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Décision

RRB Nr. 194/2016

Interpellation Moritz Spillmann, Ottenbach, und Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, betreffend was ist uns der Lehrplan 21 wert?, Beantwortung

9 mars 2016Allemand6 min

Source zh.ch

Interpellation Moritz Spillmann, Ottenbach, und Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, betreffend was ist uns der Lehrplan 21 wert?, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 16/2016

Sitzung vom 9. März 2016

194. Interpellation (Was ist uns der Lehrplan 21 wert?) Die Kantonsräte Moritz Spillmann, Ottenbach, und Hanspeter Hugen- tobler, Pfäffikon, und Mitunterzeichnende haben am 18. Januar 2016 fol- gende Interpellation eingereicht: Noch sind die Gegner des Lehrplans 21 wohl lauter als zahlreich. Zeit- gleich mit dem Einreichen der Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» kom- munizierte der Bildungsrat am 27. November 2015 über die Eckwerte der Umsetzung des neuen Lehrplans. Auch wenn die Vernehmlassung zu den fachlichen Inhalten noch aussteht, müssen Vorarbeiten bereits heute in Angriff genommen werden. Der Erfolg des Lehrplans hängt nicht nur von seinem Inhalt ab, son- dern ganz entscheidend auch von der notwendigen Unterstützung bei der Umsetzung. Entsprechend müssen Rahmenbedingungen geschaffen wer- den, die sicherstellen, dass die Einführung sorgfältig und wirkungsvoll erfolgen kann. Die Ankündigung des Bildungsrates lässt hieran jedoch zweifeln: «Die knappen finanziellen Ressourcen des Kantons lassen eine vollständige Finanzierung einer Angebotspalette für rund 15 000 Lehr- personen nicht zu» (BRB, 14. November, S. 7 f.). Weiter wird erwartet, dass die Lehrpersonen sich selber «Wissen und Können» aneignen. Die Um- setzungen im Rahmen der Lektionentafel unterliegen zudem der Kosten- neutralität. Kurz: Das ambitiöse Reformwerk droht unterfinanziert zu blei- ben, die daraus entstehenden Probleme sollen einmal mehr den Schulen und Lehrpersonen übertragen werden. Mit einer ungenügenden Vorbereitung sowie ungenügenden Rahmen- bedingungen bei der Umsetzung des Lehrplans werden die Gegner nicht nur lauter, sondern auch zahlreicher werden, gerade im Schulfeld. Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung der folgen- den Fragen:

Erwägungen

1. Was würde eine inhaltlich «optimale» Einführung des Lehrplans kosten (Projektierungskosten, Weiterbildungskosten, wiederkehrende Kosten, etc.)?

2. Wie viele finanzielle Ressourcen stehen effektiv zur Verfügung?

3. Die Einführung des Lehrplans fällt mit einschneidenden Sparmassnah- men im Bildungsbereich zusammen. Ist der Regierungsrat bereit, die Kosten auf das bestehende Budget aufzuschlagen oder ist ein Abbau an Leistungen in anderen Bereichen vorgesehen? Falls die zusätzlichen Ausgaben zu kompensieren sind, bei welchen Leistungen?

4. Wie beurteilt der Regierungsrat im Falle einer Unterfinanzierung die Möglichkeit, die Einführung des Lehrplans 21 aus finanziellen Über- legungen zu verschieben oder zu erstrecken?

5. Für die Bereiche, in denen neue Fächer entstehen (insbesondere Me- dien und Informatik), will der Bildungsrat prüfen, ob verbindliche Wei- terbildungen notwendig sind. Wird der Entscheid finanziell oder in- haltlich begründet sein?

6. Wie wird der Lehrplan 21 in anderen Kantonen vorbereitet (Umfang Weiterbildung, Kosten)? Beispielsweise rechnet der Kanton Bern für den Lehrplan 21 aufgrund einer Erweiterung der Stundentafel mit wie- derkehrenden Kosten von über 20 Mio. Franken (RRB Kanton Bern, 901/2014). Der Weiterbildung wird Raum gegeben und sie wird mit gut 4 bis 5 Mio. Franken finanziert.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Moritz Spillmann, Ottenbach, und Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat hat am 20. August 2014 die finanziellen Mittel für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich beschlossen (RRB Nr. 878/2014). Wiederkehrende Kosten sind nicht zu erwarten, da die An- zahl der heute erteilten Lektionen im Kanton Zürich bereits in weiten Teilen den Richtwerten des Lehrplans 21 entspricht. Eine «optimale» Einführung des Lehrplans 21 kann nicht festgelegt werden, denn die Ansprüche und Vorstellungen der verschiedenen Betei- ligten zur Einführung sind sehr unterschiedlich. Die vorgesehenen Mittel ermöglichen den Lehrpersonen und Schulen, sich angemessen auf die Umsetzung des neuen Lehrplans vorzubereiten. Die Weiterbildungen be- schränken sich auf Angebote, die zur Lehrplaneinführung notwendig sind. Sie haben nicht zum Ziel, eine breit angelegte Schul- und Unterrichts- entwicklung umzusetzen. Hinter der kompetenzorientierten Ausrichtung des Lehrplans 21 steht ein Lern- und Unterrichtsverständnis, das in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen seit Längerem vermittelt und auch von den Lehrpersonen praktiziert wird. Es liegt auch den neueren Lehrmitteln zugrunde, die zum grossen Teil bereits angepasst sind. Der geltende Zürcher Lehrplan ist überdies bereits zum Teil kompetenzorien- tiert ausgerichtet.

Aus diesen Gründen hat der Bildungsrat kein Weiterbildungsobliga- torium für die Lehrpersonen beschlossen hat (BRB Nr. 50/2015). Die Schu- len können jedoch drei Tage Unterrichtszeit für Weiterbildungen ein- setzen. Die Angebote werden vom Volksschulamt finanziell unterstützt. Die Gemeinden tragen ebenfalls einen Teil der Kosten. Zu Frage 2: Der Regierungsrat hat für die Lehrplaneinführung von 2015 bis 2021 insgesamt 3,929 Mio. Franken bewilligt (RRB Nr. 878/2014). Davon sind 2,649 Mio. Franken für Unterstützungsleistungen an die Schulen und für Aufträge an Dritte vorgesehen. Zu Frage 3: Die bewilligten Mittel (vgl. die Beantwortung der Frage 2) sind im KEF 2016–2019 eingestellt. Eine Erhöhung des Budgets für die Einfüh- rung des Lehrplans 21 ist nicht vorgesehen. Zu Frage 4: Die Einführung des Lehrplans 21 ist nicht «unterfinanziert». Es be- stehen zurzeit keine Gründe, dessen Einführung zu verschieben (vgl. die Beantwortung der Fragen 1 und 5). Zu Frage 5: Die Einführung von Medien und Informatik ist insbesondere im Be- reich der Infrastruktur in den Schulen sowie bezüglich des Weiterbildungs- bedarfs der Lehrpersonen eine Herausforderung. Viele Lehrpersonen ha- ben nur wenige Vorkenntnisse in Informatik, und die Infrastruktur in den Schulen ist vielerorts noch nicht auf den neuen Lehrplan ausgerichtet. Das Volksschulamt klärt zurzeit in Zusammenarbeit mit den Vertretun- gen aus dem Schulfeld, wie die Einführung kostengünstig und qualitativ gut durchgeführt werden kann. Für Instrumente, die interkantonal ge- nutzt werden können, wird z. B. die Zusammenarbeit mit den Deutsch- schweizer Kantonen gesucht. Zu Frage 6: Die Aufwendungen der Kantone für die Einführung des Lehrplans 21 sind nicht direkt vergleichbar. Die Kantone entscheiden z. B. selber, ob sie Anpassungen an der Lektionentafel vornehmen, die mit wiederkehren- den Kosten verbunden sind. Eine Umfrage in grösseren Deutschschwei- zer Kantonen hat ergeben, dass in vielen Kantonen angestrebt wird, die Lektionentafel mit dem neuen Lehrplan kostenneutral umzusetzen. Die Anzahl der Weiterbildungstage für Lehrpersonen liegt meistens im ein- stelligen Bereich; die Veranstaltungen sind teils obligatorisch, teils frei- willig. Kostenangaben zu Weiterbildungen liegen meistens im einstelligen Millionenbereich.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi