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Décision

RRB Nr. 2020/2009

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Maschwanden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

16 décembre 2009Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Maschwanden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2009

2020. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Maschwanden)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Maschwanden haben am 27. September 2009 an der Urne einer Totalrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesent- lichen Anpassungen an die Kantonsverfassung und das Gesetz über die politischen Rechte. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Be- merkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Ma- schwanden am 27. September 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Primarschulpflege Maschwanden, Ausserdorf- strasse 31, 8933 Maschwanden, den Bezirksrat Affoltern, Bezirksge- bäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungs- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi