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Stiftungsrat der Stiftung BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich, Arbeitgebervertretungen des Kantons Zürich, Wahl Amtsdauer 2017-2021

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017

195. Stiftungsrat der Stiftung «BVK Personalvorsorge des Kantons

Erwägungen

Zürich», Arbeitgebervertretungen des Kantons Zürich für die Amts- dauer 2017–2021 (Wahl) Oberstes Organ der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich ist der Stiftungsrat. Seine Zusammensetzung und Wahl richten sich nach dem Organisations- und dem Wahlreglement (Art. 92 Vorsorgereglement BVK). Er besteht aus 18 Mitgliedern, wovon 9 Arbeitnehmer- und 9 Ar- beitgebervertreterinnen und -vertreter (Art. 7 Organisationsreglement BVK). Dem Kanton stehen vier Vertretungen als Arbeitgeber zu (An- hang I zum Wahlreglement BVK). Die Vertretungen werden vom Regie- rungsrat bestimmt (vgl. Art. 9 Abs. 3 Wahlreglement BVK). Die Mitglieder des Stiftungsrates werden jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt (Art. 7 Abs. 2 Organisationsreglement BVK). Mit Beschluss Nr. 1370/2012 hat der Regierungsrat die folgenden Per- sonen für die Amtsdauer 2013–2016 als Vertretung des Kantons Zürich in den Stiftungsrat gewählt und mit Beschluss Nr. 1210/2016 deren Amts- dauer bis Ende Juni 2017 verlängert: – Rudolf Bertels, geboren 1956, Finanzsekretär der Gemeinde Bäretswil, Gemeinderat und Schulpräsident der Gemeinde Bauma. – Hanspeter Konrad, geboren 1958, lic. iur. Rechtsanwalt, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP, Zürich. – Dr. Annette Lenzlinger, geboren 1962, Rechtsanwältin, Partnerin Streiff, Pellegrini & von Kaenel, Wetzikon. – Brigitte Schmid, geboren 1957, ehemals Geschäftsführerin der Pensions- kasse Swiss Re, Zürich. Hanspeter Konrad hat auf Ende Juni 2017 seinen Rücktritt erklärt. Die drei anderen Vertretungen des Kantons stehen für eine weitere Amts- dauer zur Verfügung. Neben den drei bisherigen Vertretungen des Kantons stellt sich Daniel Dubach, alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Dubach Ad- visory GmbH, Obfelden, für die Wahl in den Stiftungsrat zur Verfügung. – Daniel Dubach, geboren 1965, arbeitet seit September 2011 als pro- fessioneller, unabhängiger Stiftungsrat in verschiedenen privat- und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und berät über seine Ge- sellschaft weitere institutionelle Investoren schwergewichtig zu Fra- gen der Anlagestrategie und -umsetzung. Davor war er langjähriger Geschäftsführer einer Anlagestiftung sowie Chief Investment Officer und stellvertretender Geschäftsführer einer Pensionskassen-Manage- mentgesellschaft.

Stiftungsräte müssen über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Stiftungsrates gemäss Art. 51 a des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) erforderlich sind, oder bereit sein, sich solche Kenntnisse anzueignen. Es dürfen keine Interessenkollisionen bestehen. Sowohl die bisherigen Vertretungen Rudolf Bertels, Dr. Annette Lenz- linger und Brigitte Schmid als auch Daniel Dubach erfüllen diese Voraus- setzungen und sind als Vertretung des Kantons Zürich im Stiftungsrat zu wählen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Rücktritt von Hanspeter Konrad als Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat «BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich» auf 30. Juni 2017 wird unter Verdankung der geleisteten Dienste zur Kenntnis genom- men.

II. Als Arbeitgebervertretung des Kantons im Stiftungsrat «BVK Per- sonalvorsorge des Kantons Zürich» für die Amtsdauer vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2021 werden gewählt: – Rudolf Bertels, Juckerenstrasse 2, 8493 Saland – Daniel Dubach, Schürweidstrasse 11, 8912 Obfelden – Dr. Annette Lenzlinger, c/o Streiff, Pellegrini & von Kaenel, Bahnhof- strasse 67, Postfach 183, 8622 Wetzikon 2 – Brigitte Schmid, Dammstrasse 14, 8810 Horgen

III. Mitteilung an die Gewählten (mit Schreiben durch die Finanzdirek- tion), Hanspeter Konrad, Bergstrasse 70, 8704 Herrliberg, die BVK Per- sonalvorsorge des Kantons Zürich sowie an die Direktionen des Regie- rungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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