RRB Nr. 2007/2008
Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, Freigabe
17 décembre 2008Allemand3 min
Source zh.ch
Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2008
2007. Projektantrag der Sicherheitsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2008
Erwägungen
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die geltende Gewich- tung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 427/2008 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Projektie- rungs- und Objektkreditanträgen, unter Einbezug der Baudirektion (Immobilienamt), entschieden.
B. Projektantrag: Zürich, Strassenverkehrsamt, Erweiterung Fahrzeugstauraum Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Der aufgeführte Projektantrag hat die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisie- rungsreihenfolge.
Tabelle 1: Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Netto- Davon Nutzer investitionen Projektierung Hochbau Fr. Fr. Zürich Uetlibergstrasse 113 Strassenverkehrsamt Erweiterung 2009 430 000 12 000 Fahrzeugstauraum
Wegen der Zunahme des Fahrzeugbestandes im Kanton Zürich und einer vermehrten Nachfrage von Fahrzeugprüfungen grösserer Fahr- zeugpaletten durch Grosshändler und Importeure bestehen vermehrt Engpässe im Bereich des Fahrzeugstauraumes. Dies erschwert eine be- trieblich effiziente und kundenfreundliche Abwicklung des Prüfprozes- ses und führt zu langen Stauschlangen bis über das Areal hinaus. Die Abfahrt zur Fahrzeugprüfhalle soll daher um eine dritte Fahrspur er- weitert werden. Die Baumassnahmen sollen 2009 ausgeführt werden. Es ist mit Gesamtkosten von Fr. 430 000 (einschliesslich MWSt) zu rechnen. Der Aufwand von Fr. 12 000 für die Phase Projektierung ist im Budget 2008 enthalten und wird dem Buchungskreis Nr. 3200, Strassenver- kehrsamt, Konto 3181 0000, Entschädigung für Planungs- und Projek- tierungsarbeiten Dritter, belastet. Er gilt als Vorleistung für einen Objektkredit. Das Projekt ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihen- folge für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2009–2012 (RRB Nr. 1158/2008). Zur Einhaltung der entsprechenden Werte des KEF 2009–2012 wird das darin enthaltene und 2009 vorgese- hene Projekt Flachdachsanierung Strassenverkehrsamt Winterthur zu- rückgestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Projektantrag für die Erweiterung des Fahrzeugstauraumes im Strassenverkehrsamt an der Uetlibergstrasse 113 in Zürich wird geneh- migt und für die Phase Projektierung freigegeben.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi