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Décision

RRB Nr. 201/2022

Gemeindewesen, Schulgemeinde Dänikon-Hüttikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

9 février 2022Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Februar 2022

201. Gemeindeordnung (Schulgemeinde Dänikon-Hüttikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [GG, LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Dänikon-Hüttikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Dänikon-Hüttikon (GO) beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz.

3. Folgende Bestimmung gibt zu Bemerkungen Anlass: a) Die Gemeindeordnung sieht in Art. 35 vor, dass sie am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Damit ist die Frist von § 173 GG zur Anpassung der GO an das neue Recht gewahrt. Die Abstimmung über die GO fand im No- vember 2021 statt. Die Unterlagen für die Genehmigung der GO konn- ten daher erst im Jahr 2022 eingereicht werden, sodass diese nicht vor dem Datum des Inkrafttretens genehmigt werden konnte. Die Genehmi- gung des Regierungsrates ist zwar Voraussetzung für das Inkrafttreten der GO, aber eine rückwirkende Inkraftsetzung ist möglich. Vorliegend sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Zulässigkeit einer rückwirken- den Inkraftsetzung der GO auf den 1. Januar 2022 sprechen, zumal die Abstimmung vor dem Inkrafttreten der GO stattgefunden hat. b) Im Übrigen geben die Bestimmungen zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Schulgemeinde Dänikon-Hütti- kon am 28. November 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird geneh- migt.

II. Mitteilung an die Schulpflege Dänikon-Hüttikon, Schulhaus Rot- flue 2, 8114 Dänikon, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, den Ombudsmann des Kantons Zürich, Forchstrasse 59, 8032 Zürich, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli