RRB Nr. 200/2015
Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen, Schreiben an das EDI
4 mars 2015Allemand4 min
Source zh.ch
Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2015
200. Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen
Erwägungen
(StAR; Anhörung) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössi- sche Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) haben am 15. Dezember 2014 ein Anhörungsverfahren betreffend die Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen eingeleitet. Die Entwicklung von Antibiotika zählt zu den bedeutendsten Fort- schritten der Medizin. Dank dieser Medikamente ist es möglich, gefähr- liche Krankheiten zu heilen, die früher oft tödlich verlaufen sind. Der übermässige und zum Teil unsachgemässe Einsatz führt jedoch dazu, dass immer mehr Bakterien gegen Antibiotika resistent werden. Der Bundesrat hat die Bekämpfung von Resistenzen in die gesund- heitspolitischen Prioritäten der «Gesundheit 2020» aufgenommen, weil das Problem der zunehmenden Antibiotikaresistenzen die Humanmedi- zin ebenso betrifft wie die Tiermedizin und die Landwirtschaft. Es kann nur gemeinsam und bereichsübergreifend gelöst werden: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) haben eine Nationale Strategie Anti- biotikaresistenzen (StAR) entworfen. Der Strategieentwurf zeigt de- tailliert auf, wo Handlungsbedarf besteht, welche Ziele erreicht werden sollen und welche Schlüsselmassnahmen nötig sind, um die Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten. Die Strategie definiert in allen betroffenen Bereichen übergeordnete Ziele und angemessene Massnahmen. Die bisher in Teilbereichen er- brachten Leistungen und Prozesse sind mit der Strategie abgestimmt. Es ist geplant, dem Bundesrat die Strategie bis Ende 2015 zur Genehmi- gung zu unterbreiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, Insel- gasse 1, 3003 Bern; auch per E-Mail an star@bag.admin.ch und dm@bag. admin.ch, und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Schwanengasse 2, 3003 Bern: Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 haben Sie uns eingeladen, im Rahmen einer Anhörung zur Nationalen Strategie Antibiotikaresisten- zen Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:
A. Allgemeines Der Kanton Zürich begrüsst die Entwicklung einer Nationalen Stra- tegie Antibiotikaresistenzen (StAR); der Handlungsbedarf ist ausgewie- sen. Der vorgelegte Strategieentwurf ist sorgfältig erstellt und verarbei- tet den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand in der Human- und Veterinärmedizin umfassend. Er bezieht auch die geltenden Regulierun- gen in der Human- und Veterinärmedizin, in der Landwirtschaft und der Umwelt mit ein und berücksichtigt den Ist-Zustand in der Tierproduk- tion. Dank der umfassenden Darstellung der Antibiotika-Einsatzgebiete ist die Strategie ausserdem geeignet, das weitere Vorgehen in einem Ge- samtzusammenhang gut planen zu können. Durch die Gliederung nach Handlungsfeldern und Massnahmen sowie die jeweilige Kennzeichnung der betroffenen Bereiche (Mensch, Tier, Landwirtschaft und Umwelt) werden die verschiedenen Ansätze, wie die Antibiotikaresistenzen zu be- kämpfen sind, gut aufgezeigt. Auch die in der Strategie hergeleiteten acht Ziele sind richtig gewählt. Als richtig erachten wir insbesondere den Ansatz, international abge- stimmt, koordiniert und rasch vorzugehen und allgemein präventive An- sätze wie die allgemeine Gesundheitsförderung oder alternativmedizi- nische Ansätze vorerst wegzulassen. Weil die Mittel beschränkt sind und eine Besserung bei den Antibioti- karesistenzen nur mittels der vorgeschlagenen, zum Teil einschneiden- den Einzelmassnahmen zu erreichen ist, erachten wir es als unerlässlich, deren Umsetzung in den Einsatzgebieten Mensch, Tier und Umwelt zu überwachen. Kann mittelfristig nicht nachgewiesen werden, welche Mass- nahmen in welchem Umfang wirken, werden die heute vorhandene, ge- sellschaftliche und politische Zustimmung und das längerfristig notwen- dige Engagement aller beteiligten Akteure rasch nachlassen und das über- geordnete Ziel schliesslich nicht erreicht.
Eine Strategie beschreibt einzelne Massnahmen regelmässig auf einer noch verhältnismässig abstrakten Ebene. Das ist auch vorliegend der Fall. Daher wird nicht immer klar, welche der aufgeführten Massnahmen be- reits umgesetzt werden und welche erst geplant sind (z. B. Ziff. 3.2.1 Stra- tegie NOSO; Ziff. 3.3.1 Behandlungsrichtlinien; Ziff. 3.3.3 Fachexperten) oder auf welcher bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Grund- lage eine Massnahme umzusetzen ist (z. B. Ziff. 3.2.1, 3.4.1 und 3.8.5). Ebenfalls noch nicht geklärt ist, welche Mittel zur Verfügung stehen und wie der Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Meilensteine aussehen wird. Die fehlenden Kostenanalysen sollten nachgeholt und in die Priori- sierung und Kostenverteilung einbezogen werden. Vom Ansatz, die Ziele mit ökonomischen Anreizen zu erreichen, sollte zurückhaltend Gebrauch gemacht werden, weil nicht zusätzlich für etwas bezahlt werden soll, was eigentlich als sorgsamer Umgang mit Tierarzneimitteln zur guten land- wirtschaftlichen Praxis gehört.
B. Zu den einzelnen Handlungsfeldern und Massnahmen Die weiteren technischen Bemerkungen zu den einzelnen Handlungs- feldern und Massnahmen sind dem vom Bund zur Verfügung gestellten Formular zu entnehmen; wir stellen es Ihnen ebenfalls elektronisch zu. Die beteiligten Stellen des Kantons Zürich sind gerne bereit, bei der weiteren Bearbeitung der Strategie mitzuwirken.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi