RRB Nr. 198/2014
Kant. Volksabstimmung vom 9. Februar 2014, Ergebnisse, Veröffentlichung
26 février 2014Allemand1 min
Source zh.ch
Kant. Volksabstimmung vom 9. Februar 2014, Ergebnisse, Veröffentlichung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2014
198. Kantonale Volksabstimmung vom 9. Februar 2014,
Erwägungen
Ergebnisse, Publikation Am 9. Februar 2014 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Planungs- und Baugesetz (PBG) (Änderung vom 19. August 2013; Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien) (ABl 2013-08-30) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert einer Frist von fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstim- mung schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 10 d Verwaltungsrechts- pflegegesetz vom 24. Mai 1959).
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2014-02-28).
II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi