RRB Nr. 1953/2008
BVK, versicherungstechnische Grundlagen, versicherungstechnischer Zinssatz, Genehmigung
9 décembre 2008Allemand3 min
Source zh.ch
BVK, versicherungstechnische Grundlagen, versicherungstechnischer Zinssatz, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2008
1953. BVK (versicherungstechnische Grundlagen)
Erwägungen
Gemäss § 79 Abs. 1 lit. b der Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 22. Mai 1996 (LS 177.21) genehmigt der Regie- rungsrat die versicherungstechnischen Grundlagen der BVK. Die heute geltenden Grundlagen (VZ 2000) genehmigte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1733/2000 mit Wirkung ab 1. Januar 2000. Sie beruhen auf Beobachtungen der Pensionskasse der Stadt Zürich (PKZH) und der BVK über die Sterblichkeits- und Invalidisierungsentwicklung der Jahre 1989 bis 1998. Ende 2005 schlossen sich 16 Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-recht- licher Arbeitgeber zusammen, um unter der Führung der PKZH gemein- same technische Grundlagen auszuarbeiten. Das Schwergewicht lag bei der Sterblichkeitsentwicklung der Rentner dieser Vorsorgeeinrichtun- gen in den Jahren 2001 bis 2005. Für die Sterblichkeits- und Invalidisie- rungsentwicklung der Aktiven stützte sich die PKZH ausschliesslich auf ihre eigenen Bestände. Die Ergebnisse der Erhebungen wurden Ende 2007 in Form der versicherungstechnischen Grundlagen «VZ 2005, technische Grundlagen für Pensionsversicherungen» veröffentlicht. Als im Vergleich zu den Grundlagen VZ 2000 auffälligste Entwicklung hat sich eine weitere Zunahme der Lebenserwartung von Frauen und Män- nern ergeben, wobei die Zunahme bei den Männern ausgeprägter war als bei den Frauen. Der Experte für berufliche Vorsorge der BVK, Daniel Wirz, Providus AG, Zürich, gab in seinem technischen Bericht vom 6. Mai 2008 sowie anlässlich der Sitzung der Verwaltungskommission vom 27. Juni 2008 die Empfehlung ab, diese neuen technischen Grundlagen für die Berech- nung des Deckungskapitals der Rentner ab Rechnungsjahr 2008 anzu- wenden. Zwar sinkt mit den neuen Grundlagen der Deckungsgrad der BVK um rund einen Prozentpunkt – Ende 2007 von 100,7% auf 99,6% –, doch werden damit die Berechnungsgrundlagen der BVK und die tat- sächliche Entwicklung bei der Sterbewahrscheinlichkeit wieder in Ein- klang gebracht. Der Empfehlung ist daher Folge zu leisten. Einer Überprüfung bedarf auch der versicherungstechnische Zins- satz, der heute bei 4% liegt. Im aktuellen Zinsumfeld liegt er damit eher hoch. Eine Herabsetzung des versicherungstechnischen Zinssatzes hat weitreichende Auswirkungen auf den Vorsorgeplan der BVK. Er führt zu einer Erhöhung des Rentnerdeckungskapitals und zu einer Herab- setzung der Umwandlungssätze für die Altersrente. Falls trotz herabge-
setzter Umwandlungssätze das Leistungsziel für die Altersrente bei- behalten werden soll, müssen auch die vorhandenen Sparguthaben und die Sparbeiträge erhöht werden. Das alles setzt eine umfassende Revi- sion der BVK-Statuten mit dem entsprechenden Zeitbedarf voraus. Diese Überprüfung ist nächstes Jahr in Angriff zu nehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die versicherungstechnischen Grundlagen «VZ 2005, technische Grundlagen für Pensionsversicherungen» werden mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2008 genehmigt.
II. Mitteilung an den Experten für berufliche Vorsorge, Daniel Wirz, Providus AG, Grubenstrasse 56, 8045 Zürich, sowie an die Finanzdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi