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Décision

RRB Nr. 198/2017

Kantonsspital Winterthur, Notfall 2016, gebundene Ausgabe

8 mars 2017Allemand6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017

198. Kantonsspital Winterthur (Notfall 2016)

Erwägungen

Die Anzahl der ambulanten und stationären Notfälle ist am Kantonsspi- tal Winterthur zwischen 2010 und 2015 um rund 40% angestiegen. Das Spital rechnet in den kommenden Jahren mit einer weiteren Zunahme. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, muss die Notfallversorgung dringend neu organisiert und ausgebaut werden. Zu diesem Zweck hat das Kantonsspital Winterthur die Strategie «Not- fall 2016» ausgearbeitet. Sie sieht den Einbezug des Kinder-Notfalls in die bestehende Interdisziplinäre Notfallorganisation (INO) vor, die künf- tig von den Departementen Chirurgie, Medizin sowie Kinder- und Jugend- medizin gemeinsam betrieben wird. Diese besteht aus einem Notfallbe- reich für Erwachsene, einem Notfallbereich für Kinder, zuständig für medizinische Kindernotfälle, sowie einer Notfallpraxis für Erwachsene, in der leichtere Fälle behandelt werden. Für alle Bereiche ist ein gemein- samer Empfang und eine Zone mit gemeinsamen Infrastrukturen wie Röntgen und Gipszimmer vorgesehen, um das Synergiepotenzial auszu- schöpfen. Mit diesem Projekt sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Um- setzung des Konzepts geschaffen werden. Die interdisziplinäre Notfall- station für Erwachsene und chirurgische Kindernotfälle befindet sich in günstiger Lage im Erdgeschoss des Behandlungstrakts. Die Notfallsta- tion für Kinder und Jugendliche ist dagegen provisorisch im dritten Ge- schoss des Verbindungstrakts untergebracht. Diese Aufteilung führt zu Doppelspurigkeiten und widerspricht den wirtschaftlichen Erfordernissen. In Abstimmung mit dem Projekt «didymos», dem Ersatzneubau für das bestehende Bettenhochaus (Kantonsratsbeschluss vom 2. März 2015, Vor- lage 5103), ist daher eine Erweiterung und Reorganisation der bestehen- den Notfallstation im Behandlungstrakt vorgesehen. Wegen seiner zen- tralen Lage und der bereits vorhandenen Notfall-Infrastruktur kommt nur dieser Standort infrage. Um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und damit die Refinanzierbarkeit zu gewährleisten, ist für das Projekt ein Kos- tendach von 10 Mio. Franken vorgegeben worden. So ist aus Kostengrün- den auf den ursprünglich vorgesehenen Einbezug des Therapiebades ver- zichtet worden.

Um den Kinder-Notfall und die Notfallpraxis auf einer Ebene mit der bisherigen Notfallstation zusammenlegen zu können, muss zusätzliche Fläche durch die Aufhebung der Patientenbibliothek und durch die Über- bauung des Innenhofs über der Küche geschaffen werden. Eine andere Möglichkeit, den Raumbedarf an diesem Standort zu decken, besteht nicht. Während im Erwachsenen-Notfall nur geringe bauliche Anpassungen nötig sind, erfordern die Einrichtung des Kinder-Notfalls und die Erwei- terung der Notfallpraxis grössere bauliche Eingriffe. Die Notfallpraxis wird mit sechs Behandlungskojen und Nebenräumen am Standort der bisherigen Patientenbibliothek eingerichtet. Der Kinder-Notfall mit elf Behandlungskojen und Nebenräumen wird als eingeschossiger Leicht- bau auf dem vormaligen Innenhof über der Küche erstellt. Der Zutritt zu allen Notfallbereichen erfolgt über je einen Zugang für gehende und liegende Patientinnen und Patienten vom Verbindungstrakt her. Im Rahmen der Baumassnahmen wird der Umbaubereich den gelten- den Brandschutzvorschriften angepasst. Die neuen haustechnischen Ins- tallationen können auf den vorhandenen Strukturen aufbauen. Ausser- ordentliche Anpassungen sind nicht notwendig. Ebenso kann durch geschickte Etappierung auf aufwendige Provisorien während der Um- bauzeit verzichtet werden. In der Spitalküche im Untergeschoss wird durch die Überbauung des Innenhofes die natürliche Belichtung durch das Ober- licht vermindert. Hierfür muss künstlicher Ersatz geschaffen werden. Das Kantonale Hochbauamt hat durch die Stutz Bolt Partner Archi- tekten AG, Winterthur, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 28. November 2016 Fr. 9450000 (Kostenstand 1. April 2015, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 1 530 000 Gebäude 6 765 000 Umgebung 26 000 Baunebenkosten 213 000 Reserve 849 000 Künstlerischer Schmuck 67 000 Total (einschliesslich 8,0% MWSt) 9 450 000 In diesen Kosten ist auch der mit RRB Nr. 693/2016 abschliessend be- willigte Projektierungskredit mit einem Anteil von Fr. 843000 für die Aus- arbeitung des Vor- und Bauprojekts enthalten. Weitere Projektierungs- kosten von Fr. 460 000 für Umplanungen sowie die Kosten für medizini- sche Apparate, Anlagen, Einrichtungen und Ausstattung (BKP 7–9) von Fr. 1 000 000 gehen direkt zulasten des Kantonsspitals Winterthur.

Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz Abschreibung Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 16,4% 1 547 400 11 600 3% 46 400 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 2,5% 237 000 1 800 3% 7 100 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 34,2% 3 233 500 24 300 3% 97 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 45,5% 4 303 100 32 300 5% 215 200 Konto 5069 0 00000 Anschaffung Mobilien 1,4% 129 000 1 000 10% 12 900 Total (einschliesslich 8,0% MWSt) 100% 9 450 000 71 000 378 600 Total 9 450 000 Total 449 600 Die Kosten lassen sich den Notfallbereichen wie folgt zuordnen: in Franken Notfallbereich Kinder 49% 4 635 000 Notfallbereich Erwachsene 15% 1 414 000 Notfallpraxis 22% 2 091 000 Schnittstellen 14% 1 310 000 Die baulichen Massnahmen führen zu keinen personellen oder betrieb- lichen Folgekosten. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Im- mobilienverordnung. Der Projektantrag ist mit RRB Nr. 619/2015 mit geschätzten Kosten von Fr. 12 800 000 genehmigt worden. Die Kostensen- kung auf Fr. 9 450 000 ist auf eine Verkleinerung des Projekts zurückzu- führen. Für das Vorhaben ist, gestützt auf § 21 Abs. 2 des Gesetzes über das Kan- tonsspital Winterthur (KSWG), eine Ausgabe von Fr. 9 450 000 zu bewil- ligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe: – im Betrag von Fr. 4 635 000 gemäss § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG), da bei der Überbau- ung des Innenhofes für den Notfallbereich Kinder weder hinsichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunktes ihrer Vornahme noch anderer we- sentlicher Umstände eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht,

– im Betrag von Fr. 4 815 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz für die anderen Notfallbereiche. Der Betrag von Fr. 9 450 000 geht zulasten des Kontos 6350.5041, Er- neuerungsunterhalt Hochbau, der Leistungsgruppe Nr. 6300, somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 sind für das Projekt für 2017 Fr. 4 000 000, für 2018 Fr. 5 750 000 und für 2019 Fr. 500 000 eingestellt. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen richtet sich nach § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV).

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt «Notfall 2016» des Kantonsspitals Winterthur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 9 450 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Re- habilitation, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2015)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi