshaft ergeben.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi